Länderinformationen

Investitionen

Bulgarisches Steuersystem

Handels- und Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht in Bulgarien

Eigentumsrecht in Bulgarien

Infrastruktur

Wirtschaft

Außenpolitik und Beziehungen zu Deutschland

Innenpolitik

Allgemeine Informationen




Investitionen

Die Verfassung schützt Investitionen, unabhängig ihrer Herkunft.

Begriff und Formen ausländischer Investitionen sind im Gesetz über die Ankurbelung der ausländischen Investitionen legal definiert.

Grundlegendes Prinzip ist der Schutz der Investitionen von etwaigen nachträglichen Gesetzesänderungen. Ferner wird zwischen 3 Klassen von Investitionen -abhängig von ihrer Höhe- unterschieden, wobei unterschiedliche Anreize für die Investoren der höheren Klassen vorgesehen sind. Diese betreffen z.B. die Investitionsprojekte als solches, die Besteuerung usw..

Das Wirtschaftsministerium und die Investitionsagentur sind die Institutionen, die die Politik des Schutzes und Stimulation der Investitionen in Bulgarien umsetzen sollen.

Bulgarisches Steuersystem

Die in Bulgarien zu zahlenden Steuern werden in zwei große Kategorien eingeteilt:

- Direkte Steuern: Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Quellensteuer
- Indirekte Steuern: MwSt, Verbrauchssteuer


Körperschaftsteuer

Alle in Bulgarien tätige juristische Personen sind zur Zahlung einer Körperschaftssteuer mit einem Satz von 15% verpflichtet. Der Gewinn, der durch die inländische und weltweite Aktivität der „einheimischen“ Gesellschaften erzielt worden ist, wird auf einer Grundlage besteuert.

Bei den ausländischen juristischen Personen wird nur deren Quelleneinkommen in Bulgarien besteuert. Als „einheimisch“ gelten die Gesellschaften, die in Bulgarien und nach dem bulgarischen Recht registriert sind. Ausländische Firmen, die nicht nach dem bulgarischen Recht gegründet wurden, aber in Bulgarien durch eine Niederlassung, Büro, Agentur, oder andere Form einer dauerhaften Einrichtung handeln, sind lediglich verpflichtet, die jeweiligen Gewinne zu besteuern, die durch ihre bulgarische Einrichtung erzeugt werden.

Die jährliche Steuererklärung muss spätestens am 31. März des dem steuerpflichtigen Jahr folgenden Jahres abgegeben werden.


Steuerbefreiung für Produktionsgeschäfte

Produktionsgesellschaften genießen 100% Befreiung von der Körperschaftssteuer, wenn sie in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit investieren und folgende Bedingungen erfüllen:

- Alle Produktionsorte und Guthaben (außer Barguthaben in Bankkonten und Eigenkapital) des Unternehmens befinden sich in den administrativen Grenzen einer unterentwickelten Region.
- Die Firma hat keine Steuerschulden oder Schulden hinsichtlich der obligatorischen Sozialversicherungszahlungen.
- Die Steuerbefreiung wird gewährt, wenn die Menge der Steuergutschrift für den Erwerb der Anlagekapitale, die für die Produktion notwendig sind, und innerhalb einer Periode von drei Jahren, nach dem Jahr, in dem die Steuergutschrift verwendet wurde investiert wird. Der Besitz der erworbenen Werte kann nicht während einer Periode von 5 Jahren ab dem Datum ihres Erwerbs, außer in Fällen der Reorganisierung der Firma gemäß dem Handelsrecht, weiterveräußert werden.

Unter „unterentwickelten Regionen“ sind Städte mit einer Arbeitslosigkeitsquote von über 50% des Landesdurchschnitts zu verstehen. Sie werden in eine speziell dafür vorgesehene Liste eingetragen, die jährlich durch den Finanzminister aktualisiert wird.


Einkommenssteuer

Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen einheimischer natürlicher und ausländischen Personen, sowie im Gesetz ausdrücklich aufgezählter einheimischer juristischer Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Steuer ist das bulgarische Einkommensteuergesetz.

Als einheimische natürliche Personen gelten Einzelpersonen, die in Bulgarien länger als 183 Tage während eines Jahres bzw. eines Kalenderjahres leben. Besteuert wird das Einkommen sowohl aus inländischen, als auch aus ausländischen Quellen.

Ausländer sind jene Einzelpersonen, die nicht die oben genannten Kriterien für einheimische Personen erfüllen. Ausländer sind nur für die Besteuerung ihres Einkommens verpflichtet, das in Bulgarien erwirtschaftet wird.


Quellensteuer

Bestimmte Arten des Einkommens, die von einheimischen juristischen Personen zugunsten von einheimischen, sowie ausländischen natürlichen und juristischen Personen, die nicht Kaufmänner sind, erwirtschaftet sind, werden mit Quellensteuern besteuert.

