Analytische Materialien

Wasserversorgung und Konzessionsverträge in der Russischen Föderation

Tourismus und Hotelmarkt in Moskau

Touristische Tätigkeit und Hotelbusiness in der Russischen Föderation

Das Straßennetz und der Straßenbau in der Russischen Förderation

Transportwesen und Hochgeschwindigkeitszüge in Russland

Die Russische Föderation - ein interessanter Investitionsstandort für den deutschen Mittelstand




Wasserversorgung und Konzessionsverträge in der Russischen Föderation

In der Russischen Föderation sind die Beziehungen im Bereich der Wassernutzung durch das Wassergesetzbuch vom 16. November 1995 Nr. 167-FZ und verschiedene Rechtsverordnungen geregelt.
Art. 33 und 34 des Wassergesetzbuches legen fest, dass Wasserobjekte sich in föderalem Eigentum befinden. Dabei können abgesonderte Wasserobjekte auch in kommunalem oder privatem Vermögen sein.
Art. 42 enthält auch das Recht von natürlichen und juristischen Personen
Dezember 2001 Nr. 178-FZ „Über die Privatisierung von staatlichem und kommunalem Vermögen“ sind kommunalwirtschaftliche Objekte von der Privatisierung ausgeschlossen. Diese Objekte müssen in kommunales Eigentum übergeben werden.

Gleichzeitig befinden sich die Wasser- und Abwassersysteme in Russland in einer schwierigen Situation: die Finanzierungsmechanismen sind fehlerhaft, die zahlungsfähige Nachfrage in diesem Segment der Wirtschaft ist niedrig, die Infrastruktur ist veraltet, es gibt keine effektiven Mechanismen für Investitionsbeschaffung, wenig effektive Tarifpolitik u. a.. Folglich befinden sich viele staatliche und munizipale Wasser-/Abwasser- Unternehmen am Rande der Insolvenz.

Um die Effektivität dieses Wirtschaftsbereiches zu erhöhen und die Beteiligung von privaten Unternehmen zu erweitern, verabschiedete die Staatsduma am 6. Juli ein Gesetz „Über die Konzessionsverträge“.
Zuerst erläutern wir die bisherige Rechtsregelung in diesem Gebiet.
In diesem Wirtschaftsgebiet herrschen in Russland noch staatliche und kommunale Eigentumsformen vor. Die Eigentumsverwaltung führen staatliche und kommunale Unternehmen durch. Der Anteil von privaten Unternehmen in der Wasserversorgung ist sehr niedrig.

Die Reformierung dieses Wirtschaftsgebietes fängt mit dem Gesetz vom 4. Oktober 1991 „Über die Privatisierung von Wohnungsfonds“ und dem Gesetz vom 24. Dezember 1992 „Über die Grundlage der Bundeswohnungspolitik“ an. Hinzu kamen unterschiedliche Programme zur Reformierung der Wohnungs- und Kommunalwirtschaft.

Die oben beschriebenen Maßnahmen lösten das Problem nicht. Sie erweiterten die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den Unternehmen in diesem Gebiet nicht. Die Partnerschaft war nur möglich in folgenden drei Formen:

· Werkvertrag
· Treuhandvertrag
· Pachtvertrag

Diese drei Formen bieten leider sehr geringe Möglichkeiten für erfolgreiche (PPP). Der Werkvertrag sowie der Treuhandvertrag sind unbequem für die effektive Zusammenarbeit zwischen dem Staat und privaten Unternehmen und sie haben keine entsprechende Gesetzesgrundlage für die Anwendung in diesem Wirtschaftsgebiet. Diese Vertragstypen sehen keine Garantien für die Rückgabe von Investitionen vor und sie sind auch keine Grundlage für Investment.

Es ist auch zu bemerken, dass gemäß Art. 1016 des russischen Zivilgesetzbuches Vermögen nur für eine Frist bis zu fünf Jahren in treuhänderische Verwaltung übergeben werden kann. Dieser Zeitraum reicht nicht für den Rückfluss der investierten Mittel aus.
Von den genannten Vertragstypen passt der Pachtvertrag am besten für die Partnerschaft zwischen dem Staat und den Unternehmen. Jedoch entspricht der Pachtvertrag den Besonderheiten von Investitionsprojekten nicht vollständig. Üblicherweise muss der Mieter lediglich den entsprechenden Vermögenszustand erhalten. Obwohl im Mietvertrag die Pflicht des Mieters, das Pachtvermögen zu vermehren und zu erneuern, vorgesehen sein kann. Ein solches Schema kann für den Investor kein individuelles Steuer- und Währungsregimes schaffen.

Die russische Gesetzgebung rechnet abgesonderte Wasserobjekte sowie alles was mit der Erde fest gebunden ist, also Objekte, die ohne unverhältnismäßigen Schaden für ihre Zweckbestimmung nicht transportierbar sind, dem unbeweglichen Vermögen zu (Art. 130 des russischen Zivilgesetzbuchs).

Eine neue Möglichkeit für die Gründung einer PPP stellt der Konzessionsvertrag zur Verfügung. Dieser Vertragstyp ist in dem Gesetz „Über Konzessionsverträge“ vom 21. Juli 2005 Nr. 115-FZ, der am 6. August 2005 in Kraft getreten ist, vorgesehen.
Das ist ein neuer Vertragstyp für das moderne russische Recht, welcher seit mehr als 80 Jahren aus der Praxis ausgeschlossen war.
Das Gesetz „Über Konzessionsverträge“ wurde durch den Gesetzgeber über mehr als zehn Jahre entwickelt und seine Ausarbeitung war mit großen konzeptionellen Schwierigkeiten verbunden. Das theoretische Modell des Gesetzes entspricht den Grundprinzipien des russischen bürgerlichen Rechtes. Nach dem Vorhaben des Gesetzgebers soll dieses Gesetz die allgemeinen bürgerrechtlichen Prinzipien (Gleichstellungsprinzip, Freiheit der Wahl, Rechts- und Interessenschutz u. a.) in die Beziehungen mit staatlichen Eigentum einbringen und in diese Markt- und Konkurrenzelemente einführen. Dies soll zu einer wirtschaftlichen Effektivität der Verwendung von Staatseigentum führen.

