Länderinformationen

Allgemeine Informationen

Innenpolitik

Außenpolitik

Wirtschaft

Beziehungen zu Deutschland

Infrastruktur

Eigentumsrecht in der Ukraine

Arbeitsrecht in der Ukraine

Steuer- und Abgabensystem in der Ukraine

Investitionen

Zoll- und Devisenbestimmungen




Allgemeine Informationen

Amtliche Bezeichnung: Ukraine;
Bevölkerungsanzahl: 48,2 Mio. (2001);
Fläche: 603 700 qkm;
Amtssprache: Ukrainisch;
Hauptstadt: Kiew (Einwohnerzahl 3,6 Mio);
Präsident: Wiktor Juschtschenko;
Premierminister: Wiktor Janukowytsch;
Parlamentsvorsitzender: Oleksandr Moroz;

Die Ukraine hat ein Territorium von 603 700 km² und ist flächenmäßig der größte Staat in Europa. Die Ukraine grenzt im Süden an Rumänien und Moldawien, im Westen an Ungarn, die Slowakei und Polen sowie an Russland und Weißrussland im Osten und Norden. Die Karpaten im Westen, das Asowsche Meer sowie das Schwarze Meer im Süden bilden eine natürliche Grenze.

Die größten Städte der Ukraine (ab 500.000 Einwohner)

Kiew (Hauptstadt) 3,6 Mio.
Charkiw 1,5 Mio.
Donezk 1,2 Mio.
Odessa, Dnipropetrowsk je 1, 1 Mio.
Saporischja 910.000
Lwiw 850.000
Krywyj Rih 780.000
Mariupol, Mykolajiw 500.000

Der Dnjepr ist der wasserreichste und wichtigste Fluss der Ukraine, außerdem werden die Flüsse Dnjepr, die Desna, Siwerskij Donez und viele kleinere Flüsse aktiv für die Schifffahrt benutzt.
Der Dnjepr teilt die Ukraine in zwei Teile. Das hatte zur Folge, dass die historische Entwicklung des rechten und des linken Ufer unterschiedlich ist. So gehörte das linke Ufer über lange Zeit zu Rußland, während das rechte Ufer abwechselnd unter der Herrschaft von Litauen, Polen und Österreich standen.

Das Land ist sehr reich an fruchtbaren Schwarzerdeböden; im Südosten der Ukraine befindet sich die fruchtbare Schwarz- und Kastanienbraunerde, außerdem ist das Land der Halbinsel Krim und der südwestlichen Bessarabien sehr fruchtbar und wird aufgrund der günstigen klimatischen Bedingungen mit milden Wintern insbesondere für den Obst- und Weinanbau genutzt.

Die Küste der Halbinsel Krim und die Bergen der Karpaten sind beliebte Touristikzonen. Im Sommer kommen viele Touristen aus der Ukraine und der Nachbarländer auf die Halbinsel Krim und im Winter in die Karpaten.

Im zentralukrainischen Oblast (Bezirk) Poltawa gibt es kleinere Gas- und Erdölvorkommen, die jedoch selbst für die Ukraine nicht ausreichend sind. Es gibt jedoch Hinweise auf reichhaltige Gas- und Erdöllagerstätten im Schwarzen Meer, insbesondere auf Insel „Zmijinij“(Schlangeninsel), an deren Erschließung gearbeitet wird.
Der zentrale Landesteil und der Osten der Ukraine sind aber reich an Rohstoffen wie Eisenerz und Kohle. Um Krywyj Rih und in den Oblast Dnipropetrowsk befinden sich die größten Erzvorkommen. Die großen Kohlelager befinden sich größtenteils im Gebiet um die Stadt Donezk.
Die Ukraine unternimmt zudem immer mehr Anstrengungen zur Nutzung von natürlichen Energieressourcen wie die Windenergie. Insbesondere die Küste der Halbinsel Krim und die Berge der Karpaten bieten hier außerordentliche Möglichkeiten.

Aufgrund zahlreicher Auswanderungen der letzten Jahre, der schwachen Geburtsrate und ökologischer Schäden ist die Bevölkerungszahl von derzeit 48,4 Mio. weiter rückläufig. Etwa 73 % der Einwohner der Ukraine sind Ukrainer, weitere 22 % Russen. Im Übrigen leben auf dem ukrainischen Territorium nationale Minderheiten von Weißrussen, Moldawiern, Bulgaren, Polen, Tataren u.a.

Obwohl die Ukraine traditionell ein multikonfessionelles Land ist, dominieren die orthodoxen Kirchen. Im Westen der Ukraine gibt es jedoch viele griechisch-katholische Kirchen, die dem Pabst als katholisches Oberhaupt zugeordnet werden. Im Süden leben vorrangig islamische Minderheiten (Tataren) und viele römisch-katholische sowie lutheranische Minderheiten.

Innenpolitik

Präsident
Wiktor Juschtschenko ist seit Februar 2005 nach der „Orangenen Revolution“ Präsident der Ukraine.
Er vertritt eine westlichorientierte Innen- und Außenpolitik. Seine Amtszeit beträgt nach der ukrainischen Verfassung 4 Jahre, die durch eine höchstens zweimalige Wiederwahl verlängert werden kann.

Durch eine Verfassungsreform, die am 8.12.2004 beschlossen und im Oktober 2005 inkraftgetreten ist, hat er die bis dahin geltende alleinige Machtposition verloren.
Nach den Bestimmungen der Reform behält der Präsident das Recht der Ernennung der Kandidaten für die Positionen des Außenministers, des Verteidigungsministers, des Generalstaatsanwaltes und des Vorsitzenden des Dienstes der Sicherheit der Ukraine (Nachrichtendienst). Allerdings bedarf deren Ernennung der Bestätigung durch das ukrainische Parlament.
Nach dem Vorschlag des Ministerkabinetts entlässt oder ernennt der Präsident der Ukraine die Vorsitzenden der lokalen Verwaltungen. Darüber hinaus kann der Präsident das Parlament auflösen, wenn die große Koalition innerhalb von einem Monat nach Aufforderung nicht gebildet worden ist. Außerdem hat der Präsident das Vetorecht und darf die gesetzgebende Initiative ausüben.