Die Arten des Einkommens werden im jeweiligen Gesetz aufgezählt:
- Dividenden und Einnahmen aus Vermögenswertenanteilen einer Gesellschaft
- Zinsen
- Lizenzen und Lizenzgebühren
- Einnahmen aus Grundstücksvermietung und Verwendung von beweglichen und unbeweglichen Sachen
- Franchising und dem Faktor Vergütung unter Vorstandsverträgen
- Kapitalgewinne von der Übertragung der Anteile in einheimischen Gesellschaften, sowie Gewinne von Grundstücksveräußerung im Lande.

Die Quellensteuerrate beträgt 7% auf Dividenden und Einnahmen aus Vermögenswertquoten der Gesellschaften und 15% auf die anderen Arten des steuerpflichtigen Einkommens. Die Quellensteuerrate kann unter Anwendung der jeweiligen Konvention über die Vermeidung der Doppelbesteuerung verringert werden.

Dividenden und Einnahmen von Vermögenswertanteilen, die von einer einheimischen natürlichen oder juristischen Person zugunsten einer natürlichen oder juristischen Person eines Mitgliedstaates der EU erwirtschaftet werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Quellensteuer befreit.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Die formellen und materiellen Begriffe eines Kaufmanns und eines Handelsgeschäfts sind in dem bulgarischen Handelsgesetzbuch abschließend geregelt (§§ 1 und 2). Bis auf einige Besonderheiten ist das bulgarische Handelsrecht mit dem deutschen vergleichbar.

Das Gesellschaftsrecht weist ebenfalls viele Ähnlichkeiten mit dem deutschen Recht auf. Die grundlegenden Vorschriften des Gesellschaftsrechts finden sich auch im Handelsgesetzbuch. Im 10. Teil des Handelsgesetzbuchs sind die einzelnen Gesellschaftsformen näher beschrieben.

Nach dem geltenden Recht sind fünf Gesellschaftsformen erlaubt, nämlich: die allgemeine Personengesellschaft, die GmbH, die AG, die Kommanditgesellschaft, sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ergänzende Normen und Einzelheiten zum Gesellschaftsrecht finden sich im Banken- und Kreditgesetz, dem Privatisierungsgesetz, sowie in den Akten der Regierung.

Es gibt zur Zeit 28 zuständige Gerichte im Land und somit entsprechend 28 Handelsregister.

Die Vorschriften über die Geschäftsführung und Haftung der Gesellschafter entsprechen den deutschen Regelungen auf diesem Gebiet.

Arbeitsrecht in Bulgarien

Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass das bulgarische Arbeitsrecht allmählich den europäischen Anforderungen angepasst wird. Der Kern des Arbeitsschutzes ist in dem Arbeitskodex (Arbeitsgesetzbuch), dem Gesetz über die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers, im Gesetz über den Schutz des Arbeitnehmers im Falle der Insolvenz des Arbeitsgebers und in zahlreichen anderen Gesetzen gewährleistet. Grundidee des Arbeitskodex ist die Festsetzung von Mindestanforderungen an die Gestaltung von Verhältnissen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Vorschriften über Arbeitszeiten, Pausen, Arbeitsdisziplin, Beendigung der Arbeit usw. sind zwingend und lassen keine abweichende Abreden zu; selbst wenn der Arbeitnehmer sich damit einverstanden erklärt.

Arbeitsverhältnisse werden durch Abschluss von individuellen Arbeitsverträgen zwischen Arbeitsnehmer und seinem Arbeitsgeber begründet. Der Anschluss eines Arbeitsvertrages muss an die Nationale Einkommensagentur gemeldet werden.

Einige Arbeitsverhältnisse dürfen durch die sog. kollektiven Arbeitsabkommen geregelt werden. Diese werden von Handelskammern und Arbeitnehmerverbänden auf der einen Seite, sowie von Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite ausgehandelt und abgeschlossen.

Der Mindestlohn beträgt ca. EUR 70,00 monatlich. Der Durchschnittslohn betrug im Jahre 2006 EUR 320,- monatlich.

Der Kündigungsschutz ist in der geltenden Gesetzgebung fest verwurzelt. Eine außerordentliche Kündigung unterliegt sehr strengen Regeln und darf nur als ultima ratio vollzogen werden. Die Kündigungsgründe sind im Arbeitskodex abschließend geregelt. Die jüngste Rechtsprechung weist eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz auf.

Eigentumsrecht in Bulgarien

Eine Legaldefinition des Begriffes „Eigentum“ ist in den gegenwärtigen Gesetzen nicht vorhanden. Jedoch lässt sich sein Inhalt aus den zahlreichen Vorschriften entnehmen.

