Sozialrecht

Pflegerecht: Recht auf freie Wahl der Pflegeperson, Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21.06.2007

Erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag auch für (ungewollt) kinderlose Paare, Urteil des Bundessozialgericht vom 27.02.2008

Nachweispflicht des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfall, SG Gießen – Urteil vom 11.06.2007




Pflegerecht: Recht auf freie Wahl der Pflegeperson, Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21.06.2007

Az. L 8 P 10/05

Der Entscheidung des Landessozialgerichts Hessen lag folgender Sachverhalt zugrunde. Ein 60jähriger Pflegebedürftiger der Pflegestufe 1 beantragte bei seiner Krankenkasse Pflegegeld. Die Krankenkasse lehnte die Leistung ab, weil ihrer Ansicht nach die vom Kläger ausgesuchte Pflegeperson nicht die erforderliche Grundpflege in hauswirtschaftlicher Versorgung gewährleisten konnte. Die Pflegeperson des Klägers war sein Bekannter. Dieser unterstützte den Kläger täglich beim Waschen, Ankleiden und im Haushalt.

Nach der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts muss die Krankenkasse Pflegegeld in diesem Fall zahlen. Denn nach dem Grundsatz der Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen bleibe es ihm überlassen, seine Pflege selbst zu organisieren und eine Pflegeperson seines Vertrauens auszuwählen. Die von dem Gesetz geforderte Sicherstellung der Pflege in geeigneter Weise ist auch dann gewährleistet, wenn vereinzelt Pflegemängel auftreten. Dies allein kann nicht zur Ablehnung der selbst organisierten Pflege führen.

Erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag auch für (ungewollt) kinderlose Paare, Urteil des Bundessozialgericht vom 27.02.2008

Az: B 12 P 2/07 R

Der von kinderlosen Paaren zu zahlende höhere Beitrag zur Pflegeversicherung ist rechtmäßig. Dies gilt auch dann, wenn der kinderlose Erwachsene aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen kann.

Hintergrund

Seit dem 1.1.2005 müssen kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung einen um 0,25 % höheren Beitragssatz zahlen als bisher, wenn sie über 23 Jahre alt, aber nicht vor dem 1. Januar 1940 geboren sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 % einen Beitrag in Höhe von 1,1 % ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts. Hintergrund ist eine Entscheidung, wonach der frühere Einheitsbeitrag Eltern verfassungswidrig benachteiligt hatte.

Nachweispflicht des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfall, SG Gießen – Urteil vom 11.06.2007

S 3 U 226/06

Will ein Arbeitnehmer Ansprüche gegen die gesetzliche Unfallversicherung geltend machen, muss er das Vorliegen eines Arbeitsunfalls beweisen.

Zur Erfüllung der Nachweispflicht, hat der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsunfall sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt dokumentiert wird.
Diese Dokumentation erst ermöglicht die Beurteilung, ob bestehende Gesundheitsbeeinträchtigungen mit dem Unfall auch tatsächlich in Zusammenhang stehen.