Parlament
Oleksandr Moroz ist der Vorsitzende des ukrainischen Parlaments.
Das ukrainische Parlament ist seit Inkrafttreten der neuen Verfassung von 1996 – die oberste gesetzgebende Körperschaft. Das Parlament besteht aus 450 mandatierten Abgeordneten. Nach der Reform der Verfassung im Jahre 2005 hat das Parlament seine Machtposition weiter gefestigt.

Nach reformierten Verfassung werden die Abgeordneten des Parlaments nur noch im Wege der Listenwahl gewählt. Außerdem ist ein Wechsel der Abgeordneten zu einer anderen Fraktion unmöglich. Darüber hinaus müssen die Fraktionen innerhalb eines Monats eine große Koalition bilden, die aus der Mehrheit der Abgeordneten (mindestens aus 226) besteht. Andernfalls droht die Auflösung durch den Präsidenten.

Weiterhin schlägt das Parlament den Premierminister vor und ernennt ihn, legt die Zusammensetzung des Ministerkabinetts fest, bestätigt die vom Präsidenten erfolgte Ernennung oder Entlassung der Außenminister, Verteidigungsminister, des Generalstaatsanwaltes und des Vorsitzenden des Sicherheitsdienstes der Ukraine(Bundesnachrichtendienst).

Im Ukrainischen Parlament sind derzeit folgende Fraktionen vertreten:
- die Partei der Regionen (186 Sitze) – unterstützt Wiktor Janukowytsch;
- der Block Julia Timoshenko (129 Sitze);
- das Bündnis « Unsere Ukraine » (81 Sitze) – unterstützt Wiktor Juschtschenko;
- die sozialistische Partei der Ukraine (33 Sitze) – unterstützt Moroz;
- die kommunistische Partei der Ukraine (21 Sitze).

Ministerkabinett (Regierung)
Das Ministerkabinett der Ukraine ist oberstes Organ der Exekutivmacht und stellt die Regierung dar.
Premierminister seit August 2006 ist Wiktor Janukowitsch. Er wird von der „Partei der Regionen“ unterstützt und vertritt die Interessen der Industrie, die sich im Osten der Ukraine befindet.

Regierungsmitglieder, Ministerien und ihre Minister:
Premierminister – Wiktor Janukowitsch;
Stellvertretende Premierminister – Andrij Kljuev;
Stellvertretende Premierminister – Dmitro Tabachnyk;
Stellvertretende Premierminister – Volodymyr Radchenko;
Stellvertretende Premierminister – Wiktor Salauta;
Stellvertretende Premierminister – Volodymyr Rybak;
Minister des Kabinettministers – Anatolij Tolstouhov;
Außenministerium (Arsenij Jacenjuk);
Innenministerium der Ukraine (Vasil Cushko);
Ministerium für Ökologie und Naturressourcen der Ukraine(Vasil Dzharty);
Ministerium für Wirtschaft (Anatolij Kinah);
Ministerium für Agrarpolitik der Ukraine (Jurij Melnik);
Verteidigungsministerium der Ukraine (Anatolij Grycenko);
Ministerium für Bildung und Wissenschaft der Ukraine (Stanislav Nikolaenko);
Ministerium für Gesundheitsschutz der Ukraine (Jurij Gajdaev);
Ministerium für Treibstoff und Energiewesen der Ukraine (Jurij Bojko);
Ministerium für Arbeit und Soziales der Ukraine (Myhailo Papiev);
Finanzministerium der Ukraine (Nikolaj Azarov);
Justizministerium der Ukraine (Oleksandr Lavrynovych);
Staatskomitee für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung der Ukraine;
Staatskomitee für Energiesparen der Ukraine;
Staatskomitee der Ukraine für Regulierungspolitik und Unternehmertum (Anatolij Golovko);
Ministerium für außerordentliche Situationen;
Steueradministration der Ukraine;
Sicherheitsdienst der Ukraine;

Gerichtssystem in der Ukraine
Die neue Verfassung der Ukraine(VU) von 1996 hat endgültig die Gewaltenteilung auf die Legislative, Exekutive und Judikative befestigt.
Nach Art.6 VU dürfen die Körperschaften der Legislative, Exekutive und Judikative ihre Kompetenzen im Rahmen der Verfassung und in Einklang mit den Gesetzen der Ukraine ausüben. Die Rechtsprechung in der Ukraine erfolgt gemäß Art.124 der Verfassung der Ukraine ausschließlich durch Gerichte. Die Gerichtsverfahren werden vom Verfassungsgerichtshof der Ukraine und den allgemeinen Gerichten durchgeführt.

Der Verfassungsgerichtshof der Ukraine ist die einzige Körperschaft der Verfassungsrechtsprechung in der Ukraine. Der Verfassungsgerichtshof der Ukraine entscheidet über die Vereinbarkeit von Gesetzen und anderen legalen Akten mit der Verfassung und sorgt für die offizielle Auslegung der Verfassung und der Gesetze der Ukraine.
Das allgemeine Gerichtssystem der Ukraine ist nach dem Prinzip der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit eingerichtet.

Die Gerichte der allgemeinen Rechtsprechung:

1. Amtsgerichte, Bezirksgerichte in der Stadt, Militärgerichte der Garnisonen;
2. Appellationsgerichte der Autonomen Republik Krim, der Regionen, der Städte Kiew und Sewastopol; Militärappellationsgerichte der Regionen und der Marine ; Appellationsgericht der Ukraine;
3. Das Oberste Gericht der Ukraine.

