Länderinformationen

Arbeitsrecht

Steuerrecht und Zollrecht

Wirtschaft in Polen

Polnisches Gesellschaftsrecht

Polnisches Sachenrecht

Beziehungen zu Deutschland

Außenpolitik

Innenpolitik

Allgemeine Informationen




Arbeitsrecht

Die häufigste Form des wirksamen Eintritts in ein Arbeitsverhältnis erfolgt durch den Abschluss des Arbeitsvertrages. Zum Inhalt gehört die Angabe von Personalien, Art des Vertrages, Datum des Abschlusses, Arbeits- und Lohnbedingungen, Art der Tätigkeit, eine angemessene Entlohnung und deren Zusammensetzung, Art des Arbeitsplatzes, Arbeitszeitdauer, Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Im 2006 betrug der Durchschnittslohn 2.611,- PLN (ca. 700,- EUR). Der Mindestlohn betrug 899,- PLN (ca. 230,- EUR) und wurde mit 01.01.2007 auf 936,- PLN (ca. 250,- EUR) erhöht. Beiträge zur Pensionsversicherung betragen 19,5% und werden zur Hälfe vom Arbeitgeber und vom Bruttolohn des Arbeitnehmers getragen. Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 8,3% sind vom Arbeitnehmer zu tragen.

Die Kundigungsfristen sind abhängig von der Beschäftigungsdauer. Im Regelfall betragen die Kündigungsfristen eines unbefristeten Arbeitsvertrags zwei Wochen bei einer Beschäftigungsdauer von einem bis zu sechs Monaten, einen Monat bei einer Beschäftigungsdauer zwischen sechs Monaten und drei Jahren und drei Monate bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als drei Jahren.
Zu einer wirksamen Kündigung bedarf es der Schriftform. Kollektivkündigungen (nach dem sogenannten Gesetz über kollektive Kündigungen) sind möglich. Im Allgemeinen bedarf es aber der Zustimmung der Gewerkschaften, der Einleitung offizieller Verfahren sowie der Zahlung von Abfindungen.

Für die Ausübung einer Arbeitstätigkeit durch einen Ausländer in Polen ist die vorherige Erlangung der Arbeitserlaubnis gemäß Art. 87 des Gesetzes über die Förderung der Beschäftigung und Institutionen des Arbeitsmarktes vom 20.04.2004 erforderlich. EU-Bürger benötigen seit dem 01.05.2004 keine Arbeitserlaubnis als Voraussetzung für den Zugang zum polnischen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus sind alle ausländischen Arbeitnehmer, die Vorstands- und Geschäftsführungsfunktionen in einem in Polen ansässigen Unternehmen ausüben, vom Erfordernis einer Arbeitsbewilligung ausgenommen.

Steuerrecht und Zollrecht

Dem Steuersystem in Polen liegt grundsätzlich eine landesweit einheitliche Gesetzgebung zugrunde. Alle gesellschaftliche Organisationsformen erhalten nach der Anmeldung beim zuständigen Finanzamt eine steuerliche Identifikationsnummer (NIP). Die komplette Steuergesetzgebung ist im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw) und im polnischen Amtsblatt (Monitor Polski) veröffentlicht.

Körperschaftssteuer
Der allgemeine Steuersatz betrug 2006 19%. Gesellschaften und organisatorische Einheiten (mit Ausnahme von GbRs) unterliegen der Körperschaftsteuer. Personen, die in Polen entweder ihren Sitz oder ihren Vorstand haben, sind voll körperschaftsteuerpflichtig. Ansonsten unterliegen sie nur mit dem in Polen erzielten Einkommen der Körperschaftssteuer. Im polnischen Recht gibt es kein Betriebsstättenkonzept. Daher sind alle in Polen erzielten Einnahmen steuerpflichtig.

Einkommenssteuer
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Polen haben oder sich zumindest 183 Tage im Jahr in Polen aufhalten. Das gesamte Einkommen unterliegt der Steuerpflicht. Beschränkt einkommenssteuerpflichtig sind Personen, die vorübergehend ihren Wohnsitz in Polen haben, Angestellte ausländischer Unternehmen, Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung oder Zweigniederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen.

