Vorsorge zu Lebzeiten



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Die Patientenverfügung

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Testament

Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene einseitige Verfügung von Todes wegen. Dabei bindet das Testament den Erblasser in keiner Weise, er kann seine Verfügungen im Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen und ändern.

Um weitere bzw. weiterführende Informationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf nachstehenden Link.

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