Das Oberste Gericht der Ukraine ist das höchste Gericht der allgemeinen Rechtsprechung. Spezielle hohe Gerichtshofe sind die höchsten Gerichte der besonderen Rechtsprechung. Appellations- und Amtsgerichte arbeiten in Einklang mit dem Gesetz. Die Schaffung von außerordentlichen oder Sondergerichten ist nicht erlaubt.
Der Vorsitzende des Verfassungsgerichtshofs der Ukraine ist Ivan Dombrovskij.
Der Vorsitzende des Obersten Gerichts der Ukraine ist Vasil Onopenko.

Die Handels- und Verwaltungsgerichte sind die Gerichte der Besonderen Rechtsprechung.
Die Handelsgerichte sind wie folgt gegliedert:
1. Amtsgerichte im Handelnsrecht;
2. Appellationsgerichte im Handelsrecht;
3. Das Oberste Gericht der Handelsrecht;
4. Das Oberste Gericht der Ukraine (Gerichtskammer im Handelsrecht).

Außenpolitik

Politische Ausrichtungen

Die Ukraine befindet sich in einem Spannungsfeld zwischen Westen und Osten. Als ein großes Land mit vielversprechenden Potential ist die Ukraine ein interessanter Partner für Russland, Europa, die USA und umgekehrt. Als post-sowjetisches Land ist die Ukraine auf Russland angewiesen, obgleich eine engere Partnerschaft mit der EU und der USA von Vorteil wäre.
Der politische Konflikt und der sich anschließende „Gasstreit“ mit Russland, als Folge der nach der „orangen Revolution“ erfolgten stärkeren Orientierung nach Westen, zeigen, dass die Außenpolitik der Ukraine durch ständige Flexibilität zwischen Osten und Westen geprägt wird.


Teilnahme an den internationalen Gemeinschaften

Die Ukraine ist Mitglied in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und bildet mit Georgien, Usbekistan, Aserbaidschan und Moldawien die Gruppierung „GUUAM“, eine Kooperationsbasis jenseits der russischen Dominanz. Darüber hinaus verlieh die EU der Ukraine Anfang Dezember 2005 formell den Marktwirtschaftsstatus - damit ist der Beitritt des Landes zur Welthandelsorganisation (WTO) in greifbare Nähe gerückt. Zudem werden Gespräche zu einem NATO-Beitritt der Ukraine geführt.


Beziehungen zur Europäischen Union

Die europäische Integration ist eine der wesentlichsten Zielsetzungen der ukrainischen Außenpolitik.
Durch den EU-Beitritt der westlichen Nachbarn der Ukraine haben frühere Abkommen mit diesen Ländern keine Gültigkeit mehr, was zahlreiche Schwierigkeiten bereitet. So muss sich die Ukraine mit einem gemeinsamen EU-Handelstarif und die Bürger mit den Visaregeln der EU auseinandersetzen.

Bei dem Vorhaben der Ukraine Mitglied der EU zu werden, wird die Ukraine von einer ganzen Reihe der neuen EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Dennoch muss die Ukraine zunächst die Bedingungen des „acquis communitaire“ erfüllen können, um als Mitglied in die EU aufgenommen werden zu können.

Wirtschaft

Die Ukraine entwickelt sich durch das stetige Wachstum der ukrainischen Wirtschaft. Die Wirtschaftswachstumsrate im Jahre 2007 wird voraussichtlich 4,0% betragen. Das ist zwar weniger als noch vor einigen Jahren, aber nach den extremen Boomjahren in den 90igern durchaus als normal zu bezeichnen. Die höchsten Wachstumsraten waren in den Branchen Transport (8,1%), Rohstoffgewinnung (4,4%) und Bearbeitungsindustrie (3,0%) zu beobachten.

Zu den wichtigsten Rohstoffen in der Ukraine zählen:
- Getreide, Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben;
- Steinkohle, Erdöl, Erdgas, Eisen-, Manganerz, Bauxit;
- Stein-, Kalisalze, Uran, Schwefel;
- Torf, Kalkstein, Mergel etc.

Das Bruttoinlandsprodukt betrug im Jahr 2006 ca. 60.56 bn EUR und damit je Einwohner ca. 995,00 EUR.
Währung/Wechselkurs: Griwna (UAH) 1 € = 6,75 UAH / 1 US$ = 5,05 UAH (Stand: 04/2007).

Durch das Wirtschaftswachstum und die hieraus resultierenden Gehalts- und Rentenerhöhungen ist das Durchschnittseinkommen in der Ukraine auf 38,4% (Stand: 2005) gestiegen und führte zu einem Anstieg des Lebensstandards in der Ukraine. Der monatliche Durchschnittslohn beträgt etwa 157,00 US $, die Arbeitslosenquote etwa 8,0 %.
In besonderen Maße haben von den Einkommensentwicklungen in der Ukraine wie in anderen Osteuropäischen Ländern auch der Handel, die Konsumgüterindustrie, die Baubranche und der Dienstleistungssektor profitiert.

Die ukrainische Wirtschaft ist stark abhängig von Rohstoffexporten, die die Ukraine ins Ausland liefert. Einen wesentlichen Anteil trägt hierbei die Ostukrainische Schwerindustrie, da Eisen und Stahl mit einem Anteil von über 38 % zu den Hauptexportprodukten der ukrainischen Wirtschaft gehören.

Zu den Hauptimportprodukten gehören insbesondere Primärenergieträger und mineralische Produkte aber auch Maschinen, Fahrzeuge, elektrotechnische und chemische Erzeugnisse.

Insgesamt betrug das Exportvolumen der Ukraine im Jahr 2006 etwa 24,27 Mrd. EUR und das Importvolumen etwa 21,52 Mrd. EUR.

Zu den wichtigsten Handelspartnern der Ukraine gehören Russland, Deutschland, Turkmenistan, Türkei, Italien und die VR China.