Das Gesetz „Über Konzessionsverträge“ regelt die Beziehungen, die während der Vorbereitung, dem Abschluss, der Ausführung und der Auflösung von Konzessionsverträgen entstehen. Es stellt auch Rechtsträgergarantien fest.
Es ist vorgesehen, dass das Gesetz einen neuen Impuls für die Entwicklung der kommunalen Infrastruktur gibt. Es soll Investitionen in solchen Bereichen fördern, in denen die Privatisierung verboten ist, z. B. Kommunale Infrastruktur, Landebahnen, Fahrwasser, Eisenbahn u. a..
Das Gesetz „Über Konzessionsverträge“ kann nach einigen Bewertungen mehr als $ 2,5-3 Mrd. in die russische Wirtschaft bringen.
Als erstes Beispiel für die Partnerschaft zwischen dem Staat und privatem Sektor ist ein Projekt zur Sanierung der Fernheizung eines Stadtteiles in Sankt Petersburg zu nennen. Diese Sanierung führt die AG „Gasprom“ auf eigene Kosten durch.

Die Rückgabe von Investitionen ist durch die Kostenersparnis ohne spezielle Zunahme von Tarifen vorgesehen. Die Rücklaufzeit beträgt acht Jahre, die Rendite beträgt 12%. Alle sanierten und neu gebauten Wasser- bzw. Abwasserinfrastrukturobjekte verbleiben im Eigentum der Stadt und werden der AG „Gasprom“ für 25 Jahre zur Pacht übergeben.

Es ist zu bemerken, dass im Vertrag zwischen der Stadt Sankt Petersburg und der AG „Gasprom“ die Möglichkeit für den Abschluss eines Konzessionsvertrages nach Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes und der notwendigen Rechtsvorschriften vorgesehen wurde. Die Parteien wählten diese Möglichkeit, weil der Konzessionsmechanismus besser die Interessen des Investors schützt.

Gegenwärtig arbeitet man neue, ähnliche Projekte für die Sanierung der Fernheizung in anderen Stadtteilen aus. Es ist möglich, dass neue Verträge unverzüglich als Konzessionen vergeben werden.
Nach dem Gesetz vom 6. August 2005 können Konzessionsverträge nur über unbewegliches Vermögen abgeschlossen werden. Damit bleibt das Eigentumsrecht immer beim Staat oder der Kommune. Das Vermögen kann nicht verpfändet werden; auch die Zession von Rechten oder die Änderung der Zweckbestimmung ist nicht möglich.
Dieses Gesetz legt ferner fest, dass ein Unternehmer, russische und ausländische juristische Personen oder eine GbR Konzessionär sein können. Das Gesetz enthält bereits eine abgeschlossene Aufzählung von Objekten der Konzession, z. B. Transportnetz, Hafen, Flughafen, Wasserbauwerk, Kommunalinfrastruktur, U-Bahn u. a.. Eine Höchstdauer für die Vergabe von Konzessionen ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es noch der Verabschiedung von Landesgesetzen und Satzungen, die die Gesetzesbestimmungen präzisieren, z. B. die Regeln für die Vergabe der Konzessionsverträge, die in diesem Gebiet spezifisch sein können; bestimmte Partnerschaftsformen u. a..
Zusätzlich sind einige Änderungen im Steuergesetzbuch nötig. Es besteht schon seit etwa sechs Monaten die Möglichkeit der Amortisation des Vermögens, das sich in Konzession befindet. Nun bedarf es neuer Steuerbegünstigungen, die auf langfristige Investitionen ausgelegt sind.
Ein Problem besteht noch in der Abgrenzung von föderalem und kommunalem Eigentum. Das Gesetz vom 9. Oktober 2003 Nr. 131-FZ „Über die allgemeine Prinzipien der Organisierung von Gemeinden“ setzt voraus, dass die Wasserversorgung und die Wasserableitung zu den Fragen von lokaler Bedeutung gehören. Gemäß Art. 50 dieses Gesetzes verbleibt das Vermögen, das für die Lösung von lokalen Fragen notwendig ist, in kommunalem Vermögen.

In manchen Regionen gehört dieses Vermögen den Subjekten der Föderation insgesamt. Die Kommunen müssen noch ihre Rechte auf das Vermögen übertragen bekommen. Die Lage ist deshalb schwierig, weil die unterirdische Wasser- und Abwasserinfrastruktur in Russland dem unbeweglichen Vermögen zugeordnet wird. Das Eigentumsrecht und andere dingliche Rechte am unbeweglichen Vermögen unterliegen der staatlichen Registrierung (Art. 131 des russischen Zivilgesetzbuchs). Die Registrierung von Rechten auf unterirdische Infrastrukturen ist ein kompliziertes und teueres Verfahren, das bislang nur wenige Kommunen bewältigt haben.


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Tourismus und Hotelmarkt in Moskau

Einführung

Tourismus hat für die Stadt Moskau sowohl große wirtschaftliche als auch politische Bedeutung. Moskau ist die Hauptstadt der Russischen Föderation. Fast keine andere Stadt in Russland kann mit Moskau in Bezug auf die Berühmtheit in der Welt konkurrieren.
Moskau, mit einen jahrhundertealten kulturhistorischen Erbe, nimmt einen besonderen Platz auf dem touristischen Markt ein und erweckt Interesse im Ausland. Mehr als 70% der Touristen wählen Moskau als das Hauptziel ihrer Reise. In Moskau und im Moskauer Umland befinden sich eine große Anzahl von Sehenswürdigkeiten. Architektur, Museen, Theater, Kirchen und Dome, moderne und historische Gebäude und andere einzigartige Objekte führen Touristen aus allen Ländern nach Moskau. Es ist ein Bindeglied zwischen Städten und Regionen des Landes; hier verbinden sich alle Eisenbahnlinien und Luftwege sowie Autostraßen Russlands.

Die Anzahl der Sehenswürdigkeiten in dieser Region machen 38% aller Sehenswürdigkeiten in Russland aus und sind somit das größte kulturhistorische Potenzial des Landes (in Sankt Peterburg, Nowgorod und Pskow – sind es zusammen 16%). Darunter sind mehr als 200 Objekte, die im Register der UNO eingetragen sind.