Ab dem Steuerjahr 2009 sollen nur noch zwei Steuersätze gelten: 18% ab einem Einkommen von 3.100,- PLN (ca. 800,- EUR) und 32% ab 85.500,- PLN (ca. 22.800,- EUR).

Natürliche Personen, die in Polen Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen, können statt progressiver Besteuerung einen pauschalen Steuersatz von 19% wählen. Es wird angenommen, dass dies bei Einkünften über 12.000,- EUR vorteilhafter ist. Auch Dividenden, die von polnischen Unternehmen ausgeschüttet werden und Erträge aus dem Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren durch natürliche Personen (außerhalb ihrer Geschäftstätigkeit) unterliegen einem pauschalen Steuersatz von 19%. Die Gewinne aus dem Verkauf von beweglichem Vermögen werden pauschal mit 10% besteuert, wenn der Vermögensgegenstand innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Erwerbsjahres verkauft wird. Veräußerungsgewinne von Immobilien unterliegen seit dem 01.01.2007 einer Nettobesteuerung von 19%. Werden beschränkt Steuerpflichtige in Polen als Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied tätig, fällt ein pauschaler Steuersatz von 20% an.

Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer beträgt 22%. Ein ermäßigter Satz von 7% gilt vor allem für verarbeitete Lebensmittel, Baumaterialien und –leistungen. Unverarbeitete Lebensmittel werden mit 3% besteuert. Keine Umsatzsteuer fällt für den Export an.

Allgemeine Steuerbegünstigungen
Polen sieht neben der Möglichkeit der staatlichen Förderung von Investitionen, Arbeitsplätzen, Fortbildung und Infrastrukturprojekten vor allem Steuererleichterungen für so genannte Sonderwirtschaftszonen (SWZ) vor. SWZ haben eine selbständige Verwaltung, sind jedoch weder exterritorial noch physisch isoliert. SWZ bieten Steuererleichterungen und vorbestimmte Betriebsgelände, auf denen Unternehmer geschäftlich tätig werden können, ohne Einkommenssteuer zu zahlen. Es gibt derzeit 14 SWZ mit jeweils mehreren Subzonen. Mit Gesetz vom 01.07.2006 wurden die Möglichkeiten für Investoren, Grundstücke zu erwerben, erleichtert sowie die Förderungen für bestehende Investitionen verstärkt.

Verbrauchssteuer
Verbrauchsteuerpflichtige Waren unterteilen sich in harmonisierte Waren wie Treibstoff, dessen Bestandteile, Alkohol, Getränke und Tabakerzeugnisse und nichtharmonisierte Waren wie Autos, Parfums, Kosmetika und Elektrizität.
Eine Verbrauchsteuer wird auf die Produktion harmonisierter Verbrauchsteuerwaren, ihren Transport aus einem unter Zollverschluss stehenden Lagerhaus, den Verkauf in Polen, den Import und Export sowie die innergemeinschaftliche Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb, erhoben.

Grunderwerbssteuer
Der Verkauf von Land ist in Polen mit einer Mehrwertsteuer von 22% belastet. Mehrwert-steuerfrei ist die Veräußerung von unbebauten Grundstücken, die nicht als Baugrundstücke gewidmet sind.

Zölle
Polen ist als Mitgliedsstaat der EU Teil der europäischen Zollunion. Es bestehen also keine Zollschranken für den innergemeinschaftlichen Handel. Gegenüber Drittstaaten ist Polen durch seine Mitgliedschaft in der WTO zum Abbau von Zollschranken verpflichtet.

Wirtschaft in Polen

Die Wirtschaft spielte in Polen seit der Wende in 1989 eine stetig wachsende Rolle. Das Wachstum hat seit der Aufnahme in den europäischen Wirtschaftsraum deutlich zugenommen.

Das Wirtschaftswachstum wurde im Jahr 2006 durch eine dynamische Industrieproduktion beschleunigt und hat sowohl die einheimische Nachfrage als auch Exporte gefördert. 2007 sollte das Wachstum auf Grund restriktiver Geldpolitik und Abflauen der Auslandsnachfrage etwas nachlassen. Die Inflationsrate sank im Jahr 2006 auf 1% im Jahresdurchschnitt; für 2007 wird wieder ein Anstieg auf bis zu 2,9% erwartet.

