Insolvenzrecht

Vermieteransprüche bei Mieterinsolvenz, BGH Urteil vom 1.3.2007

Unzulässiger Insolvenzantrag, Urteil des BGH vom 29. November 2007






Vermieteransprüche bei Mieterinsolvenz, BGH Urteil vom 1.3.2007

Az: IX ZR 81/05

Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Mieters einer beweglichen Sache ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Mietsache an den Vermieter herauszugeben, wenn er nicht an der Erfüllung des Mietvertrages festhält.

Ansprüche des Vermieters auf Nutzungsentschädigung für die Zeit ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur Rückgabe der Mietsache stellen grundsätzlich eine Insolvenzforderung dar.

Soweit die Mietsache nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter genutzt worden ist, ohne dass er die Erfüllung des Mietvertrages verlangt hat, stellt der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung eine Masseforderung dar.

Unzulässiger Insolvenzantrag, Urteil des BGH vom 29. November 2007

Az: IX ZB 12/07

Ist die Forderung eines Gläubigers zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert, ist dessen Insolvenzantrag unzulässig.