Die wachsende Wirtschaft und das vorhandene Potential machen die Ukraine zunehmend auch für ausländische Investoren interessant. Das Volumen der Direktinvestitionen betrug mit Stand vom 01.04.2006 ca. 12.9147 Mio. EUR.

Beziehungen zu Deutschland

Seit der Unabhängigkeit der Ukraine ist Deutschland ein wichtiger Handelnspartner. Das hat zum dynamischen Wachstum des bilateralen Handels zwischen beiden Ländern beigetragen. Die Bundesrepublik Deutschland steht im ukrainischen Außenhandel auf Rang eins in Europa und Rang zwei in der Welt (nach der Russischen Föderation).
Der Exportanteil nach Deutschland beträgt etwa 5,8 % und der Importanteil aus Deutschland etwa 9,2 %.

Zu den wichtigsten Importgütern aus Deutschland gehören Fahrzeuge, Maschinen, Chemieprodukte und elektrotechnische Erzeugnisse. Demgegenüber werden aus der Ukraine im wesentlichen Textilien, Bekleidung, Metalle, Legierungen, Eisenwaren und Chemieprodukte nach Deutschland exportiert.

Die Industrieproduktion, insbesondere die Ernährungs-, Chemie- und Erdölindustrie zählt zu den bevorzugten Bereichen deutschen Kapitals. Darüber hinaus gibt es deutsche Beteiligungen im Groß- und Einzelhandel, in den Finanz-, Kredit-, Versicherungsbranchen sowie auf dem Immobiliensektor. Mehr als 55 % der deutschen Direktinvestitionen wurden in die ukrainische Industrie getätigt.

Derzeit sind in der Ukraine etwa 1200 Unternehmen mit deutscher Beteiligung ansässig, davon 620 als Joint Ventures, 250 Repräsentanzen und 330 Tochterunternehmen.
Als Beispiel für die erfolgreiche Realisierung deutscher Investitionsprojekte in der letzten Zeit in der Ukraine ist z.B. der Aufbau einer Montagestrecke der zum Volkswagenkonzern gehörenden PKW Marke „Ŝkoda“ in Transkarpatien zu nennen. Aber auch Unternehmen wie die „METRO AG“, die „DaimlerChrysler AG“ und die „Opel AG“ sind auf dem ukrainischen Markt sehr aktiv tätig.

Infrastruktur

Die Ukraine ist heute vor allem ein Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Kaukasus sowie zwischen Südeuropa und Russland.

Hauptverkehrsträger in der Ukraine ist die Eisenbahn, gefolgt vom Straßenverkehr und der Binnenschifffahrt auf dem Dnepr.
Die wichtigsten Nord-Süd-Verkehrsstrecken verlaufen von Moskau über Kiew nach Odessa bzw. von Moskau über Charkiw auf die Krim.
Die Haupt-West-Ost-Verkehrsverbindungen verlaufen von Berlin/Dresden über Breslau - Krakau - Lwiw nach Kiew und von Košice über Tschop nach Lwiw sowie von Budapest über Tschop nach Lwiw.

Eisenbahn
Hauptverkehrsträger in der Ukraine ist die Eisenbahn. Das 22,473 Kilometer lange Streckennetz der ukrainischen Eisenbahn ist zu rund einem Drittel elektrifiziert. 2007 wird das ukrainische Eisenbahnnetz weiter elektrifiziert, es bestehen schon entsprechende Pläne und Berechnungen. Die Gesamtinvestitionen in die Elektrifizierung des Netzes werden ca. 2,8 Mrd. UAH betragen. Die Ukrainische Eisenbahn ist eine staatliche Gesellschaft und beschäftigt ca. 470.000 Menschen. Allerdings ist beabsichtigt, die Eisenbahngesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, was derzeit vorbereitet wird.

Straßennetz
Die Ukraine verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz mit einer Gesamtlänge von 169.477 Kilometern. Seit Anfang 2001 besteht ein Investitionsprojekt-Entwurf zum Bau eines Tunnels zwischen der Ost-Krym und Russland. Das Projekt umfasst drei Tunnel, zwei für Transport- und einen für technische Zwecke. Außerdem hat der Ministerrat der Ukraine das Programm für die Entwicklung des Straßennetzes in der Ukraine für den Zeitraum 2005 – 2010 verabschiedet. Das Programm beinhaltet 22 Investitionsprojekte mit einem Finanzierungsvolumen in Höhe von ca. 7 Mrd. US$.

Durch die Gesellschaft UKRAVTODOR werden etwa 371 km neue Schnell-Strassen gebaut. Die Wichtigsten davon sind: - Umleitung Butschatscha (Gebiet Ternopil) - Strecke Kyiv-Kovel-Jahotyn (490 - 495 km) - Dnipropetrovsk-Kobeljaky (43 - 50 km) - Kirowograd-Mykolajiv (140 - 146 km).

Darüber hinaus soll noch im Jahr 2007 mit dem Neubau bzw. der Modernisierung der Autobahn zwischen den westlichen (Gebiet Zakarpattja) und östlichen (Gebiet Charkiv) Grenzen der Ukraine begonnen werden, so der Vize-Premierminister der Ukraine, Andrej Kljujev.

Schifffahrt
Die Ukraine verfügt über ein gut ausgebautes Schifffahrtnetz mit einer Gesamtlänge von 2.253 Kilometern.
Für die Schifffahrt bedeutend sind das Schwarze Meer und das Asowsche Meer mit den wichtigen Seehafenstädten Odessa, Kertsch, Mariupol, Mykolajiw, Cherson und Sewastopol. Die Binnenschifffahrt auf den Flüssen Donau, Bug und Dnjepr spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Durch den Ausbau des Dnjepr soll zukünftig eine durchgängig schiffbare Wasserstraße mit einer Länge von 2.253 km entstehen.