Die wichtigsten Industriezweige der polnischen Wirtschaft sind Lebensmittel, Energie, Bergbau, Maschinenbau, Elektroindustrie, Fahrzeugbau, Textilien und Bekleidung.

Der größte, aber nicht profitabelste Wirtschaftszweig liegt in der Landwirtschaft.
In ländlichen Gebieten Polens leben 38 % der Bevölkerung, ein Viertel davon ist landwirtschaftlich tätig. Im Jahre 2004 betrug die landwirtschaftliche Nutzfläche in Polen 16,3 Mio. ha, das heißt ca. 52 % der Gesamtfläche des Landes. Nach zwei aufeinander folgenden, von Rückläufigkeit gekennzeichneten Jahren stieg die Agrarproduktion um 7,3 %. Die wichtigsten Feldfrüchte sind Getreide, besonders Weizen und Roggen. Es folgen Kartoffeln, Futtermittel, Zuckerrüben, Öl- und Hülsenfrüchte. In der Tierzucht dominieren Schweine und Rinder, obwohl Geflügel und Schafe, die letzteren in Südpolen, ebenfalls recht verbreitet sind.

Eine gute Entwicklungstendenz zeigt sich im Bereich des Gartenbaus. Polnisches Frischobst und Gemüse, wie z.B. Beerenobst sind vor allen bei den ausländischen Gästen sehr beliebt.

Polen produziert 93 % seiner Energie in Großkraftwerken - vorwiegend auf Steinkohlebasis, die als natürliche Rohstoffe vorkommen. Zurzeit werden nur ca. 3% des Elektroenergieaufkommens aus alternativen Ressourcen gewonnen. Dieser Zustand wird sich künftig ändern. Vorgesehen ist die steigende Gewinnung der erneuerbaren Energien, um bis 2010 etwa 7,5 % des Elektroenergieaufkommens zu erreichen.

Polnisches Gesellschaftsrecht

GmbH
Eine sehr beliebte Rechtsform der Gesellschaft in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Abk. Sp. z o.o.). Die GmbH umfasst die Vorteile der Personengesellschaften und der Aktiengesellschaft und ist für mittelgroße Unternehmen vorgesehen. Man findet kaum Unterschiede zur entsprechenden deutschen Form obwohl behauptet wird, dass die gesetzlichen Grundlagen im deutschen Recht viel detaillierter vorgeschrieben wurden.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann zu jedem zulässigen Zweck von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Zur Gründung einer GmbH ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, die Einbringung der Einlagen zur Deckung des gesamten Stammkapitals und die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister erforderlich. Die GmbH darf jedoch nicht durch eine Person allein in Form einer Einmann-GmbH gegründet werden.
Die Höhe des Stammkapitals beträgt mindestens 50.000,- PLN (ca. 13.300,- EUR). Der minimale Nominalwert der Gesellschaftsanteile beträgt 50,- PLN (ca. 13,- EUR). Das Stammkapital kann sowohl durch Geld- als auch durch Sacheinlagen gedeckt werden.

Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person und erwirbt mit der Eintragung ins Handelsregister (Rejestr Przedsiebiorstw) eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die GmbH kann aber, noch vor der Eintragung, als "GmbH in Gründung" das Gewerbe betreiben. Da die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen ist, haftet die GmbH mit ihrem Vermögen für die eigenen Verbindlichkeiten unbeschränkt. Die Haftung ist allerdings auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Die GmbH kann als Kapitalgesellschaft nur durch ihre Organe handeln. Organe der Gesellschaft sind: die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Bestellung eines Aufsichtsrates oder einer Revisionskommission ist fakultativ, üblich ist sein Vorhandensein bei größeren Unternehmen.
Die Gesellschafter einer GmbH haben Persönlichkeits- und Vermögensrechte.

Die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrats oder der Revisionskommission, die Organmitglieder der GmbH haften gesamtschuldnerisch der Gesellschaft gegenüber für den Schaden, den sie durch rechtswidrige und schuldhafte Handlungen verursacht haben. Die Personen, die an der Gründung einer GmbH teilnehmen und durch Verletzung der Rechtsvorschriften der Gesellschaft einen Schaden zufügen, sind verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen.

