Länderinformationen

Zoll- und Devisenbestimmungen

Patent- und Urheberrecht

Investitionen

Steuer- und Abgabensystem in der Russischen Föderation

Gesellschaftsrecht in der Russischen Föderation

Arbeitsrecht in der Russischen Föderation

Eigentumsrecht/Immobilienrecht in der Russischen Föderation

Infrastruktur

Beziehungen zu Deutschland

Wirtschaft

Aussenpolitik

Innenpolitik

Allgemeine Informationen




Zoll- und Devisenbestimmungen

Das Zollrecht ist geregelt im russischen Zollgesetzbuch, das am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. Die Zollgebühren werden seit dem 01.01.2005 auf der Grundlage des Zollgesetzbuches erhoben. Die Höhe der Zollgebühren wird vom Warenwert bestimmt. In diesem Zusammenhang und im Blick auf den geplanten Beitritt zur WTO verpflichtete sich Russland, die Zollgesetze in Einklang mit Artikel VIII des Allgemeinen Abkommens für Tarife und Handel zu bringen.

In den so genannten Sonderwirtschaftszonen gelten andere, günstigere Zollbestimmungen. Zu den Sonderwirtschaftszonen zählen unter anderem das Gebiet Kaliningrad, Nischnij Nowgorod, Magadan, Sankt Petersburg, Gebiet Krasnojarsk.

Das Devisenrecht ist im russischen Devisengesetz vom 10.12.2003 geregelt. Danach sind grundsätzlich alle Devisenoperationen, die nicht ausdrücklich verboten oder beschränkt sind, erlaubt. Im Hinblick auf die Regulierung von Devisenoperationen werden die Beteiligten in so genannte Residenten und Nicht-Residenten eingeteilt. Die Residenten sind dabei in erster Linie russische Staatsangehörige und in Russland ansässige Gesellschaften. Nicht-Residenten sind russische Staatsangehörige, die in einem ausländischen Staat ihren ständigen Wohnsitz haben, ausländische Personen und Gesellschaften und auch zwischenstaatliche Organisationen einschließlich ihrer Repräsentanzen und Niederlassungen in Russland.

Patent- und Urheberrecht

Der Schutz des geistigen Eigentums ist in Russland durch die entsprechenden Gesetze gewährleistet. Zu den wichtigsten Gesetzen auf diesem Gebiet zählen das Patentgesetz, das Markengesetz und das Urhebergesetz. Außerdem nimmt Russland an den wichtigsten internationalen Abkommen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes teil.

Nach dem russischen Patentgesetz können sowohl Erfindungen als auch Gebrauchs- und Geschmacksmuster patentiert werden. Das Patent kann dabei dem Erfinder aber auch seinem Arbeitgeber erteilt werden. Ein Patent ist bei der Bundesbehörde für geistiges Eigentum zu beantragen. Ausländische Unternehmer müssen dazu einen in Russland zugelassenen Patentanwalt bevollmächtigen. Die Höchstlaufzeit für ein Patent auf eine Erfindung beträgt 20 Jahre. Die Anmeldegebühren dafür sind relativ niedrig und betrugen zuletzt ca. 60,00 Euro. Ab dem dritten Jahr der Laufzeit müssen jährlich Gebühren zur Verlängerung des Schutzes bezahlt werden. Allgemein gilt, je länger der Schutz andauert, desto höher werden die Gebühren.

Durch die Erteilung des Patents erhält dessen Inhaber das ausschließliche Recht, die patentierte Erfindung, das Gebrauchs- oder Geschmacksmuster zu nutzen. Wenn Dritte den geschützten Gegenstand herstellen, anbieten, vertreiben oder sonst gewerblich gebrauchen möchten, müssen sie eine Lizenz erwerben. Eine Erteilung einer ausschließlichen Lizenz ist nach dem russischen Recht zulässig. Wenn jedoch der Lizenzvertrag den bisherigen Patentinhaber von der Nutzung des Patents ausschließt, muss dies im Patentregister eingetragen werden.