Folgende Faktoren bestimmen die Attraktivität von Moskau als touristisches Reiseziel:
1. großer historischer und kultureller Nachlass der Stadt, der mit der
Geschichte und der Kultur des ganzen Landes verwachsen ist,
2. gute Infrastruktur bestimmt Moskau als Ausgangspunkt für verschiedene
touristische Reiserouten,
3. Moskau ist ein Platz für die Durchführung von unterschiedlichen
internationalen Kongressen, Symposien, Seminaren, Ausstellungen, Messen
und Festivals,
4. internationales Kulturzentrum, in dem sich mehr als 60 Museen und 40
Theater, 2 Zirkusse u.a. befinden,
5. das größte Zentrum der russisch-orthodoxen Kirche (mehr als 130 Kirchen)
6. verschiedene internationale Sportwettbewerbe
7. Zahlreiche Veranstaltungen mit Bezug auf die Geschichte und Kultur
Russlands

Moskau hat gute Möglichkeiten, um ein Zentrum des Welttourismus zu werden. Dennoch muss die touristische Infrastruktur in Moskau noch verbessert werden, insbesondere bedarf es die Verbesserung des Transportsystems, neue Hotels, bessere Tourismusinformationen, mehr Fachkräfte, Entwicklung neuer Reiserouten etc..

Während 1995-1998 war die Nische der 4-5 Sternen Hotels aufgrund von höherer Rentabilität und guter Revalierung fast vollständig ausgefüllt. In den folgenden Jahren wurden neue 2-3 –Sterne Hotels errichtet oder saniert.
Heute braucht die Stadt billige Hotels und Jugendherdbergen (Moskauer Regierungsbeschluss vom 08.08.2000 Nr. 602 „Über die Grundlegendebestimmungen des Programms für die Entwicklung des Tourismus in Moskau für die Periode bis 2010“ im Teil I Unterteil 3).
Das Programm sieht im Teil IV Unterteil 6 ff. die Bildung des Systems für die materielle Unterstützung der Unternehmen, die im Gebiet des Fremdenverkehrs arbeiten, vor. Darin sind folgende Maßnahmen genannt: Vorzugsbodenzins, Gewährung des Gemeindegutes, Vorzugstarife für kommunale Dienstleistungen, Garantien der Moskauer Regierung, Steuerkredite u. a..
Das „Stadtzielprogramm zur Entwicklung des Tourismus in Moskau 2005-2007“ (Moskauer Regierungsbeschluß vom 27.072004 Nr. 515-PP) bezeichnet den akuten Mangel an billigen und qualitativen Hotels in Moskau. Es weist auch darauf hin, dass dieser Mangel auch Sankt Peterburg und die Städte des „Goldenen Ring“ Russlands berührt.

Hotelmarkt in Moskau

Der Moskauer Hotelmarkt steht nach dem Umfang von Leistungen und Gewinnen im Hotelwesen an erster Stelle in Russland.
2003 verbuchten die Hotels in Moskau etwa 4 Mio. Kunden, darunter 1,5 Mio. Ausländer. Dieses Jahr betrug die Auslastung von Hotels etwa 70%.

Ausländer, die Moskau 2003 besuchten :

Herkunft Geschäftsreise TourismusPrivat Andere Ziele Insgesamt
Deutschland 76.241 101.339 8.548 21.947 208.075
USA 67.798 67.798 9.374 10.592 145.770
Frankreich 33.432 46.773 5.748 12.370 98.323
Italien 28.402 53.692 3.007 5.571 90.672
Großbritannien 42.657 32.702 5.422 5.210 85.991
Türkei 40.300 24.807 3.173 2.981 71.261
China 37.415 11.276 978 10.813 60.482
Japan 14.123 23.966 1.603 3.091 42.783
Israel 16.943 16.531 2.795 3.799 40.068
Rep. Korea 7.703 18.515 1.267 5.737 33.222
Spanien 7.614 21.782 1.826 511 31.733
Niederlande 13.599 13.551 1.361 3.068 31.579
Österreich 13.133 11.357 1.665 5.360 31.515
Jugoslawien 20.807 2.934 333 5.906 29.980
Polen 19.284 3.302 1.225 3.407 27.218
Indien 16.664 3.044 2.626 2.523 24.857
Schweiz 8.653 8.296 1.452 5.534 23.935
Schweden 10.919 6.428 1.399 3.950 22.696
Tschechien 10.006 4.616 994 5.466 21.082
Finnland 11.928 5.090 509 3.030 20.557

Prioritäten in der Entwicklung des Tourismus in Moskau

Das „Stadtzielprogramm zur Entwicklung des Tourismus in Moskau 2005-2007“ beschreibt folgende Prioritäten in der Entwicklung des Tourismus in Moskau:

1. Die Erweiterung des Einreisetourismus gegenüber dem Ausreisetourismus
2. Die Schaffung von besseren Bedingungen für die Besucher Moskaus
3. mehr Werbung für die Verbesserung des Images von Moskau als einer Stadt,
die günstig für den Tourismus ist
4. Die Verstärkung der Tätigkeit für die Ausbreitung des Moskauer Tourismus
auf dem internationalen und inländischen Markt.


© 2006 Rechtsanwälte Udo Blümel

Touristische Tätigkeit und Hotelbusiness in der Russischen Föderation

1. Regelung der touristischen Tätigkeit in der Russischen Föderation

1.1. Bundesgesetzgebung
Hauptgesetz auf diesem Gebiet ist das Bundesgesetz vom 24.11.96 „Über die Grundlagen der touristischen Tätigkeit in der Russischen Föderation“.
Dieses Gesetz stellt die wichtigsten Definitionen zur Benutzung weiterer Gesetze und anderer Rechtsvorschriften fest. Das Gesetz enthält u. a. auch Vorschriften über staatliche Regelungen der touristischen Tätigkeit (Prinzipien der Regelung, Ziele und vorrangige Richtungen), sowie Rechte und Pflichten von Touristen einschließlich Vorschriften über die Sicherheit des Tourismus.

1.2. Gesetzesentwürfe
In diesem Gebiet bereitet man ein neues Gesetz vor. Es existiert zur Zeit nur in Form eines Entwurfes: Bundesgesetzentwurf Nr. 377260-3 „Über Tourismus und touristische Industrie in der Russischen Föderation“.
Dieser Entwurf war schon in der Duma eingebracht worden, widerspricht aber der Bundesgesetzgebung sehr stark und muss daher überarbeitet werden. (Siehe: Brief der Regierung vom 1.10.2003 „Gutachten zum Bundesgesetzentwurf „Über Tourismus und touristische Industrie in der Russischen Föderation“)

2. Genehmigungserteilung für Touristische- und verwandte Tätigkeit (Lizenzierung)

2.1. Pflichtige staatliche Genehmigungserteilung
In der Russischen Föderation existieren bestimmte Tätigkeitsarten, die zur Ausführung der staatlichen Genehmigung bedürfen.