Kommanditgesellschaft
Die polnische KG entspricht der österreichischen Kommanditgesellschaft. Das Mindest-grundkapital beträgt 50.000,- PLN (ca. 13.300,- EUR).

Offene Handelsgesellschaft
Eine OHG ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts für umfangreichere geschäftliche Aktivitäten. Trotz fehlender Rechtspersönlichkeit ist die OHG berechtigt, im Geschäftsverkehr im eigenen Namen aufzutreten. Alle Gesellschafter haften unbegrenzt persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Der Anteil des Gesellschafters muss dem Wert der tatsächlich von ihm geleisteten (und nicht wie nach der alten Rechtslage der von ihm im Gesellschaftsvertrag übernommenen) Einlage entsprechen.

Aktiengesellschaft (pl. Abk. SA)
Eine AG kann zu jedem legalen Zweck durch mindestens eine natürliche oder juristische Person gegründet werden. Das Grundkapital muss mindestens 500.000,- PLN (ca. 133.000,- EUR) und der minimale Anteilswert 0,01 PLN betragen. Die AG wird durch einen Vorstand und einen Aufsichtsrat geleitet. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Hauptversammlung können dem Vorstand jedoch keine bindenden Weisungen hinsichtlich der Geschäftsführung erteilen. Weist die AG einen Gewinn aus, kann ein ausländischer Aktionär den Gesamtbetrag des auf ihn entfallenden Gewinns ins Ausland übertragen.

Polnisches Sachenrecht

Das polnische Sachenrecht unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der deutschen Rechtsordnung auf diesem Gebiet. Die wichtigsten Quelle sind das Gesetz über das Eigentum an Räumlichkeiten (Abk. WlLokU), Gesetz über Grundbücher und Hypothek (KWU), Gesetz über die Wohngenossenschaft (SpMieszU), Gesetz über Umwandlung des Erbnießbrauchs in das Eigentumsrecht sowie das Gesetz über den Immobilienerwerb durch Ausländer etc.

Wie im deutschen Recht ist das Sachenrecht ein Vermögensrecht, das eine Sache betrifft und einen absoluten Charakter ausweist. Zu diesem Gebiet gehören auch Rechte, die keine Sachen sind, sondern Rechte als solche als Gegenstand betrachtet werden (wie Nießbrauch, Pfandrecht, Hypothek). Auch in Polen geht man von einem Absolutheitsprinzip aus. Danach darf niemand in eine eingeräumte Rechtssphäre eingreifen. Der Berechtigte kann gegen jede Person, die dies verletzt mit einem Unterlassungs- bzw. Wiederherstellungsanspruch rechtlich vorgehen. Die Rechte werden über verschiedene Mittel wie öffentliche Register mit Einsichtsrecht publiziert. Dazu gehören Grundbücher, Pfandregister, Register für Steuerpfandrechte etc. .

Die öffentlichen Bücher, vor allem das Grundbuch, erfüllen die Aufgabe eines öffentlichen Glaubens. Das Eigentum wird von dem nach dem Inhalt des Grundbuches Berechtigten erworben. Anders als im deutschen Recht bedeutet der böse Glaube, dass man Kenntnis über die Unrichtigkeit des Grundbuches hatte oder die Unrichtigkeit fahrlässig nicht kannte, obwohl man es mühelos hätte erkennen können.

Auch in Polen gelten besondere Regeln für Veräußerung von Immobilien, wobei hier von besonderer Bedeutung die Einhaltung der notariellen Form ist. Die Nichteinhaltung führt zur Nichtigkeit des Vertrages. Zudem besteht auch allgemeine Pflicht zur Eintragung des Erwerbs in das Grundbuch. Diese Pflicht obliegt dem Eigentümer. Er haftet für die Folgen der Nichteintragung oder eines Verzugs.

