Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist ein Teilgebiet des Familienrechts. Es beinhaltet die rechtliche Ausgestaltung von Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Angelegenheiten benötigen. Zu den betroffenen Personen gehören u.a. (geistig) Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke oder in anderer Weise eingeschränkte Personen.

Ziel der 1992 begonnenen Reform der Betreuungsgesetzgebung ist es, den betroffenen Personen einen weitestgehenden Teil ihrer Persönlichkeitsrechte und die eigene Verantwortlichkeit für ihre persönlichen Belange zu belassen und notwendige Eingriffe unter Berücksichtigung der jeweiligen Persönlichkeit und deren Einschränkungen auf ein erforderliches Maß zu beschränken.

Auf den nachfolgenden Seiten soll ein Überblick über das Betreuungsrecht sowie einzelne Rechtsfragen in diesem Zusammenhang gegeben werden. Diese können jedoch nur die allgemeinen Grundzüge und rechtlichen Grundlagen beinhalten, da eine konkrete Betrachtung nähere Kenntnisse des jeweiligen Einzelfalles erfordert.