In Art. 49 BGB (Rechtsfähigkeit der juristischen Person) steht, dass eine juristische Person einzelne Tätigkeitsarten (im Gesetz aufgelistet) ausüben darf nur aufgrund einer Spezialgenehmigung (Punkt 1 Teil 3).
Das Recht der juristischen Person zur Ausführung einer genehmigungspflichtigen Tätigkeit, entsteht mit Empfang der Genehmigung oder ab der Frist, die in der Genehmigung steht. Das Recht endet mit dem Ablauf der Genehmigung, sofern nichts anderes durch Gesetz oder in einem anderen Rechtsakt bestimmt wird (Punkt 3 Teil 2).

2.2. Genehmigungserteilung für Hotelbusiness und touristische Tätigkeit (Lizenzierung)
Hauptgesetz im Bereich der Genehmigungserteilung (Lizenzierung) der einzelnen Tätigkeitsarten ist das Gesetz vom 8.08.2001 „Über die Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“.
Im Art. 4 dieses Gesetzes steht, dass solche Tätigkeitsarten genehmigungspflichtig sind, welche bei Ausführung eine Verletzung von Rechten, rechtmäßigen Interessen, Gesundheit der Bürger, der

Staatsverteidigung und der Staatssicherheit sowie des Kulturerbes nach sich ziehen kann. Die Zweite Voraussetzung für die Genehmigungspflichtigkeit ist – das es keine andere Regelungsmethode für eine solche Tätigkeit gibt.
Die Liste der Tätigkeitsarten die einer Genehmigungserteilung bedürfen, stellt das Gesetz im Art. 17 dar. Dieser Artikel enthält ein umfangreiches Verzeichnis solcher Tätigkeitsarten, z. B.: Bewaffnungsproduktion, Erdölverarbeitung, Kartierungstätigkeit, Medizintätigkeit u. a.

Was den Tourismus und das Hotelbusiness betrifft, stellt das Gesetz lediglich fest, dass die Tätigkeit von Tourismus Agenturen und Reisebüros (ihre Gesetzesdefinitionen fehlen) der Genehmigungserteilung unterliegen. Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigungserteilung für diese Tätigkeitsarten sind in der Verordnung „Über die Lizenzierung der Tätigkeit von Tourismus Agenturen“ und in der Verordnung „Über die Lizenzierung der Tätigkeit von Reisebüros“ (Bundesregierungsbeschluss vom 11.02.2002 Nr. 95) geregelt.

Im Art. 18 Punkt 2 steht, dass die Lizenzierung von Tätigkeitsarten, die im Art. 17 des Gesetzes nicht aufgeführt sind, ab 10.02.2002 beendet ist.
Hier ist zu bemerken, dass obwohl das Gesetz keine Genehmigungserteilung für das Hotelbusiness vorsieht, es jedoch die Genehmigungserteilung für den Gebäudebau und die Gebäudereparatur als notwendig ansieht. Ausführlich ist das in der Verordnung „Über die Lizenzierung des Gebäudebaues mit I und II Verantwortlichkeitsebenen im Bezug auf staatlichen Standard“ (Bundesregierungsbeschluss vom 21.03.2002 Nr. 174) und im staatlichen Standard GOST (Russischer staatlicher Standard) 52059-2003 geregelt (Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 28.05.2003 Nr. 162-CT).
Folgende Kommentare und Artikel enthalten ebenfalls keinen Hinweis, dass Hotelbusiness (oder etw. ähnliches) lizenziert werden muss:
- Tkach A.N. Kommentar zum Bundesgesetz vom 8.08.2001 Nr. 128-FZ „Über Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“. Verlag: Juristisches Haus „Justizinform“, 2003.
- Filippov A.P. Wie veränderten sich Lizenzregeln? Zeitschrift: Chefbuchhalter, Nr. 3, Februar 2002.
- Muzichenko A. Lizenzierung nach neues Gesetzgebung. Zeitschrift: FPA AKDI „Wirtschaft und Leben“, Nr. 6, Juni 2002.

2.3. genehmigende Organe und Behörden
Gemäß dem Präsidialerlass vom 9.03.2004 Nr. 314 entscheidet die Bundesregierung darüber, welche Bundesministerien oder Bundesagenturen, welche Genehmigungserteilungen ausstellen. Diese Ordnung ist bis zur Verabschiedung spezieller Gesetze gültig.

Die Bestimmung der Liste von Bundesministerien und Bundesagenturen, die Genehmigungserteilungskompetenz haben, erfolgte mit Beschluss der Bundesregierung. In diesem Bundesregierungsbeschluss vom 11.02.2002 Nr. 135 „Über die Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“ steht, dass die Genehmigungserteilung für die Tätigkeit von Tourismus Agenturen und Reisebüros durch das Ministerium für ökonomische Entwicklung erfolgt.
Über die Genehmigungserteilung auf dem Gebiet des Hotelwesens enthält der Beschluss keine Vorschriften.

2.4. Rechtssprechung
Im Punkt 19 der gemeinsamen Erklärung des Plenums des Obersten Gerichtshofes der Russischen Föderation und des Plenums des Höheren Schiedsgerichtes der Russischen Föderation vom 1.07.1996 Nr. 6/8 „Über einige Fragen, die mit der Anwendung des BGB-Teils I verbunden sind“ schreiben die Gerichte, dass die Liste von Tätigkeitsarten, welche juristische Personen nur bei Vorhandensein der Lizenz ausführen dürfen, im Gesetz geregelt (Teil 3 Punkt 1 Art. 49 BGB) sind.

In diesem Zusammenhang, schreiben die Gerichte weiter, ist zu berücksichtigen, dass nach der Inkraftsetzung der BGB, Tätigkeitsarten, die der Lizenzierung unterliegen, nur durch Gesetz geregelt werden können.


2.5. Zusammenfassung
Früher war die Lizenzierung der Tätigkeit im Bereich des Hotelbusiness in Moskau durch den Moskauer Regierungsbeschluss vom 02.06.1997 Nr. 416 „Über die Behauptung der zeitweiligen Verordnung über die Lizenzierung der Hoteltätigkeit in der Stadt Moskau“ vorgeschrieben.
Der Art. 49 BGB und das Gesetz vom 8.08.2001 „Über Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“ regeln heute, dass lizenzfähige Tätigkeitsarten nur durch Gesetz und zwar durch ein Bundesgesetz geregelt werden dürfen (ab 10.02.2002).

Der Regierungsbeschluss vom 02.06.1997 ist außer Kraft getreten, weil es dem Bundesgesetz „Über Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“ widerspricht. Das Bundesgesetz „Über Lizenzierung von einzelnen Tätigkeitsarten“ sieht im Art. 17 keinen Bedarf zur Lizenzierung des Hotelbusiness, sondern nur für Nebengebiete (Bau und Reparatur von Wohngebäuden, die Tätigkeit von Tourismus Agenturen und Reisebüros). Deshalb ist eine Genehmigungserteilung für das Hotelbusiness nach der Gesetzgebung nicht notwendig.