Als Marke können in Russland alle Wörter, Abbildungen, dreidimensionale Gestaltungen und andere Bezeichnungen für Waren oder Dienstleistungen geschützt werden, sofern kein Eintragungshindernis besteht.
Der Schutz eines Zeichens als Marke erfolgt durch die Eintragung des Zeichens in das russische Markenregister. Die Eintragung erfolgt auf entsprechenden Antrag, der von jeder juristischen oder unternehmerisch tätigen natürlichen Person gestellt werden kann. Ausländer müssen einen in Russland zugelassenen Patentanwalt bevollmächtigten. Die Marke wird zunächst für 10 Jahre eingetragen, wobei die Schutzdauer beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden kann.

Das russische Urheberrecht umfasst den Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Darunter fallen auch die Rechte eines Filmherstellers und der Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken. Daneben ist auch das Recht der Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen geschützt. Die russischen und die ausländischen Urheber sind gegen die Verletzung ihrer Rechte auf dem Gebiet der russischen Föderation gleich geschützt.

Investitionen

Ausländische Investitionen werden in der Russischen Föderation durch das „Föderale Gesetz über ausländische Investitionen in der Russischen Föderation“ geregelt. Außerdem besteht eine Vielzahl von weiteren Bestimmungen zur Regelung der Investitionsverhältnisse.

Das Investitionsklima in Russland hat sich in den vergangenen Jahren verbessert, politische Stabilität und Rechtssicherheit nehmen zu und die wirtschaftlich Liberalisierung auch. Inzwischen haben ausländische Investoren die gleichen Rechte und Pflichten wie die russischen. Die Rechte ausländischer Investoren können nur durch föderale Gesetze eingeschränkt werden. Das Vermögen ausländischer Investoren darf auch nicht enteignet werden. Die Investoren sind auch berechtigt, über ihre Gewinne in der Russischen Föderation frei zu verfügen oder diese ins Ausland zu überweisen. Der ausländische Investor kann zudem seine Rechte und Verbindlichkeiten vertraglich auf eine andere Person übertragen. Er hat ferner das Recht auf Ersatz des Schadens, welcher ihm in Folge von unrechtmäßigen Handlungen oder Unterlassungen staatlicher Behörden bzw. deren Amtspersonen, entstanden ist.

Einen besonderen Schutz und zusätzliche Garantien genießen Investoren, welche sogenannte Direktinvestitionen bzw. prioritäre Investitionsvorhaben ausführen. Diese Investoren genießen eine in der Weltpraxis verbreitete Garantie des Schutzes gegen negative Änderungen der Gesetzgebung des Empfangsstaates.

Dieser Schutz betrifft folgende Steuern:
· Einfuhrzoll,
· föderale Steuern (mit Ausnahme von Akzisen und der Mehrwertsteuer auf Ware, die in der russischen Föderation hergestellt wird),
· Beiträge an staatliche außerbudgetäre Fonds (ausgenommen Beiträge an den Rentenfonds der Russischen Föderation).

Zu der grundsätzlichen Gleichstellung ausländischer und russischer Investoren gibt es auch Ausnahmen. So bestehen Einschränkungen für die Investitionstätigkeit von ausländischen Personen in der Banken- und Versicherungswirtschaft.


Steuer- und Abgabensystem in der Russischen Föderation

Das russische Steuerrecht ist in dem russischen Steuergesetzbuch geregelt. Dieses trat am 01.01.1999 in Kraft. Der zweite Teil des Steuergesetzbuchs trat am 01.01.2002 in Kraft. Die letzten Änderungen wurden am 30.12.2006 eingeführt. Steuern und Abgaben in der Russischen Föderation unterteilen sich in folgende Gruppen: föderale Steuern und Abgaben, regionale Steuern und Abgaben, kommunale Steuern und Abgaben.

Zu den wesentlichen föderalen Steuern und Abgaben zählen:
· Einkommenssteuer,
· Umsatzsteuer,
· Gewinnsteuer auf Körperschaften,
· Sozialsteuer (Sozialabgaben der Unternehmen für Arbeitnehmer),
· Steuer auf Förderung von Naturschätzen,
· Lizenzabgaben.

Zu den regionalen Steuern zählen
· Vermögenssteuer auf Unternehmensvermögen,
· Kfz-Steuern,
· Steuer auf das Spielgewerbe.

Zu den örtlichen Steuern und Abgaben zahlen
· Bodensteuer und
· Vermögenssteuer natürlicher Personen.