Die ukrainischen Seehäfen werden aktiv in die internationalen Transportkorridore einbezogen. Dies verlangt eine Modernisierung der Seehäfen und erfordert entsprechende Investitionen. Das Transportministerium der Ukraine plant die Realisierung von 8 Investitionsprojekten im Seehafen Odessa mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. US$.
Für den Seehafen Cherson ist eine Steigerung des Warenumschlages vorgesehen. Dabei soll auf die Umweltsicherheit geachtet werden. Nach den vorliegenden Plänen soll der Hafen von dem derzeitigen Saison- auf einen Ganzjahresbetrieb umgebaut werden. Ziel ist es, den Hafen auf den Umschlag sogenannter „Waldprodukte“ zu spezialisieren. Im Januar 2007 hat der Seehafen Cherson insgesamt 270.000 t Güter umgeschlagen.

Luftfahrt
In allen wichtigen großen Städten der Ukraine befinden sich internationale Flughäfen. Insgesamt gibt es in der Ukraine 499 Flughäfen (Stand: 2006). Der größte internationale Flughafen ist der etwa 45 Kilometer östlich von Kiew gelegene Flughafen Borispol.

Der Flughafen Charkiv wird derzeit weiter ausgebaut. 2007 soll hier ein neues Terminal gebaut und die Abflugbahn saniert werden. Die Kapazität des neuen Terminals wird nach den Umbaumaßnahmen bis zu 600 Passagieren pro Stunde betragen. Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt etwa 18,52 Mio. EUR.

Pipelines
Auf dem ukrainischen Territorium befinden sich die Pipelines „Odessa-Brody“ (674 km) und der 550 km lange Teilabschnitt „Druschba“ der insgesamt 2.750 km langen Erdgasleitung „Sojus“.
Die Erdölleitung Freundschaft (Druschba-Pipeline) ist eine Pipeline, die von Orenburg im Ural beginnend bis Uschhorod verläuft. Sie verbindet die russischen Ölfelder mit den europäischen Raffinieren und hat eine Transportkapazität von mehr als zwei Millionen Tonnen.

Das ukrainische Gassystem beinhaltet die Hauptgasleitungsnetze mit ca. 37.100 Kilometern und die Verteilungsnetzwerke mit ca. 246.100 Kilometern sowie 13 Gasbehälter.

Eigentumsrecht in der Ukraine

Das Eigentumsrecht ist in der Verfassung der Ukraine (VU), in dem Zivilgesetzbuch(ZGB) und in dem Gesetz „Über das Eigentum“ geregelt.

Eigentum ist nach ukrainischem Recht die rechtliche Zuordnung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu einer natürlichen oder juristischen Person im Sinne eines umfassenden und gegenüber jedermann wirkenden Rechts.

Das Eigentumsrecht ist das Recht einer Person an einer Sache, das sie gesetzesmäßig unabhängig von anderen nach ihrem Willen ausübt (§ 316 ZGB). Der Eigentümer hat gemäß § 317 ZGB das Besitz-, das Verfügungs- und das Nutzungsrecht an einer Sache.
Das Eigentumsrecht ist unantastbar. Gemäß § 321 ZGB darf keinem Eigentümer widerrechtlich das Eigentumsrecht entzogen oder dieser widerrechtlich in der Ausübung seines Eigentumsrechts beschränkt werden. Darüber hinaus findet das Eigentumsrecht in den Art. 13, 14 VU und in den §§ 386, 391 ZGB umfassenden Schutz.
Bei erfolgten oder absehbaren Eigentumsverletzungen kann der Eigentümer gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und neben der Beseitigung der Verletzung Schadensersatz oder das Verbot einer künftigen Verletzung fordern.

Nach Art. 26 der ukrainischen Verfassung genießen Ausländer und staatenlose Personen, die sich legal in der Ukraine aufhalten, mit den in der Verfassung, den Gesetzen oder internationalen Verträgen der Ukraine enthaltenen Ausnahmen im wesentlichen dieselben Rechte und Freiheiten und tragen auch dieselben Pflichten wie Bürger der Ukraine.
So dürfen Ausländer u.a. Eigentum durch Vertrag erwerben oder Eigentum erben. Die Möglichkeit für Ausländer Eigentümer in der Ukraine zu werden ergibt sich aus § 13 des Gesetzes „Über den rechtlichen Status der Ausländer“. Nach § 374 ZGB dürfen Ausländer (private und juristische Personen) das Eigentumsrecht an Grund und Boden erwerben soweit der Erwerb nicht gegen die Gesetze der Ukraine verstößt.

Gemäß § 81 des Bodengesetzes der Ukraine können ausländische natürliche und juristische Personen allerdings kein Eigentum an landwirtschaftlichen Flächen in der Ukraine erwerben. Soweit Ausländer landwirtschaftliche Grundstücke im Wege der Erbschaft erwerben, sind sie verpflichtet, diese Grundstücke innerhalb eines Jahres zu verkaufen.

Ein Recht auf Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch ausländische natürliche oder juristische Personen ist in jedem Falle ausgeschlossen. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen, die nach ukrainischem Recht gegründet wurden, deren Anteilsinhaber aber nicht vollständig ukrainische Personen sind. Gleichwohl dürfte aber ein Erwerb durch eine Enkelgesellschaft oder über einen Share-Deal möglich sein.

Arbeitsrecht in der Ukraine

Das Arbeitsrecht in der Ukraine ist im ukrainischen Arbeitsgesetzbuch (AGB) und den Gesetzen „Über den Arbeitsrechtschutz“, „Über die Arbeitsbezahlung“, „Über Kollektivverträge und -vereinbarungen“ und in weiteren Gesetzes geregelt. Die Arbeitsgesetzgebung und die gesondert zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossenen Verträge regeln die Arbeitsverhältnisse im Einzelnen.