3. Zertifizierung von Leistungen im Hotelbusiness
(Staatliches Klassifizierungs- und Zertifizierungssystem)


3.1. Staatliche Pflichtzertifizierung von Hotelleistungen
Am 01.09.2000 wurden die Zertifizierungsregeln „Zertifizierungssystem GOST R. Zertifizierungsregeln für touristische Leistungen und Hotelleistungen“ (Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 14.10.1994 N 18) außer Kraft gesetzt.

Der Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 28.06.2000 Nr. 53 „Über die Aufhebung von Zertifizierungsregeln für touristische Leistungen und Hotelleistungen“, der diese Regeln außer Kraft setzte, stellt fest, dass für die Zertifizierung von touristischen Leistungen und Hotelleistungen das GOST R System „Zertifizierungsregeln von Arbeiten und Leistungen in der Russischen Föderation“ (Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 5.08.1997 Nr. 17) Anwendung findet.

Am 30.12.2003 wurde der vorgenannte Beschluss wieder aufgehoben ( Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 30.12.2003 Nr. 131 „Über die Aufhebung von Akten für Pflichtleistungszertifizierung“). Das hing damit zusammen, dass das Bundesgesetz vom 27.12.2002 N 184-FZ „Über technische Regelung“ und Regeln der Funktion des freiwilliges Leistungszertifizierungssystems (Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 21.08.2002 Nr. 97) in Kraft getreten war.

3.2. Freiwillige staatliche Zertifizierung von Hotelleistungen
Die Lage veränderte sich am 30.12.2003 nach der Aufhebung des Beschlusses der staatlichen Standardanstalt vom 28.06.2000 und mit Inkraftsetzung des Bundesgesetzes „Über technische Regelung“ und den Regeln der Funktion des freiwilliges Leistungszertifizierungssystems.

Das Gesetz „Über die technische Regelung“ trägt einen allgemeinen Charakter und enthält keine bestimmten Vorschriften für das Hotelbusiness.
Die Regeln zur Funktion des freiwilligen Leistungszertifizierungssystems legen u. a. Grundprinzipien des freiwilligen

Leistungszertifizierungssystems und das Zertifizierungsverfahren fest.
Die Anlage B.7.2 zu diesen Regeln enthält eine Liste von Standards (unterschiedliche GOST R), denen Hotels und ihre Leistungen entsprechen müssen.

Diese Standards enthalten sowohl allgemeine Vorschriften, als auch Vorschriften über die Sicherheit und den Umweltschutz. Viele Vorschriften betreffen solche Fragen wie die Wasserversorgung, die Kanalisation, Aufzug, Lüftung u. dgl.

3.3. Zusammenfassung
Das GOST R Zertifizierungssystem enthält keine zwingenden Vorschriften über die Pflichtzertifizierung von Hotelleistungen. Die GOST R – Regeln der Zertifizierung von touristischen Leistungen und Hotelleistungen sind mit Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 21.08.2002 Nr. 97 außer Kraft gesetzt worden.

Heute basiert das GOST R Zertifizierungssystem auf dem Beschluss der staatlichen Standardanstalt vom 17.03.1998 Nr. 11 „Über die Genehmigung der Verordnung über das GOST R Zertifizierungssystem“.
Das GOST R System wurde für die Pflichtzertifizierung von Produkten, Arbeiten und Leistungen ausgearbeitet, aber kann auch für die freiwillige Zertifizierung verwertet werden.

Objekte der Pflichtzertifizierung im GOST R System sind im Regierungsbeschluss vom 13.08.1997 Nr. 1013 „Über die Genehmigung der Liste von Waren, die der Pflichtzertifizierung unterliegen, und der Liste von Arbeiten und Leistungen, die der Pflichtzertifizierung unterliegen“ geregelt.

Dieser Regierungsbeschluss schreibt keine Pflichtzertifizierung im GOST R System für Hotelleistungen vor. Die freiwillige Zertifizierung für andere Waren und Leistungen ist möglich (Art. 1.5 der Verordnung über das GOST R Zertifizierungssystem“).

4. Klassifizierung

In der Konzeption der Tourismusentwicklung in der Russischen Föderation bis 2005 (Regierungsbeschluss vom 11.07.2002 Nr. 954-p) ist im Teil III vorgesehen, dass ein System für die Hotelklassifizierung ausarbeitet wird.
Demnach erließ das Ministerium für ökonomische Entwicklung den Befehl vom 21.06.2003 Nr. 1997 mit den Bestimmungen über das System der Hotelklassifizierung.
Im Teil 1.2. steht, dass die Klassifizierung freiwillig ist. Man klassifiziert Hotels durch die Vergabe von Sternen (bis 5).

5. Hotelleistungen

Allgemeine Vorschriften enthält das Verbraucherschutzgesetz vom 7.02.1992 Nr. 2300-I.

Spezielle Vorschriften über Hotelleistungen enthalten die Regeln der Gewährung von Hotelleistungen in der Russischen Föderation (Regierungsbeschluss vom 25.04.1997 Nr. 490).

Diese Regeln regulieren Beziehungen zwischen dem Hotel und den Kunden. Außerdem stellen sie im Punkt 2 fest, dass ein Hotel ein Vermögenskomplex (Gebäude, Gebäudeteil, Anlagen und anderes Vermögen) ist, welcher zur Gewährung von Hotelleistungen bestimmt ist.

Diese Regeln enthalten auch Vorschriften zur Information über Hotelleistungen und Anforderungen an notwendigen Verträgen (z. B. Buchungsvertrag, Leistungsvertrag).

6. Baunormen

In Moskau gelten die Moskauer Stadtbaunormen „Hotels“ MGSN 4.16-98 (Moskauer Regierungsbeschluss vom 4.08.1998 Nr. 600). U. a. enthalten diese Baunormen:

- Anforderungen an Wohnräumen
- Anforderungen an andere Räume (Halle, Geschäftsräume)
- Ingenieursysteme und Anlagen (Wasser-, Energie und Wärmeversorgung, Kanalisation, Lüftung, Klimaanlagen, Aufzüge u. a.)
- Hygienische Anforderungen
- Ökologische Anforderungen
- Brandschutzforderungen

Das Dokument enthält sowohl Pflichtforderungen als auch Empfehlungen.

