Gewerberecht

Das Gewerberecht dient der staatlichen Wirtschaftsaufsicht – es wird auch „Wirtschaftsüberwachungsrecht“ genannt. Dabei geht es grundsätzlich nicht darum, dem Staat die Kontrolle über den Inhalt der wirtschaftlichen Betätigung einzuräumen. Es geht vielmehr um die staatliche Durchsetzung von „Spielregeln“ und Sicherungspflichten zum Schutze der Wirtschaftstreibenden selbst, der Wettbewerber, der Kunden und der Öffentlichkeit.

Vom Gewerberecht betroffen ist jede ein Gewerbe betreibende Privatperson oder juristische Person. Die relevanten Vorschriften konzentrieren sich in der „Gewerbeordnung“, jedoch sind bestimmte Gewerbebereiche oder Branchen Gegenstand weiterer, spezieller Gesetze: so etwa Handwerksbetriebe in der „Handwerksordnung“ und Gaststätten im „Gaststättengesetz“. Branchenunabhängig sind die Betreiber bestimmter technischer Anlagen Adressat des „Bundesimmissionsschutzgesetzes“ oder auch des „Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes“.

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet finden Sie durch entsprechende Auswahl in der linken Menüleiste. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.


Allgemeine Fragen und Antwortenzum Gewerberecht


Was ist ein Gewerbe?

Bedarf mein (geplantes) Gewerbe einer behördlichen Erlaubnis?

Was passiert bei genehmigungspflichtigem und doch ungenehmigtem Gewerbebetrieb?

Können erlaubnisfreie Gewerbe nach Aufnahme behördlich untersagt werden?

Wie und wann ist ein Gewerbe anzumelden / eine Gewerbeerlaubnis einzuholen?

Welche weiteren behördlichen Erlaubnisse können für Gewerbetreibende erforderlich sein?

Welche Auswirkungen hat eine Gewerbeerlaubnis unter Auflagen / Bedingungen?

Wann und wie erfolgt die Rücknahme / der Widerruf einer Gewerbeerlaubnis?