Renten- und Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein Gebiet des öffentlichen Rechts und dient der Verwirklichung des im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Sozialstaatsprinzip mit dem Ziel der sozialen Sicherung.

Die Sozialversicherung als wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Sicherung im engeren Sinn unterscheidet fünf Teilbereiche, die ihre gesetzliche Grundlage im wesentlichen in den Büchern I. bis XII. Sozialgesetzbuch - SGB finden. Hierzu gehören

- die gesetzliche Rentenversicherung,
- die soziale Pflegeversicherung,
- die gesetzliche Krankenversicherung,
- die Arbeitslosenversicherung und
- die gesetzliche Unfallversicherung.

Insbesondere Arbeitslosigkeit und die biometrische Entwicklung der Bundesrepublick Deutschland haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und die Notwendigkeit von Änderungen gerade der gesetzlichen Grundlagen offenbart. Themen wie Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit, Renten- und Gesundheitsreform sind ständig präsent.

Die nachfolgenden Seiten sollen einen Überblick über ausgewählte Themen des Sozialrechts / der Sozialversicherung geben.