7. Bodenpacht (Ausländer)

Das wichtigste Gesetz, das Bodenverhältnisse in der Russische Föderation regelt, ist das Bodengesetzbuch vom 25.10.2001 Nr. 136-FZ.

Das Gesetzbuch stellt im Art. 22 fest, dass Ausländer in der Russischen Föderation Grundstücke auf Mietbasis nutzen dürfen.

Das Bundesgesetz vom 9.07.1999 Nr. 160-FZ „Über Fremdinvestitionen in der Russischen Föderation“ enthält wichtige Vorschriften über Staatsgarantien von Fremdinvestorenrechten. U. a. stellt das Gesetz im Art. 15 auch fest, dass ein Unternehmen, das Fremdinvestitionen bekommt, ein Mietrecht auf Grundstücke ersteigern darf.


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Das Straßennetz und der Straßenbau in der Russischen Förderation

In der Russischen Förderation werden auf der ca. 17 Mio. km² großen
Landesfläche ca. 900.000 km als Straße genutzt.

Von diesen 900.000 km sind ca. 750.000 km mit einer festen Oberfläche versehen. Der Rest des Straßenlandes ist demzufolge nicht befestigt.
Eine Modernisierung des Straßennetzes ist dringend erforderlich, um im Rahmen der steigenden Versorgung der ungefähr 140 Millionen russischen Verbraucher und der wachsenden Mobilität der Bevölkerung einen Verkehrsinfarkt zu vermeiden.

Die russische Wirtschaft verliert aufgrund der zahlreich vorhandenen defekten und maroden Straßen etwa 15 Mrd. Euro jährlich. Das russische Straßennetz unterteilt sich in förderale und kommunale Straßen.

Es lässt sich grob in vier Straßentypen unterteilen, die an den Buchstaben vor der Straßennummer stehen, unterschieden werden.

M - Magistralen (Autobahnen) das sind außerhalb der Metropolen befindliche
Straßen, die weit voneinander entfernte Metropolen über teilweise mehrere
tausend Kilometer verbinden. Sie sind nicht immer vierspurig und nicht
vergleichbar mit westlichen Autobahnen. Auch werden sie häufig von Radfahrern oder Pferdefuhrwerken genutzt und führen mitunter direkt durch Ortschaften.

A - Föderale Straßen (überregionale Fernstraßen) – das sind überwiegend
zweispurige Straßen, die Metropolen und größere Städte miteinander verbinden oder vierspurige Straßen rund um die Metropolen. In der Regel sind sie – wenn auch manchmal schlecht – asphaltiert.

P – Territoriale / Kommunale Straßen (regionale Fernstraßen) – sind fast immer zweispurig und verbinden größere und mittlere Städte. Sie sind ebenfalls nicht selten schlecht oder sehr schlecht asphaltiert.
Nebenstraßen: diese sind ein- bis zweispurig und häufig in einem katastrophalen Zustand.

Das Straßennetz in der zentralen Region der Russischen Förderation ist im
wesentlichen gut ausgebaut. So ist es möglich, die Distanz Wladiwostok - Moskau (ca. 10.000 km) mit einem geländefähigen Fahrzeug in 10 Tagen zu überwinden.
Hingegen ist insbesondere im Osten der Russischen Förderation das Straßennetz nicht wie in Zentralrussland befestigt. Dörfer und Städte werden oft über nicht befestigte Zuwegungen erreicht. Eine Benutzung derselben ist daher auch heute noch häufig von jahreszeitbedingten Wetteraspekten abhängig.
Wenngleich auch derzeit viele Frachtleistungen nach wie vor mit der Eisenbahn befördert werden, ist bei dem ständigen Wachstum des Brutto-Inlandsproduktes in Zukunft mit einer Verlagerung von der Schiene auf die Straße zu rechnen. Die Notwendigkeit ergibt sich zum Einen aus einem zügigeren Beförderungsanspruch und zum Anderen auch aus einer ständig wachsenden Kaufkraft der Bevölkerung.

Im Jahre 2004 sind ca. 17,2 % aller Frachtleistungen über den Kraftverkehr abgewickelt worden. Seit 1990, insbesondere seit 1998 hat die Anzahl der Pkw beachtlich zugenommen. Kamen noch 2004 161 Pkw auf 1.000 Einwohner, wird im Jahre 2010 mit einer Pkw-Dichte von 247 Pkw je 1.000 Einwohner gerechnet. Damit dürfte die absolute Zahl der Pkw im Jahre 2010 um ca. 30.000.0000 betragen.

Insbesondere in den Großstädten wie Moskau, Sankt Petersburg, Nizhni Novgorod, Perm, Samara, Tscheljabinsk und Rostow am Don ist das Straßensystem zum Einen in beachtenswertem reparaturbedürftigem Zustand und zum Anderen völlig überlastet.

Allein bei den förderalen Straßen gelten 17 % als unannehmbar überlastet.
Die Regierung der Förderation wird demnach nicht umhin kommen, für den
Ausbau und die Modernisierung des förderalen Straßensystems in den folgenden Jahren bei einem ständig steigenden Brutto-Inlandsprodukt erhebliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sollen aller Voraussicht nach das zentralrussische Gebiet vordergründig erreichen.
Die Notwendigkeit einer umfassenden Modernisierung der Infrastruktur wurde
demnach bereits erkannt. Die staatliche Straßenbehörde Russlands "Rosawtodor“ hat für das Jahr 2006 den Neubau bzw. Ausbesserung von ca. 4.500 km der Straßen und damit bereits fast ein Drittel mehr als noch 2005. Allein 2006 wird die russische Regierung für die Sanierung der förderalen Straßen 1,4 Milliarden US Dollar und 0,6 Milliarden US Dollar für den weiteren Ausbau zur Verfügung stellen.

Priorität beim geplanten Ausbau in 2006 haben die Trassen „Don“ (Moskau-
Rostow-Noworossijsk) und „Wolga“ (Moskau-Nischnij-Nowgorod).
Insgesamt werden gegenüber dem Jahr 2005 8,4 Mrd. Rubel mehr in die
Entwicklung des Straßennetzes investiert. Für die Jahre 2006 bis 2009 ist die Bereitstellung weiterer Gelder in Höhe von ca. 700 Mio. Rubel für Beleuchtung und Begrenzungen der Straßen vorgesehen.
Da die staatlichen Gelder allein kaum ausreichen, ist Russland bei der
notwendigen Sanierung des Straßennetzes auf in- und ausländische Investitionen von Unternehmen in Form von Kapital und Know-How angewiesen.
Erste Großprojekte sind bereits vorgesehen oder schon in konkreter Planung.
Ähnlich wie in den westeuropäischen Ländern ist als künftige Entwicklung die Einführung bzw. der Neubau von Mautstraßen beabsichtigt. Hierbei bieten sich zahlreiche Investitionsmöglichkeiten für Unternehmen.
Um die Moskauer Metropole ist für 2009 die Errichtung eines ca. 442 km langen ringförmigen Mautstraßensystems vorgesehen, der den LKW-Verkehr aufnehmen und so das Moskauer Gebiet entlasten soll. Bereits 2011 soll der Verkehr auf einem ersten Teilstück rollen.