Der Einkommenssteuersatz beträgt zur Zeit für Steuerresidenten 13 %, für Nicht-Steuerresidenten 30 %. Unter Steuerresidenten werden die Personen verstanden, die sich tatsächlich nicht weniger als 183 im Kalenderjahr auf dem Gebiet der Russischen Föderation aufhalten. Es wird dabei nicht unterschieden, ob es sich um russische Staatsbürger oder Ausländer handelt. Besteuert werden alle Einkünfte aus Quellen innerhalb und außerhalb der Russischen Föderation (Welteinkunftsprinzip).

Für Nicht-Steuerresidenten gelten dagegen als Besteuerungsgegenstand ausschließlich Einkommen aus Quellen der Russischen Föderation.

Das Umsatzsteuersystem in Russland ist dem deutschen System ähnlich. Unterschiedlich sind schließlich die steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen. Umsatzsteuerpflichtig sind juristische Personen, Einzelunternehmer sowie Personen, die Waren auf das Territorium der Russischen Föderation einführen bzw. Leistungen durchführen.

Der Regelsteuersatz für Lieferungen und Leistungen beträgt 18 %. Für bestimmte Waren gilt ein ermäßigter Steuersatz von 10 %. Zu den Waren mit einem ermäßigten Steuersatz gelten vor allen einige Lebensmittel, Kinderwaren, Zeitungen und Zeitschriften.

Die Sozialsteuer umfasst die Abgaben in Rentenfonds, Sozialversicherungsfonds und Gesundheitsfonds. Sozialsteuerpflichtig sind Arbeitgeber, die Auszahlungen an Personen leisten, sowie Selbständige und Freiberufler für ihren eigenen Anteil. Arbeitnehmer zahlen keine Sozialsteuer. Der Steuersatz ist sehr variabel und hängt von der Höhe der Vergütung ab.

Die russische Gewinnsteuer ist im Wesentlichen mit der deutschen Körperschaftssteuer vergleichbar. Zu versteuern ist der Gesamtgewinn eines Unternehmers. Der allgemeine Steuersatz beträgt zur Zeit ca. 24 %, regionale Unterschiede sind möglich. Die Eigentümer von Grund und Boden sowie diejenigen, die Grund und Boden unbefristet nutzen, sind bodensteuerpflichtig. Die Steuerbemessungsgrundlage ist der Grundbuchwert von Grund und Boden zum Ersten des jeweiligen Jahres. Der Steuersatz beträgt zur Zeit 0,3 % des Grundbuchwertes für landwirtschaftliche Flächen, Wohn- und Kommunalobjekte sowie private Gärten. Für alle anderen Arten von Grund und Boden gilt ein Steuersatz von 1,5 %.

Das Vermögen von juristischen Personen ist steuerpflichtig. Bei den Betriebsstätten ausländischer Unternehmen ist das Vermögen steuerpflichtig, welches für die Gewinnerzielung in Russland verwendet wird. Der Steuersatz auf das Vermögen darf 2,2 % nicht überschreiten.

Gesellschaftsrecht in der Russischen Föderation

Das Gesellschaftsrecht und die einschlägigen Gesellschaftsformen sind im russischen Zivilgesetzbuch geregelt. Wie in der Bundesrepublik Deutschland, existieren in der Russischen Föderation Personen- und Kapitalgesellschaften. Nach dem russischen Recht sind sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften juristische Personen.

Im einzelnen bietet das russische Gesellschaftsrecht folgende Unternehmensformen an:

volle Gesellschaft
- eine Gesellschaft mit persönlicher Haftung der Gesellschafter (entspricht in etwa einer Offenen Handelsgesellschaft OHG nach deutschem Recht) ;

Kommanditgesellschaft
- eine Gesellschaft unter Beteiligung mindestens eines Gesellschafters mit voller persönlicher Haftung und eines weiteren Gesellschafters mit auf dessen Einlage beschränkter Haftung (entspricht in etwa einer Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht);

Produktionsgenossenschaft
-(entspricht in etwa der Genossenschaft nach deutschem Recht);

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung
- eine GmbH mit einer zusätzlichen persönlichen Gesellschafterhaftung;

Aktiengesellschaft
-wobei es offene und geschlossene Aktiengesellschaften gibt.

Die häufigsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft. Die Kommanditgesellschaft wird selten gegründet, weil diese Gesellschaftsform im Unterschied zum deutschen Recht keine steuerlichen Vorteile bringt.