Das ukrainische Arbeitsrecht ist zwingendes Recht, es sieht zwingende gesetzliche Bestimmungen zur Arbeitszeit, Überstunden und Urlaub vor.
Nach dem ukrainischen Recht werden folgende Arten arbeitsvertraglicher Regelungen unterschieden:

1.
Ein Arbeitsvertrag (§ 21 AGB) - ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in dem die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen festgelegt werden. Der Arbeitsvertrag kann sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form abgeschlossen werden.
2.
Ein betrieblicher Kollektivvertrag (Betriebsvereinbarung) – ist eine Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern und dem Unternehmensinhaber, wo die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen in Bezug auf wesentliche Fragen der Tätigkeit eines konkreten Unternehmens festgelegt werden (§ 10 AGB).
3.
Der Arbeitskontrakt (§ 21 S.3 AGB) ist ein Abkommen zwischen Arbeitsnehmer und Arbeitsgeber, der gesetzlich vorgesehen sein muss und in dem von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vereinbarungen über Vertragsdauer, Rechte und Pflichten der Parteien, Haftung der Parteien, Versorgung und Arbeitsorganisation des Arbeitnehmers, Bedingungen der Vertrags-, einschließlich der vorzeitigen Auflösung geregelt werden.

Die zulässige wöchentliche Arbeitszeit ist auf 40 Stunden beschränkt (§50 AGB). Die Arbeitszeit darf am Vortag eines Feiertages um eine Stunde verkürzt werden und an Samstagen bei einer 6-Tages-Woche insgesamt 5 Stunden nicht überschreiten. Darüber hinaus darf die Regierung der Ukraine im Interesse einer rationellen Auslastung arbeitsfreie Tage auf andere Arbeitstage verschieben.

Gemäß § 97 AGB sind folgende arbeitsvertragliche Vergütungen möglich: Zeitlohn, Akkordlohn und gemischte Bezahlungsarten.
Nach § 107 AGB sind Überstunden und die Arbeit an den Feier- sowie arbeitsfreien Tagen doppelt zu vergüten. Der monatliche Mindestlohn beträgt 332,00 UAH (ca. 54,- EUR).

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit bestehende Arbeitsverträge mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Demgegenüber beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber zwei Monate soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Ukrainische Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Jahr. Das regelmäßige Renteneintrittsalter ist für Frauen das 55. Lebensjahr und für Männer das 60. Lebensjahr.

Ausländische Arbeitnehmer bedürfen einer Arbeitserlaubnis, wenn sie permanent in der Ukraine für eine ausländische Gesellschaft arbeiten. Jedoch ist eine Arbeitserlaubnis nicht erforderlich, wenn die Ausländer ständig in der Ukraine wohnen oder sie vom Investor im Rahmen eines Vertrages über die Produktionsaufteilung angestellt sind. Dies gilt auch für Ausländer, die als private Unternehmer registriert sind. Bei Mitarbeitern von Repräsentanzen ausländischer juristischer Personen wird die Arbeitserlaubnis durch eine Akkreditierungskarte ersetzt. Die Arbeitserlaubnis ist bis zu einem Jahr gültig und kann verlängert werden.

Steuer- und Abgabensystem in der Ukraine

Das Steuersystem der Ukraine wird in der Verfassung der Ukraine, in dem Gesetz „Über das Besteuerungssystem“ sowie in allgemeinen Steuergesetzen geregelt. Außerdem gelten in der Ukraine Internationale Verträge und Abkommen (insbesondere die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung). Nach Artikel 92 der ukrainischen Verfassung dürfen das Steuersystem und die einzelnen Steuern und Abgaben ausschließlich durch Gesetze eingeführt werden.
In der Ukraine existieren zwei steuerrechtliche Ebenen: landeseinheitliche und örtliche Steuern.

Steuern auf Unternehmensgewinne
Das Gesetz „Über die Besteuerung der Unternehmensgewinne“ und weitere steuerrechtliche Einzelrechtsakte regeln die Erhebung der Steuer auf Unternehmensgewinne.
Die Steuer auf Unternehmensgewinne erfasst die Gewinne ukrainischer Unternehmer aus dem In- und Ausland, die Gewinne in der Ukraine begründeter steuerrechtlicher Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sowie Erträge ausländischer Unternehmen in der Ukraine.

Alle Gewinne ukrainischer Unternehmen werden mit einem Steuersatz in Höhe von 25 % belegt. Eine Gewinnsteuer in Höhe von 15% wird auf aus der Ukraine stammende Erträge ausländischer Gesellschaften, einschließlich der Dividenden, die durch die ukrainischen Gesellschaften an die ausländischen Gesellschaften ausgeschüttet werden, erhoben. Steuerfrei ist aber die Ausschüttung von Dividenden zwischen ukrainischen Gesellschaften.

Darüber hinaus haben bestimmte Erträge von Nichtresidenten spezielle Steuersätze. So unterliegen die Erträge aus Frachtdienstleistungen, die Residenten erbringen, einem Steuersatz in Höhe von 6%. Gewinne eines Residenten aus der Werbung für einen anderen und Erträge hieraus werden in Höhe von 20% besteuert.
Leistungen von ukrainischen Versicherungsunternehmen auf Grund von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen an Nichtresidenten werden mit 15 % besteuert. Wenn die Zahlung im Rahmen eines Versicherungsvertrages bei einem ausländischen Versicherer mit hohem Finanzrating erfolgt, ist sie steuerfrei (z.B. Zinsen oder Abschläge auf staatliche Wertpapiere, die an Nichtresidenten außerhalb der Ukraine veräußert wurden; Zinsen auf Staatsanleihen, die im Staatsbudget oder im Kostenplan der Nationalbank aufgeführt sind).

