Handelsrecht

Das Handelsrecht, häufig als „Sonderrecht der Kaufleute“ bezeichnet, beinhaltet verschiedenste Vorschriften, die sich an bestimmte Adressaten wenden oder/und den Ablauf bestimmter Geschäfte regulieren. Angesprochen sind Kaufleute, also Personen oder Gesellschaften, die gewerblich am Handelsverkehr teilnehmen. Darüber hinaus betreffen die handelsrechtlichen Vorschriften jedoch auch (unabhängig von tatsächlichen Handelsaktivitäten) sämtliche in ein Handelsregister eingetragenen Rechtssubjekte sowie u.a. Gesellschaften in der Form der OHG, KG, GmbH, AG, KGaA und eG.

Grundlage des Handelsrechts ist das bereits 1897 in Kraft getretene Handelsgesetzbuch (HGB). Obwohl es drei Jahre älter ist als das (allgemein gültige) Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wird es gemeinhin als Ausnahme zu diesem aufgefaßt. Es soll den besonderen Anforderungen des Handelsverkehrs entsprechen. Hierzu gehören der Wunsch nach Beschleunigung und Vereinfachung der gewerblichen Rechtsgeschäfte unter „Profis“. Dies geschieht graduell (bewußt) zulasten der Rechtssicherheit und des gesetzlichen Schutzes der Vertragspartner. Insoweit mutet das Gesetz den professionell im Handel tätigen Personen und Gesellschaften eine größere geschäftliche und auch rechtliche Kompetenz zu als z.B. dem üblichen Verbraucher, der durch BGB sogar besonders geschützt wird.

Die gesetzlichen Formanforderungen an Geschäfte sind unbürokratischer, dafür obliegt den Parteien ein höheres Maß an eigenständiger Kontrolle und Absicherung. Dies führt regelmäßig zu einem besonderen rechtlichen Beratungsbedarf, dem unsere Kanzlei (neben den üblichen Leistungen) mit auf den Handelsverkehr abgestimmten, vorbeugenden und begleitenden Beratungsleistungen und Risikoprüfungen entspricht. Als besonders nützlich für Ihr Unternehmen kann sich unsere bedarfsgerechte Kooperation mit erfahrenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros erweisen. Ihnen steht dadurch eine umfassende, fachübergreifende Beratung mit (auf Wunsch) nur einem Ansprechpartner zur Verfügung.

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet werden wir demnächst zur Information anbieten. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.