Für die ausländischen Investoren sind die Gesellschaftsformen der GmbH und Aktiengesellschaft interessant, so dass hier nur auf diese näher eingegangen wird.

Aktiengesellschaft
(акционерное общество (АО)


Das Recht der Aktiengesellschaften ist im russischen Bürgerlichen Gesetzbuch und in einem speziellen Gesetz, dem russischen Aktiengesetz, geregelt. Wie schon oben angemerkt, kennt das russische Recht sowohl die offene als auch die geschlossene Aktiengesellschaft. Die Unterscheidung betrifft die Art und Weise der Ausgabe und Verkehrsfähigkeit der Aktien. Sinngemäß ist eine Aktiengesellschaft dann eine geschlossene Gesellschaft, wenn ihre Aktien nur dem Gründer oder einem anderen vorher bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden. Eine geschlossene Aktiengesellschaft darf nicht mehr als 50 Aktionäre aufweisen. Werden Aktien einer geschlossenen Aktiengesellschaft veräußert, so haben die übrigen Aktionäre ein Vorkaufrecht an ihnen, und zwar zu dem Preis, wie er vom übertragungswilligen Aktionär mit einem kaufwilligen Dritten vereinbart wurde.

Eine offene Aktiengesellschaft liegt vor, wenn die Aktien dieser Gesellschaft ohne Zustimmung der übrigen Aktionäre vom verkaufswilligen Aktionär verkauft werden können.

Das Mindestgrundkapital einer geschlossenen Aktiengesellschaft beträgt 100 Mindestlöhne, für eine offene Aktiengesellschaft 1000 Mindestlöhne. Bei der Gründung der Aktiengesellschaft muss 50 % des Grundkapitals innerhalb von drei Monaten nach der staatlichen Registrierung der Gesellschaft eingebracht werden.
Gesellschafter einer Aktiengesellschaft können natürliche und juristische Personen sein. Die Aktiengesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen. Aktionäre haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur in der Höhe ihrer Aktien.

Oberstes Gesellschaftsorgan der Aktiengesellschaft ist die Aktionärsversammlung. Die ausschließlichen Kompetenzen der Aktionärsversammlung werden in Art. 48 des russischen Aktiengesetzes geregelt. Jede Aktiengesellschaft muss einmal jährlich eine ordentliche Aktionärsversammlung abhalten.

Die Aktionärsversammlung wählt den Direktorenrat. Im Unterschied zum deutschen Recht ist der Direktorenrat eher ein Leitungs- als ein Kontrollorgan. Das Kontrollorgan der Aktiengesellschaft ist der Revisor bzw. die Revisionskommission. In seinen Kompetenzbereich fällt die Kontrolle über die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit der Aktiengesellschaft.

Das Einzelexekutivorgan der Aktiengesellschaft ist wie bei der GmbH der Generaldirektor. Der Generaldirektor führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und vertritt die Gesellschaft ohne eine besondere Gesellschaft nach außen.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(общество с ограниченной ответственностью (ООО)


Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Art. 87 ff des russischen Bürgerlicher Gesetzbuches und im speziellen Gesetz - dem russischen GmbH-Gesetz - geregelt. Im Großen und Ganzen entspricht diese Rechtsform der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Das Stammkapital setzt sich aus den Einlagen der Gesellschafter zusammen. Das Mindestkapital beträgt 100 gesetzliche Mindestlöhne. Sacheinlagen sind ebenfalls zulässig. Wenn der Wert der Sacheinlage 200 Mindestlöhne übersteigt, so verlangt das Gesetz die Bewertung durch einen Sachverständigen. Die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung können natürliche oder juristische Personen sein. Die Gründung einer 1-Mann-GmbH ist zulässig. Die Zahl der Gesellschafter einer GmbH darf 50 Personen nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung muss die Gesellschaft innerhalb eines Jahres in eine offene Aktiengesellschaft umgewandelt werden.

Wie in der BRD ist zur Gründung einer GmbH der Abschluss eines Gründungsvertrages notwendig. Diese Verpflichtung entfällt jedoch im Falle der Gründung einer 1-Personen-GmbH.