Ein dem deutschen Recht fremdes Element des Sachenrechts ist das in Polen vorhandene Erbnießbrauchrecht. Der Erbnießbrauch entstand in Zeiten der Volksrepublik Polen (1961), als es nicht möglich war, staatliche Grundstücke zu kaufen. Als Zweckrecht wurde es für den Wohnungsbau bestimmt und wird heutzutage auch für andere Investitionen konstruiert. Heute ist es in Polen immer noch ein gutes Instrument der Marktwirtschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass der Eigentümer (der Fiskus oder die Gemeinden) durch vertragliche Zweckbindungen bestimmen kann, wie das Grundstück benutzt wird. Der Nießbrauchberechtigte kann dauerhaft Herrschaft über ein Grundstück ausüben, ohne jedoch die vollen Kosten des Eigentumserwerbs tragen zu müssen.

Beziehungen zu Deutschland

Deutsch -polnische Beziehung reichen bis in das Mittelalter zurück. Bereits mit einem Blick in die Geschichte der beiden Nachbarländer lässt sich feststellen, dass die Beziehungen sich wechselhaft gestalteten. Hoch- und Tiefstimmungen wurden durch unzählbare Eckpunkte in der Geschichte geprägt wie dynastische Territorialkonflikte, Polens Teilung von 1895 (Preußen, Russland, Österreich), den Zweiten Weltkrieg, Wandlungen und Durchbrüche von 1989/1990, Polens Beitritt zur EU in 2004 etc.

Im Herbst 1989 haben Helmut Kohl und Tadeusz Mazowiecki für einen Umbruch und anschließend einen positiven Kurs in den deutsch- polnischen Beziehungen gesorgt. Die Stimmung nach der Befreiung von den kommunistischen Zügeln hat beide Länder zu einer politischen und vor allem wirtschaftlichen Zusammenarbeit motiviert. Premier Mazowiecki hat sich mit seiner Regierungserklärung für „eine Aussöhnung, die dem Rang der zwischen Deutschen und Franzosen bereits herbeigeführten entspräche“ ausgesprochen. Mit dem Vertrag vom 14. November 1990 wurde das Ende der Nachkriegszeit im völkerrechtlichen Sinne endgültig besiegelt.

Das Bedürfnis nach einer wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Partnerschaft ist mit der Zeit noch höher geworden. Trotz einer unübersehbaren Asymmetrie zwischen den wirtschaftlichen Situationen beider Nachbarländer sind die neunziger Jahre durch viele symbolische Gesten gekennzeichnet gewesen. Die Regierungschefs und Ländervertreter haben durch gegenseitige Besuche für engere Verbindungen und Abkehr von herrschenden Stereotypen gesorgt.
Beim letzen Besuch von Helmut Kohl Ende 1998 in Warschau hat Präsident Kwasniewski den ausscheidenden deutschen Bundeskanzler mit dem „Weisen-Adler-Orden“ ausgezeichnet. Polens höchste Auszeichnung wird bis heute nur sehr selten an einen Ausländer verliehen.

Der Bundespräsident Roman Herzog nahm am 1. August 1994 an den Feierlichkeiten zum 50. Jahrestag des Beginns des Warschauer Aufstandes teil; wenige Monate später - am 28. April 1995 - hielt der polnische Außenminister Wladyslaw Bartoszewski als bislang einziger ausländischer Staatsgast eine Ansprache während der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages anlässlich des 50. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges.

Das Problem der Sicherheit und der Militärbeziehungen beider Länder, vor allen wegen Polens mitteleuropäischer Lage, war auch ein wesentliches Motiv für die Verstärkung der Beziehungen. Als Besieglung der engen Beziehungen wird Polens Mitgliedschaft in der NATO zusammen mit Tschechien und Ungarn in 1999 gesehen.

In der Bilanz der neunziger Jahre ist jedoch daran festzuhalten, dass deutsch-polnische Dialoge nicht nur auf einer bilateralen Ebene geführt wurden, sondern insbesondere durch Polens Beitritt zur EU intensiv geprägt wurden. Zwar ist das Wissen über Geschichte, Gesellschaft etc. allein nicht ausreichend, jedoch wird die Verbundenheit durch den mächtigsten Faktor, die Wirtschaft, beeinflusst. In der Rangfolge der wichtigsten ausländischen Investoren in Polen liegt Deutschland hinter Frankreich, den Niederlanden und den USA an einer der führenden Positionen.