Der Schutz des Eigentums wird durch das Bulgarische Eigentumsgesetz umfassend gewährleistet, wobei die verschiedenen Erscheinungsformen dieses Rechts in den Vorschriften des Familienkodex, des Erbschaftsgesetz, der Gesetze über das staatliche und kommunale Eigentum näher umschrieben sind.

Man unterscheidet zwischen Eigentum an beweglichen, unbeweglichen Sachen und Immobilien. Ausländische Staatsangehörige dürfen - unabhängig von ihrer Nationalität - Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen begründen und sind insoweit den bulgarischen Staatsangehörigen gleichgestellt. Was Immobilien und Grundstücke anbelangt, so unterliegt deren Erwerb durch Ausländer verfassungsrechtlichen Beschränkungen.

Infrastruktur

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten.

Es verfügt über ein verhältnismäßig gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz mit einer Länge von 4,294 km,
Straßennetz mit der Gesamtlänge von 44,033 km,
vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw),
zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen an der Donau: größter Binnenhafen in Russe).

Durch Bulgarien führen auch folgende paneuropäischen Verkehrskorridore: IV (Dresden-Budapest-Craiova-Sofia-Thessaloniki), VII (Donau), VIII (Tirana-Skopje-Sofia-Varna) und IX (Helsinki-Moskau-Bukarest-Dimitrovgrad-Alexandropolis).

Wirtschaft

Die wichtigsten Wirtschaftszweige in Bulgarien sind die chemische Industrie (u.a. Erzeugung von kosmetischen Artikeln), Nahrungsmittelindustrie, Tabakverarbeitung, Metallindustrie, Kohleförderung, Stahlproduktion und Tourismus.

Ein Teil der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen wird für Wein- und Tabakanbau genutzt. Bulgarien gilt als einer der größten Exporteure von ökologisch angebauten Heilkräutern in Europa, ganz wichtiges Exportprodukt ist Rosenöl.

Die wichtigsten Rohstoffe in Bulgarien sind:
- Tabak, Wein, Rosenöl
- Braunkohle, Anthrazit, Kupfererz, Zink, Steinsalz, Marmor und Gips

Bruttoinlandprodukt (PPP): Im Jahr 2006 77.13 Mrd. (US$)
Bruttoinlandprodukt je Einwohner (PPP): im Jahr 2006 10,400 (US$).

Seit 2000 profitiert Bulgarien vom wiederkehrenden Tourismus.

Der durchschnittliche Monatslohn lag 2006 bei 320,00 €, die Arbeitslosenquote - bei 9,6 %.

Die bulgarische Währung ist der Lew.
Wechselkurs: 1 EUR = 1,95583 BGN (fix)

Die wichtigsten Handelspartner Bulgariens sind: Italien, die Türkei, Deutschland, Russland, Griechenland.

Der Export betrug im Jahre 2006 - US$ 15.5 Mrd. f.o.b. (2006 est.)
Der Import betrug im Jahre 2006 - US$ 23.8 Mrd. f.o.b. (2006 est.)

Außenpolitik und Beziehungen zu Deutschland

Nach 1945 unterhielt Bulgarien innerhalb des sogenannten „sozialistischen Blocks“ enge Verbindung zur DDR. Bereits in den 60-er Jahren des 20. Jh. begann auch die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland, die zum Hauptwirtschaftspartner Bulgariens im Westen wurde. Gleichzeitig wurden Hunderttausende Touristen aus beiden Teilen Deutschlands durch die Schönheiten der bulgarischen Gebirge und der Schwarzmeerküste angezogen.

Der bulgarische Staat ist seit dem Jahre 2004 Mitglied der NATO und seit 2007 der Europäischen Union. Die Mitgliedschaft in diesen Organisationen bestimmt auch die außenpolitische Ausrichtung des Landes. Es werden jedoch weiterhin traditionell enge Verbindungen zu Russland gepflegt.

Bulgarien ist außerdem Mitglied in folgenden internationalen Organisationen:

ACCT, Australia Group, BIS, BSEC, CE, CEI, CERN, EAPC, EBRD, FAO, G- 9, IAEA, IBRD, ICAO, ICCt, ICRM, IFC, IFRCS, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM, IPU, ISO, ITU, ITUC, MIGA, NAM (gast), NSG, OAS (Beobachter), OIF, OPCW, OSCE, PCA, SECI, UN, UNCTAD, UNESCO, UNIDO, UNMEE, UNMIL, UNMIS, UNWTO, UPU, WCL, WCO, WEU (kein Vollmitglied), WFTU, WHO, WIPO, WMO, WTO, ZC