Zur Realisierung des Projektes ist ein Investitionsvolumen von fast 10 Mrd. US$ notwendig, wovon 25 – 50 % durch staatliche Gelder und der verbleibende Teil durch private Investoren abgedeckt werden soll. Im Gegenzug sollen diese Konzessionen zum Betrieb der Autobahn als Mautstrecke erhalten. Die
Nutzungsgebühren für diese Strecke sollen bei 0,04 EURO je Kilometer betragen.

Eine zentrale Rolle nimmt derzeit die geplante Mautstrecke zwischen Moskau und St. Petersburg mit einer Länge von ca. 650 km ein. Mit Zustimmung der
zuständigen Regierungskommission im Juli 2006 werden mit ca. 750 Mio. Euro
fast die Hälfte der Kosten für das erste Teilstück aus dem Investitionsfond frei gegeben. Mit diesem ca. 45 km langen Abschnitt wird eine schnelle Verbindung zwischen Moskaus Flughafen Scheremetjewo und dem Stadtzentrum geschaffen.

Die Arbeiten sollen schon im kommenden Jahr beginnen und bis 2010 abgeschlossen sein. Zahlreiche Investoren haben sich bereits für die mehrjährigen Konzessionsvergaben angemeldet.

Mit den geplanten Baumaßnahmen verbunden ist die Schaffung zahlreicher
Arbeitsplätze durch die Ansiedlung von Bau- und Zulieferindustrie, Versorgern etc. Hinzu kommt, dass künftig verstärkt auf die Verwendung moderner Technik und Baustoffe geachtet werden soll, was wiederum weitere
Investitionsmöglichkeiten für ausländische Unternehmen, insbesondere für
Baufirmen bietet.

© 2006 Rechtsanwälte Udo Blümel

Transportwesen und Hochgeschwindigkeitszüge in Russland

Das Transportwesen in Russland hat auf Grund der Größe dieses Flächenlandes eine erhebliche Bedeutung. Die Größe des Landes bringt es mit sich, dass die Transportkosten das Preisniveau in Russland beachtlich beeinflussen.

Liegen die Transportkosten bei den Endverbraucherpreisen in Westeuropa bei 10-12 %, so bewegen sie sich in Russland in der Spanne zwischen 25 und 40 %.
Dieses Phänomen erklärt sich zum Einen aus einer nach wie vor vorhandenen uneffektiven Logistik und zum Anderen daraus, dass das gesamte Equipment im russischen Transportwesen, insbesondere bei der Eisenbahn, dringend überholungsbedürftig ist.

Auf Grund seiner geographischen Lage kommt Russland durchaus beim Bestand und beim Ausbau der Transportstrukturen eine erhebliche Bedeutung zu.
Letztlich stellt sich Russland als natürliche Brücke zwischen zwei Zentren wirtschaftlicher Hyperaktivitäten dar.

Auf Grund des damit notwendigen Transits könnten sich nach Schätzung von Wissenschaftlern die Gewinne Russlands hieraus im Jahr 2010 auf bis 15 Milliarden Dollar steigern.

Anlässlich eines Treffens, welches Mitte 2005 zwischen Putin und dem Eisenbahnpräsidenten Jakunin stattfand, bezeichnete Jakunin die Modernisierung und den Ausbau des Schienennetzes als Hauptaufgabe für die russische Eisenbahn für die nächsten Jahre.

Natürlich sind diese politischen Bekundungen mit großer Vorsicht zu beurteilen.
Schließlich bestand auf russischer Seite zunächst die Absicht, nahezu 100 Hochgeschwindigkeitszüge im Ausland einzukaufen.

Letztlich ist nach langem Hick und Hack in 05/2006 ein Vertrag zustande gekommen, nach welchem die russische Eisenbahn (RZD) acht Hochgeschwindigkeitszüge des Typs Velaro RUS kauft und zugleich einen Wartungsvertrag auf Dauer von 30 Jahren abgeschlossen hat.

Nach den eigenen Erklärungen der Bahn hat der Wert des vorbenannten Geschäfts ca. 600 Millionen Euro betragen.
Nach unseren Erkenntnissen verkehren die Züge auf der Strecke Petersburg / Moskau. Später sollen sie auf der Route Moskau / Nishni Novgorod eingesetzt werden.
Im Zusammenhang mit diesem Geschäft ist es offensichtlich zu weiteren Vereinbarungen zwischen der russischen Seite und Siemens gekommen.

Am Rande des 10. Wirtsschaftsforums in St. Petersburg in 06/2006 ist zwischen Russland und Siemens ein Kooperationsvertrag abgeschlossen worden, nach welchem unter anderem die Aktivitäten bei der Schaffung und Entwicklung eines Schienennetzes für Hochgeschwindigkeitszüge koordiniert werden. Zunächst soll hiervon das Streckennetz Moskau - St. Petersburg profitieren. Bei dieser Strecke handelt es sich ohnehin um die einzige Strecke, die derzeit für den Einsatz von Hochgeschwindigkeitszügen geeignet ist.



© 2007 Rechtsanwälte Udo Blümel

Die Russische Föderation - ein interessanter Investitionsstandort für den deutschen Mittelstand

Ca. 3 Flugstunden von Berlin entfernt liegt die Hauptstadt des größten Staates der Welt, der ca. 1/8 der Landfläche der Erde ausmacht. In Russland leben ca. 142 Millionen Einwohner, von denen 75 % auf dem europäischen Kontinent beheimatet sind.
Die Russische Föderation verfügt über eine Vielzahl von Bodenschätzen. Dort befinden sich die größten Erdgasvorkommen der Welt, die Mitte dieses Jahrhunderts das Erdöl als den herausragenden Energieträger ablösen werden.