Mehrwertsteuer
Das Gesetz „Über die Mehrwertsteuer“( MSG) regelt die Erhebung der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der Ukraine.
Die ukrainische Mehrwertsteuer ist mit der in Deutschland geltenden Umsatzsteuer vergleichbar (z.B. hat jedes in einer Lieferkette beteiligte Unternehmen auf den von ihm geschaffenen Mehrwert die Steuer zu entrichten). Der Mehrwertsteuersatz beträgt 20 %.

Gemäß § 3 MSG werden die Ausfuhr von Waren aus der Ukraine und die Erbringung von Dienstleistungen für ihren Verbrauch und Gebrauch außerhalb der Ukraine, der Verkauf von Dienstleistungen und Waren auf dem ukrainischen Gebiet, die Einfuhr von Waren in die Ukraine und die Annahme von Dienstleistungen von Nichtresidenten für ihren Verbrauch in der Ukraine besteuert.
Die Vermögensüberlassung im Wege des Operatingleasings, die Sacheinlagen in das Stammkapital einer Gesellschaft, die entgeltliche Ausgabe und der Verkauf von Wertpapieren und Derivaten, die Versicherung und Rückversicherung, der Umlauf von Geldmitteln, Einfuhr von Sachanlagen in die Ukraine, soweit sie für die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens erforderlich sind, sind nach der genannten Regelung mehrwertsteuerfrei.

Nach § 7 MSG ist die Mehrwertsteuer monatlich abzuführen.
§ 2 MSG bestimmt, wer als Steuerzahler erfasst werden kann. Darunter fallen u.a. natürliche oder juristische Personen, die Waren in die Ukraine importieren, Dienstleistungen von Nichtresidenten an Privatunternehmer und juristische Personen, die für den Verbrauch oder die Nutzung in der Ukraine bestimmt sind.

Weitere Steuern
Darüber hinaus werden weitere Steuern, wie Zölle, Sozialabgaben, Abgaben an den staatlichen Rentenfonds, Grundsteuer bei einer Geschäftstätigkeit in der Ukraine von ausländischen Investoren erhoben.
Das Gesetz „Über die Bodensteuer” regelt die Steuer auf Grund und Boden und ist von juristischen und natürlichen Personen für die Nutzung von Grundstücken zu zahlen (Bodensteuer). Sie wird jährlich durch einen gesetzlich festgelegten Satz für eine Grundstückseinheit bestimmt.

Sämtliche in der Ukraine tätige Unternehmen müssen für ihre Angestellten folgende Sozialabgaben entrichten:
- Abgabe an die allgemeinverbindliche staatliche Sozialversicherung für den Fall einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit und der Auslagen für den Geburt- oder Todesfall;
- Abgabe an die Rentenversicherung;
- Abgaben für die allgemeinverbindliche staatliche Sozialversicherung für Berufsunfälle und Berufskrankheiten, die zum Verlust der Arbeitsfähigkeit führen;
- Abgaben an die Arbeitslosenversicherung.

Freie Wirtschaftszonen
In der Ukraine gibt es freie Wirtschaftszonen. Diese Wirtschaftzonen sind wegen der hioer geltenden steuer-, zoll- und finanzrechtlichen Vergünstigungen für Investoren besonders interessant. Sie werden insbesondere zur Investitionsförderung, zur Erhöhung des Exportes und zur Verbesserung der Nutzung von Naturressourcen geschaffen. Das gilt sowohl für die nationalen ukrainischen, wie auch für die ausländischen Investoren.

Ein Beispiel ist die freie Wirtschaftszone „Porto-Franko“, die sich auf dem Gebiet des Seehandelshafens der Stadt Odessa befindet. Hier sind Waren, die in das Gebiet der freien Wirtschaftszone importiert werden und für die Nutzung in dieser Zone bestimmt sind, von der Zollgebühr und der Mehrwertsteuer befreit.

Investitionen

Die verhaltener gewordene westeuropäische Wirtschaftskonjunktur führt zur Erschließung neuer Märkte für ausländische Investitionen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine hat ein zunehmendes Interesse ausländischer Investoren zur Folge, obgleich Investitionen in der Ukraine wegen der geltenden Gesetzgebung nach wie vor riskant sind.
Allerdings hat die Regierung der Ukraine bereits die dringende Notwendigkeit einer klaren und transparenten Investitionsgesetzgebung erkannt, was bereits zum Erlass zahlreicher neuer Gesetze und Richtlinien betreffend die Investitionen führte.

Nach der Verordnung "Über das Verfahren der staatlichen Registrierung von Auslandsinvestitionen" dürfen ohne besondere staatliche Genehmigung Investitionen betrieben werden soweit sie nicht ausdrücklich gesetzlich verboten sind.
Darüber hinaus sieht das Gesetz die Gleichbehandlung ausländischer Unternehmen vor, um eine Bevorzugung finanziell stärkerer Unternehmen zu vermeiden. Eine ausländische Beteiligung an einem Unternehmen ist ab einer Mindestbeteiligung von 10% gegeben.

Weiterhin dürfen ausländische Investoren nach der Verordnung der ukrainischen Nationalbank „Über die Regelung von Fragen ausländischer Investitionen in der Ukraine":
- ausländische Devisen unmittelbar auf das Girokonto eines Deviseninländers überweisen;
- auf in der Ukraine eröffnete Investitionskonten von Nichtresidenten überweisen;
- Devisen von einem Investitionskonto konvertieren und überweisen;
- die erhaltene UAH zur weiteren direkten Investition auf das Konto des Investitionsempfängers verwenden.

Dabei können die Investitionen direkt in frei konvertierbarer Währung vorgenommen werden. Unabhängig davon wird aber für gemeinsame Investitionen, die von einem Investitionskonto erfolgen, eine Lizenzierung durch die ukrainische Nationalbank benötigt.