Innenpolitik

a) Präsident und das oberste Verfassungsorgan Bulgariens ist Georgi Parvanov, der im 2006 mit breiter Mehrheit zum zweiten Mal im Amt bestätigt wurde. Der Präsident ist nach der Verfassung des Landes mit relativ geringen Kompetenzen ausgestattet, obwohl er direkt vom Volke gewählt wird. Er übt in erster Linie Repräsentationsaufgaben aus und vertritt Bulgarien nach außen (Art. 92 ). Darüber hinaus ernennt er den von der größten Partei im Parlament gewählten Ministerpräsidenten (Art. 99) und verkündet Gesetze (Art. 101 i.V.m. 88 Abs. 3). Im Einzelfall hat er diesbezüglich formelles Prüfungsrecht. Der Präsident ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.

b) Bulgarien ist nach der Verfassung eine parlamentarische Demokratie. Somit übt das Parlament (Narodno Sabranie) seine gesetzgeberische Funktion, unabhängig von den anderen Verfassungsorganen (vgl. Art. 62), aus. Das Parlament bildet die Volksvertretung, die in freien Wahlen und unmittelbar vom Volk legitimiert wird. Zu den wichtigsten Aufgaben des Parlamentes neben der Gesetzgebung zählen (Art. 84 ):
- Budgetrecht
- Wahl des Ministerpräsidenten
- Kontrolle der Exekutive
- Interpellationsrecht (Informationsanspruch gegenüber der Regierung und Obersten Gerichten)

c) Die Regierung Bulgariens (Ministerski Savet) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Der Ministerpräsident ist seit seiner Wahl am 16 August 2005 Sergei Stanishev. Die Minister werden nach dem Vorschlag des Ministerpräsidenten vom Parlament gewählt. Die Regierung Bulgariens leitet die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen (Art. 105) und ist damit das oberste Organ der vollziehenden Gewalt.

d) Die Judikative ist von der Legislative und Exekutive unabhängig und verfügt über ein eigenes Budget (Art. 117). Die Gerichtsbarkeit wird vom Obersten Kassationsgericht (entspricht dem BGH –Bundesgerichtshof– in Deutschland), dem Obersten Verwaltungsgericht, sowie Appelations- und Zivilgerichten ausgeübt. Richter, Staatsanwälte und Ermittler werden vom Obersten Gerichtsrat ernannt, versetzt oder entlassen. Dies ist ein unabhängiges Organ im Rahmen der rechtsprechenden Gewalt, dessen Mitglieder auch die Leiter der Obersten Gerichte sind.

Der Hüter der Verfassung ist das Verfassungsgericht, dessen Gerichtsbarkeit eine begrenzte Zahl von Verfahren unterliegen. Eine Verfassungsbeschwerde ist in dem bulgarischen Rechtssystem nicht vorgesehen. Allerdings sorgt die Institution des Ombudsmannes für die Wahrung der Bürgerrechte vor dem Verfassungsgericht.

Allgemeine Informationen

Amtssprache: bulgarisch
Hauptstadt: Sofia
Staatsform: parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt: Präsident Georgi PURVANOV
Regierungschef : Premierminister Sergei STANISHEV
Fläche: 110,912 km²
Einwohnerzahl: 7,322,858

Bulgarien liegt auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel. Das Land ist durch das Balkan - Gebirge in die nördlich gelegene Donauebene und die Oberthrakische Tiefebene im Süden geteilt. Im Südwesten liegen die Rhodopen sowie die höheren Pirin und Rila - Gebirge.

Bulgarien grenzt im Westen an Serbien und Mazedonien, im Südosten und Südwesten an die Türkei und an Griechenland.
Im Norden bildet die Donau eine 608 km lange natürliche Grenze zu Rumänien. Das Schwarze Meer umrahmt das Land vom Osten.

Die 10 größten Städte Bulgariens sind:
1. Sofia 1.332.029 Einwohner
2. Plowdiw 377.426 Einwohner
3. Warna 353.716 Einwohner
4. Burgas 229.307 Einwohner
5. Russe 193.961 Einwohner
6. Stara Sagora 182.413 Einwohner
7. Plewen 162.124 Einwohner
8. Sliwen 147.557 Einwohner
9. Pasardschik 33.362 Einwohner
10. Kardschali 20.617 Einwohner

Der bulgarische Zentralstaat ist in 28 Verwaltungsbezirke (Oblasti) aufgeteilt.

83,9% der bulgarischen Bevölkerung sind ethnische Bulgaren, 9,4% sind Türken, 4,7% Roma. Außerdem leben in Bulgarien Armenier, Serben, Griechen, slawische Mazedonier, Walachen und die muslimischen, bulgarisch sprechenden Pomaken.

Die große Mehrheit der Bulgaren sind orthodoxe Christen (83,7 %); im Süden des Landes und in der Nähe der türkischen Grenze lebt eine muslimischen Minderheit (12,2 %).