Ehe mit Ausländern

Welchem Recht unterliegen die Voraussetzungen für eine Eheschließung?

Welches Recht gilt für die Ehescheidung?

Wird die im Ausland geschiedene Ehe anerkannt?




Welchem Recht unterliegen die Voraussetzungen für eine Eheschließung?

Die Voraussetzungen für eine Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Eine im Inland abgeschlossene Ehe bedarf aber der nach deutschem Recht vorgesehenen Form.

Die allgemeinen Ehewirkungen, mit Ausnahme der güterrechtlichen Beziehungen und der Scheidungsfolgen, richten sich nach der gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehegatten, bei gemischten Ehen nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder dem sie auf andere Weise (z. B. durch die Herkunft) gemeinsam am engsten verbunden sind.

Welches Recht gilt für die Ehescheidung?

Die Scheidung unterliegt nach Art. 17 EGBGB dem Recht, das im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgeblich ist.

Wird die im Ausland geschiedene Ehe anerkannt?

Ehescheidungen im Ausland haben in der Bundesrepublik regelmäßig nur dann Geltung, wenn sie behördlich, meistens durch das zuständige Justizministerium, anerkannt werden.