Russland hat seit dem Ende des Kommunismus seit Beginn der 90er Jahre eine sehr dynamische Entwicklung vollzogen.
Zunächst schien es, dass Russland den Anschluss an die die Weltwirtschaft dominierenden Staaten verloren hat. Spätestens seit Ende der 90er Jahre ist jedoch klar, dass dieses Land auch weiterhin die Geschicke der Menschheit mitbestimmen wird.
Wohl nicht ohne Grund titelte Der Spiegel in 07/2006 „Russlands Energie – Rückkehr zur Weltmacht“.

Nach der Wahl von Dimitri Medwedjew zum Präsidenten der Russischen Föderation zeigt sich sowohl die deutsche Politik als auch die deutsche Wirtschaft optimistisch, was eine künftige Zusammenarbeit mit Russland angeht.
Deutsche Spitzenpolitiker geben sich die Klinke in die Hand.
Bundeskanzlerin Merkel besuchte als erster ausländischer Staatsgast den neu gewählten russischen Präsidenten. Außenminister Steinmeier war mit einer Wirtschaftsdelegation Gast beim deutsch-russischen Wirtschaftsforum in Jekaterinenburg.
Wirtschaftsminister Glos besuchte Krasnodar und Sotschie.
Umweltminister Gabriel war auf Kurzvisite in Moskau, um für eine Modernisierungspartnerschaft zu werben.
In der Tat boomt die russische Wirtschaft.
Die Russische Föderation ist auf einem guten Weg, ihre Auslandsverbindlichkeiten abzutragen. Noch in 2008 will Russland mit 155,4 Milliarden US-Dollar seine Auslandsschulden tilgen. Nach RIA Novosti haben die russischen Gold- und Devisenreserven seit Beginn 2008 um 71 Milliarden Dollar auf 547,391 Milliarden US-Dollar zugelegt.
Die ökonomischen europäisch-russischen Beziehungen entwickeln sich hervorragend.
2007 belief sich das Handelsvolumen EU/Russische Föderation auf US-Dollar 284,00 Milliarden. Damit ist die EU der wichtigste Handelspartner Russlands. Dieser Außenhandel wird im Wesentlichen durch Deutschland dominiert. Ca. 10 % des Außenhandels der Russischen Föderation werden nach Auffassung des Ost-Ausschusses der deutschen Wirtschaft mit Deutschland abgewickelt.
Die deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen sind auf einem neuen Höhepunkt angekommen. Die Ausfuhren nach Russland machten im Jahre 2007 einen Wertumfang von Euro 28,19 Milliarden aus.

Insbesondere unter der Präsidentschaft von Vladimir Putin haben sich die Verhältnisse in der Russischen Föderation stabilisiert. Zunehmend wird die russische Rechtsordnung, die sich nach der Machtübernahme durch Putin in ihrer Entwicklung sehr stark an der deutschen Rechtsordnung orientiert, vervollkommnet und mehr oder minder kompromisslos durchgesetzt.
Ein Gleiches betrifft den Aufbau der Russischen Administration und der Wirtschaftsordnung.
Es besteht somit ein gutes Investitionsklima in Russland, weshalb Deutschland an den akkumulierten Gesamtinvestitionen Platz 5 unter den ausländischen Investoren in Russland einnimmt.
Diese Investitionen sind vergangenheitlich im Wesentlichen durch die Großindustrie bewerkstelligt worden. Dies betrifft insbesondere das Engagement im „Rohstoffbereich“.
Ein erklärtes Ziel des neuen russischen Präsidenten Medwedjew besteht darin, einen leistungsfähigen Mittelstand in seinem Land zu entwickeln.
Mitte dieses Jahrzehnts haben nach einer Mitteilung der Bundesagentur für Außenwirtschaft in Russland kleine und mittlere Unternehmen 16 % zur russischen Wirtschaftsgesamtleistung beigetragen. Diese Situation soll sich kurz- und mittelfristig ändern. Es ist mit umfangreichen Fördermaßnahmen seitens der russischen Administration zu rechnen. Das betrifft unter anderem Fördervergünstigungen und eine weitere Privatisierung staatlicher Unternehmen. Auf diesem Wege werden Geschäftsfelder frei, die von mittelständischen Unternehmen übernommen werden können.
Eine Vielzahl namhafter deutscher Großunternehmen engagieren sich bereits mit gutem Erfolg in den Branchen Energie, Papierindustrie, Agrarwirtschaft und Transport / Logistik in Russland. Es ist das erklärte Ziel der deutschen Wirtschaft, in den vorbenannten und weiteren Bereichen eine industrielle und technologische Partnerschaft zu begründen.
In jedem Fall hat sich das Wirtschaftswachstum unter der Präsidentschaft von Vladimir Putin kontinuierlich gesteigert. Es betrug in den letzten 8 Jahren jährlich ca. 6 %. Sofern sich dieses Tempo fortsetzt, könnte die Russische Föderation in der weltweiten Rangliste der Volkswirtschaften 2016 Rang 5 nach den USA, China, Japan und Indien besetzen.

Für ein Engagement in der Russischen Föderation bieten sich mehrere Alternativen an.

Es besteht in Russland ein erheblicher Modernisierungsbedarf in allen Bereichen. Deutschland ist nach wie vor der wichtigste westliche Außenhandelspartner.
Begünstigt wird dieser Prozess durch die Verbesserung des OECD-Länderrisikos von Russland auf Risikostufe 3 mit der Folge des Wegfalls der plafondmäßigen Beschränkung der Hermes-Bürgschaften, was insbesondere für den Mittelstand bedeutsam sein wird.
Damit haben deutsche Unternehmen gute Chancen, ihre Produkte auf dem großen russischen Markt zu platzieren.

Die sich zunehmend günstiger gestaltenden Rahmenbedingungen machen als weitere Alternative auch ein direktes Engagement vor Ort möglich, zumal deutsche Großinvestoren schon vor Ort sind.
In den letzten Jahren hat die Entwicklung der russischen Rechtsordnung bedeutsame Fortschritte gemacht.
Das Eigentum ist garantiert. Das Gesetz über ausländische Investitionen führt zu einer grundsätzlichen Gleichstellung von ausländischen und russischen Investoren.
Allerdings erweisen sich eine ausufernde Bürokratie und eine Rechtsordnung, die zum Teil widersprüchlich ist, als beachtliche Investitionshemmnisse.
Hinzu kommt, dass ein direktes Engagement vor Ort gut vorbereitet sein muss, da die dortigen materiellen und sonstigen Rahmenbedingungen, so die Mentalität, sich von den hiesigen Verhältnissen deutlich unterscheiden.

© 2008 Rechtsanwälte Udo Blümel