Darüber hinaus ist die ukrainische Währung (UAH) nach dem Regierungsdekret „Über das Währungsregelungs- und Währungskontrollsystem“ das einzig zulässige Zahlungsmittel auf ukrainischem Hoheitsgebiet (z.B. Zahlungen zwischen ukrainischen Unternehmen, Privatunternehmer etc).

Sämtliche Unternehmen in der Ukraine (d.h. sowohl juristische Personen als auch Privatunternehmen) sind zur Deklaration von im Ausland befindlichen Kapitals verpflichtet. Es ist ein Pflicht für diese Personen bei der NBU Quartals- und Jahresberichte über ihre Devisen und sonstiges Vermögen außerhalb der Ukraine einzureichen.

Nach der ukrainischen Gesetzgebung werden die Geldsummen, die durch Nichtresidenten in Fremdwährungen in Bar ausgeführt werden dürfen, begrenzt. Ein Nichtresident kann:
- im Fall der vorherigen Zolldeklaration, die von ihm in die Ukraine eingeführte Geldsumme in Fremdwährung ohne Beschränkungen wieder ausführen,
- im Übrigen bis zu US$ 6.000,- oder das Äquivalent davon in einer anderen Währung unter Beachtung spezieller Bestimmungen (z.B. muss die Abhebung des Betrages von einem eigenen Konto bei einer ukrainischen Bank erfolgen) ausführen.

Darüber hinaus können Geldbeträge entweder per Banküberweisung oder auf Grund einer Lizenz der NBU ein- oder ausgeführt werden.

Schutz ausländischer Investitionen
Die Ukraine hat Investitionsschutzabkommen mit mehr als 50 Ländern abgeschlossen. Außerdem hat sie auch die Konvention "Über das Verfahren der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten und Ausländern" ratifiziert.

Nach dem geltenden ukrainischen Investitionsrecht lassen sich derzeit folgende unternehmerische Vorteile und Absicherungen feststellen:

- Eine Einmischung in Tätigkeiten der Investoren durch öffentliche Behörden und ihre Vertreter ist nicht gestattet.
- Niemand darf das Recht der Investoren auf freie Auswahl ihrer Investitionsobjekte einschränken (es gibt aber bestimmte gesetzlich definierte Ausnahmefälle).
- Eine entschädigungslose Verstaatlichung oder Nationalisierung von Investitionen ist ausgeschlossen.
- Die aus Investitionen erzielten Einkünfte und Gewinne der Investoren können nach Zahlung von Steuern und Gebühren unbeschränkt und unverzüglich in jeder ausländischen Währung ins Ausland transferiert werden.
- Die Möglichkeit der Reinvestition der erzielten Einkünfte und Gewinne ist gegeben.
- Bei Auflösung des Unternehmens ist die Rückführung der Investition innerhalb von sechs Monaten ohne Bezahlung von Zollabgaben möglich.
- Außerdem verspricht die Ukraine den Schutz geistigen Eigentums.
- Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine besteht seit dem 29.6.96 ein Investitionsschutzabkommen.
- Verletzen staatliche, kommunale oder andere Organe und Amtsträger in eklatanter Weise die Rechte von Investoren und deren Teilhabern, kann bei Schäden und Verlusten Schadensersatz geltend gemacht werden.

Zoll- und Devisenbestimmungen

Im Zollgesetzbuch der Ukraine ist das Zollrecht geregelt. Nach dem Gesetz „Über den Zolltarif der Ukraine“ werden die einzelnen Zollsätze bestimmt. Die Zollgebühr ist nach ukrainischem Recht eine Steuer auf Waren und andere Gegenstände, die über die ukrainische Zollgrenze transportiert werden.

Die Ukraine führt eine liberale Außenwirtschaftspolitik und auf die Aufnahme als GATT/WTO-Mitglied ausgerichtet. Dennoch gibt es zahlreiche Lizenzvorschriften, z.B. die Exportlizenz für den Export von Erzen, Edelmetallen, Juwelen etc. Für den Import von Alkoholika, Tabak, Medikamenten, Kommunikationsmitteln und einiger anderer Waren benötigen ukrainische Importeure eine Gewerbelizenz.

Es gibt in der Ukraine folgende Zölle:
• Festsätze für bestimmte Arten von zollpflichtigen Waren und Gegenständen;
• Zollgebühren, die prozentual vom Zollwert der zollpflichtigen Ware berechnet werden;
• Zollgebühren, die kombiniert sind.

Die Gebühr für die Dienstleistungen der Zollbehörden ist die Verzollungsgebühr, die für die Zollabfertigung erhoben wird. Die wichtigsten Dienstleistungen der Zollbehörden sind:
• Zollabfertigung von Vermögen, das unter einer Rückfuhrverpflichtung importiert wird;
• Aufbewahrung der Zollware unter Zollkontrolle;
• Zollabfertigung von Waren und anderen Gegenständen;
• Zollabfertigung bei der Lieferung in ein Zolllager.

Die Verträge zwischen ukrainischen und ausländischen Unternehmen, können nur in einer sog. „Hartwährung“ abgeschlossen werden. Auslandsüberweisungen aus der Ukraine müssen durch die ukrainische Nationalbank genehmigt werden. Nur auf Grund der früher ausgefüllten Ausfuhrdeklaration oder mit einer Genehmigung der Nationalbank darf die Einfuhr ukrainischer Währung erfolgen. Mit einem obligatorischen Vermerk in der Ausfuhrdeklaration kann die Ausfuhr ukrainischer Währung in der Höhe bis zu 10.000,-UAH erfolgen. Eine Genehmigung der Nationalbank ist jedoch bei der Ausfuhr von Beträgen über 10.000,-UAH erforderlich. Gleichwohl darf mit Angabe in der Zolldeklaration die Summe ausgeführt werden, die vorher in die Ukraine eingeführt wurde. Die Vorlage der Einfuhrzolldeklaration ist dabei erforderlich.