Außenpolitik

Präsident Lech Kaczynski und Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski sowie Außenminister betreiben im Verhältnis zu den anderen polnischen Regierungen eine stärker national ausgerichtete Außenpolitik. Sie möchten gegenüber Russland, aber auch gegenüber den EU-Partnern nationale Interessen Polens auch unter Inkaufnahme von Konflikten stärker zur Geltung bringen.

Am 1. Mai 2004 ist Polen der Europäischen Union beigetreten. Die Mitgliedschaft fand in der polnischen Bevölkerung breite Unterstützung und wurde in dem Referendum zum Thema Europa letztendlich bestätigt.

Polen ist ein wichtiges Empfängerland des EU-Exports. Die Regierung beteiligt sich seit Anfang 2007 an der Debatte um den EU-Verfassungsvertrag. Besonders zu hören ist die polnische Regierung beim Thema der Veränderung der Abstimmungsregeln in den Ratsgremien der Union. Polen fordert eine stärker ausgeprägte gemeinsame Energiepolitik und ein starkes gemeinsames Auftreten gegenüber Russland.

Polen legt großen Wert auf enge Beziehungen zu den baltischen Staaten, insbes. Litauen, und zur Tschechische Republik, Slowakei sowie Ungarn. Mit Deutschland und Frankreich ist Polen bereits im Weimarer Dreieck verbunden.

Seit 1999 ist Polen NATO-Mitglied. Polen tritt für einen engen sicherheitspolitischen Schulterschluss zwischen Europa und Amerika ein. Die USA werden in Polen allgemein als Garant der nationalen Sicherheit angesehen. Im Irak ist Polen neben amerikanischen und englischen Truppen militärisch präsent. Zusätzlich engagiert sich Polen seit Anfang 2007 mit einem militärischen Kontingent in Afghanistan.

Polen zeigte ein großes Interesse an einer unabhängigen, demokratischen und marktwirtschaftlichen Ukraine. Es tritt für eine EU-Mitgliedschaft der Ukraine ein. Besonders gut sind die Beziehungen zu Präsident Juschtschenko.
In Bezug auf Weißrussland distanziert sich Polen jedoch von dem Lukaschenko-Regime. Da Weißrussland zugleich Polens Nachbar ist, werden Kontakte auch auf der politischen Ebene weiter ausgebaut werden müssen.

Innenpolitik

Am 23.12.2005 wurde der neue polnische Präsident Lech Kaczynski (PiS). Aus den Parlamentswahlen im September 2005 ist die PiS mit 27% der Stimmen als stärkste Partei hervorgegangen. Sie hat eine Minderheitsregierung zunächst unter Premierminister Kazimierz Marcinkiewicz gebildet. Am 01.02.2006 hat die PiS, was für Recht und Gerechtigkeit steht ein Unterstützungsabkommen mit zwei anderen Parteien, der Samoobrona (Selbstverteidigung) und der LPR (Liga Polnischer Familien) getroffen.

Im Juli 2007 haben sich zwei Koalitionspartner Samoobrona und LPR zusammengeschlossen eine neue Partei gegründet, LiS Liga und Samoobrona (Liga und Selbstverteidigung)

Was in Polen die Innenpolitik angeht ist diese selbst für Inländer verwirrend. Die Innenpolitik ist seit geraumer Zeit mit Reformbedürftigkeit konfrontiert. Das betrifft insbesondere das Gesundheitswesen, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Verhinderung des Arbeitnehmerexils, die Entbürokratisierung des Staates und die Anpassung der Gesetze an die EU Normen etc.

Die Erfüllung der Aufgaben wird durch instabile politische Ebenen nicht erleichtert. Die gewählte Minderheitsregierung ist stets zu Kompromissen mit den kleineren Parteien gezwungen, was im Endergebnis zu kräftigen Auseinandersetzungen auf der politischen Szene und gleichzeitig zu mangelhafter Qualität und Effektivität des Staates führt.

Die wirtschaftliche Entwicklung in Polen wächst und bleibt weiterhin stabil. Der Beitritt zur EU erleichtert durch konkrete europäische Vorgaben die Erfüllung der Aufgaben. Andererseits bereitet ihre Umsetzung der Regierung einzelne, zum Teil erhebliche Schwierigkeiten.

