WEG-Recht

Haftung der WEG aus Lieferungsverträgen, BGH Urteil vom 7.3.2007,






Haftung der WEG aus Lieferungsverträgen, BGH Urteil vom 7.3.2007,

Az: VIII ZR 125/06

Als rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer haftet sie direkt für Kaufpreisforderungen gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Gaslieferungsvertrag.

Die jeweiligen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften demgegenüber nicht als Gesamtschuldner. Dies gilt auch dann, wenn bereits Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft rechtskräftig verurteilt wurden. Eine unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes ausnahmsweise Haftung anderer Mitglieder der Gemeinschaft daneben kommt nicht in Betracht.