Strafrecht

„in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – ist der ungeschriebene Grundsatz im Strafrecht, der bis heute, vor allem im Strafprozessrecht prägend ist. Dieser gewährleistet, dass keine Verurteilung erfolgen darf, wenn im Rahmen der freien Beweisführung die Schuld des Angeklagten nicht zur vollen Überzeugung des Gerichts feststeht.

Die Praxis zeigt auch, dass selbst bei festgestellter Schuld und zu erwartender Verurteilung das Strafmaß unter anderem davon abhängen kann, welcher Eindruck dem Gericht durch den bzw. vom Angeklagten vermittelt wird. Hierauf kann ein Strafverteidiger mitunter entscheidungserheblichen Einfluss nehmen.

Bereits im strafrechtlichen Vorverfahren, dem Ermittlungsverfahren, wo der ggf. spätere Angeklagte noch Beschuldigter ist, kann der Verteidiger aufgrund seiner Fachkenntnis regelmäßig die individuellen Rechte des Betroffenen besser vertreten als dieser selbst.

Sinn und Zweck der Strafverteidigung ist die Ausübung der Beistands-, der Aufklärungs- und der Kontrollfunktion im Interesse des Betroffenen. Insbesondere letztere kann in den einzelnen Verfahrensstufen wichtig sein, da natürlich alle Beteiligten eines Strafverfahrens ihre eigenen Ziele verfolgen.

Es kann durchaus vorkommen, dass man plötzlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, ohne die näheren Hintergründe zu kennen.

Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist dann häufig sinnvoll, da die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aber auch die dem Strafverteidiger eingeräumten Befugnisse dem Betroffenen die Gewähr der Wahrung der individuellen Rechte bieten. Zudem kann der Rechtsanwalt zeitnah auf den Lauf des Verfahrens Einfluss nehmen.
Häufig ist unklar, welchen Kenntnisstand die ermittelnden Behörden haben und woraus sich die erhobenen Beschuldigungen ableiten.

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet finden Sie durch entsprechende Auswahl in der linken Menüleiste. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.


1. Allgemein

Was ist eine Straftat ?

Was ist ein Vergehen und was versteht man unter einem
Verbrechen ?

Wie weit geht die anwaltliche Schweigepflicht und was ist eine Schweigepflichtentbindungserklärung ?

Wann und wie stelle ich eine Strafanzeige ?

Welche Rechte hat ein Beschuldigter, Angeschuldigter bzw. Angeklagter ?

Welche Rechte hat ein Verwandter ?


2. Ermittlungsverfahren

Was ist eine Durchsuchung und was gilt es zu beachten ?

Welche Aufgaben haben die Ermittlungsbehörden und wie weit gehen diese ?

Was bedeutet Beschlagnahme ?

Was bedeutet die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153 StPO bzw. nach § 153 a StPO bzw. nach § 170 StPO.


3. Strafverfahren

Was bedeutet die Anklage ?

Was versteht man unter einer Privatklage ?

Was ist ein Adhäsionsverfahren ?

Was ist ein Strafbefehl ?

Ich bin als Zeuge in einem Strafprozess geladen – muss ich erscheinen und was muss ich aussagen?

Was versteht man unter Vorführung ?

Was beinhaltet die Kronzeugenregelung ?

Was bedeutet der Öffentlichkeitsgrundsatz für das
Strafverfahren ?

Wann wir die Öffentlichkeit ausgeschlossen ?

Was beinhaltet die Verurteilung zur Bewährung ?

Wie berechnen sich die Tagessätze bei Verurteilung zu einer Geldstrafe ?

Was ist eine Ersatzfreiheitsstrafe ?

Wann erfolgt die Eintragung der Strafen im Bundeszentralregister (BZR) ?


4. Fragen zur Haft

Was bedeutet Untersuchungshaft ?

Was bedeutet zeitige und was lebenslange Freiheitsstrafe ?

Wie und wo erfolgt nach Verurteilung zur Freiheitsstrafe der Vollzug der Inhaftierung ?

Was bedeutet offener Vollzug ?