Nichts desto trotz ist Polen eine demokratische Republik, in der die Wählerstimmen die innenpolitische Stimmung mit beeinflussen können.

Allgemeine Informationen

Amtssprache: Polnisch
Hauptstadt: Warschau
Staatsform: Parlamentarische Republik
Staatsoberhaupt: Staatspräsident Lech Kaczyński
Regierungschef: Ministerpräsident Jarosław Kaczyński
Sejmmarschall: Ludwik Dorn
Fläche: 312.685 km²
Einwohnerzahl: ca. 38.537.000

Polen ist ein mitteleuropäisches Land und grenzt an die Nachbarländer Deutschland, Tschechien, die Slowakei, Weißrussland, Litauen und an die russische Enklave Kaliningrad. Die nördliche Grenze verläuft an der Ostsee mit einer Länge von ca. 530 km.

Der Name Polen stammt von dem westslawischen Stamm der Polanen (Polanie). Diese haben sich nach dem Zerfall des Römischen Reiches im 5. Jahrhundert im Gebiet der heutigen Wojewodschaft Großpolen um Posen (Poznań) und Gniezno (Gnesen), zwischen den Flüssen Oder und Weichsel, niedergelassen.

Polen ist eine parlamentarisch demokratische Republik. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Sejm mit 460 Abgeordneten und dem Senat mit 100 Abgeordnete. Der Sejm ist die Legislative Polens. Im polnischen Parlament sind die polnischen Parteien als Fraktionen vertreten, die die Regierung und die Opposition stellen.
Ministerpräsident und Ministerrat, die vom Sejm gewählt und vom Staatspräsidenten ernannt werden bilden die Exekutive.

Polen ist in 16 Woiwodschaften eingeteilt, die jeweils ein eigenes Parlament, ein von der Zentralregierung ernanntes Oberhaupt (Wojewoda), der die von der Zentralregierung in Warschau den Woiwodschaften zugeteilten Finanzen verwaltet, und einen vom Parlament gewählten Woiwodschaftsmarschall (Marszalek) als Regierungschef haben.

Die größten Städte Polens (ab 400.000 Einwohner)

Warszawa (Warschau-Hauptstadt) ca. 1,6 Mio
Łódź (Lodz) ca. 800.000
Kraków (Krakau) ca. 760.000
Wrocław (Breslau) ca. 640.000
Poznan (Posen) ca. 580.000
Gdansk (Danzig) ca. 460.000
Szczecin (Stettin) ca. 412.000

Die längsten Flüsse in Polen sind die Weichsel, Oder, Warthe, und Bug. Polen hat 21 Berge mit über 2000 m Höhe, die sich alle in der Tatra befinden. Im Norden des Landes erstreckt sich die Ostseeküste. 28 % des Landes sind von Wald bedeckt, über die Hälfte des Landes wird landwirtschaftlich genutzt.
In Polen leben noch Tiere, die in vielen anderen europäischen Städten bereits ausgestorben sind. Dazu gehören Wisent, Luchs, Braunbär, Elch, Wolf, Biber. Polen ist das wichtigste Brutgebiet der europäischen Zugvögel. Ein Viertel aller Zugvögel, die im Sommer nach Europa kommen, brütet in Polen, die durch Nationalparke geschützt werden.

Polen hat ca. 40 Millionen Einwohner und eine Bevölkerungsdichte von etwa 127 Einwohner pro Quadratkilometer. In Polen bilden die Polen mit über 99 % die Mehrheitsbevölkerung (inkl. der Schlesier und Kaschuben). Schätzungsweise 20 Mio. Polen leben im Ausland. In Polen lebende Minderheiten bestehen aus Deutschen (152.897), Weißrussen (ca. 49.000) und Ukrainern (ca. 30.000) sowie Tataren, Litauern, Roma, Lemken, Russen, Karäern, Slowaken und Tschechen.

Polen ist fast einheitlich ein katholisches Land - ca. 90 % römisch-katholisch, davon ca. 70 % praktizierend; zu den restlichen Religionen gehören: Polnisch-orthodox, Zeugen Jehovas, Griechisch-katholisch, Evangelisch-lutherisch.