Das russische GmbH-Gesetz sieht zwingend zwei Organe vor, die Gesellschafterversammlung und ein Exekutivorgan. Möglich ist zudem die Einrichtung eines Direktorenrates und einer Revisionskommission.

Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur in Höhe ihrer Einlagen. Haben die Gesellschafter ihre Einlagen nicht vollständig geleistet, so erstreckt sich die Haftung auf die Höhe der nicht erbrachten Einlage gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In bestimmten Fällen sieht das russische GmbH-Gesetz eine Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter vor:

Die Gründung einer Tochtergesellschaft

Um eine Tochtergesellschaft zu gründen, muss ein ausländischer Investor sich einer der russischen Gesellschaftsformen bedienen. Für Investoren, die diesen Weg nicht gehen wollen oder können, ist die Gründung eines Joint Venture mit dem russischen Partner möglich. Als Rechtsformen dafür kommen ebenfalls GmbH oder die geschlossene Aktiengesellschaft in Betracht. Zumeist werden Tochtergesellschaften in Form der GmbH gegründet, da diese weniger als Aktiengesellschaft reguliert sind.

Filialen und Repräsentanzen

In der Russischen Föderation können neben der Gründung von vollwertigen Gesellschaften auch Repräsentanzen und Filialen gegründet werden.

Bei einer Repräsentanz handelt es sich nicht um eine juristische Person, sondern um einen Betriebsteil einer juristischen Person. Wesentlicher Vorteil ist, dass Repräsentanzen nicht voll steuerpflichtig sind. Der Nachteil einer Repräsentanzgründung ist, dass eine Repräsentanz keiner gewerblicher Tätigkeit nachgehen sollte.

Sollte von vornherein gewollt sein, dass eine gewinnbringende Tätigkeit ausgeübt wird, ist die Eröffnung einer Filiale zu empfehlen.

Eine Repräsentanz hat im Gegensatz zu einer GmbH kein eigenes Stammkapital, was zur Folge hat, dass keine unmittelbare Haftungsbeschränkung bei einer Repräsentanz stattfindet. Das deutsche Stammunternehmen haftet somit für alle Verbindlichkeiten der Repräsentanz.

Arbeitsrecht in der Russischen Föderation

Das russische Arbeitsrecht ist im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation geregelt. Dies trat am 01.02.2002 in Kraft und wurde zuletzt am 30.12.2006 geändert. Darin werden fast alle wichtigen Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Das Arbeitsgesetzbuch gilt für alle in Russland Beschäftigten, so auch für ausländische Arbeitnehmer.

Ähnlich wie in Deutschland ist für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer notwendig. Der Arbeitnehmer hat bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages folgende Unterlagen vorzulegen: Pass, Arbeitsbuch, Urkunden, welche die berufliche Qualifikation bestätigen, sowie Versicherungsschein einer staatlichen Rentenversicherung. Das Arbeitsbuch ist dabei ein in Russland notwendiges Dokument jedes Arbeitnehmers, in dem alle seine Beschäftigungsverhältnisse eingetragen sind. Zu den entsprechenden Eintragungen ist der jeweilige Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Eine Einstellung ohne Vorlage der oben genannten Unterlagen ist nicht zulässig.

Im Arbeitsvertrag müssen alle wesentlichen Angaben zu der Person des Arbeitnehmers sowie zu dem Unternehmen des Arbeitgebers enthalten sein. Im Artikel 57 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation sind auch andere Pflichtangaben für die Arbeitsverträge aufgezeichnet.

Wie auch in der Bundesrepublik Deutschland sind in der Russischen Föderation befristete und unbefristete Arbeitsverträge zulässig. Die befristeten Arbeitsverträge können für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden. Im Artikel 59 des Arbeitsgesetzbuches sind außerdem die so genannten Zeitarbeitsverträge geregelt. Diese werden zum Beispiel für Saisonarbeiten sowie zum Zwecke der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers abgeschlossen.

Es kann eine Probezeit von bis zu drei Monaten vereinbart werden. Für Leitungspersonen in Unternehmen und deren Stellvertreter sowie für Hauptbuchhalter und einige andere leitende Angestellte kann eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden. Während der Probezeit kann dem Arbeitnehmer mit einer Frist von drei Tagen gekündigt werden.

Die Regelarbeitszeit beträgt in Russland 40 Stunden pro Woche bei einer fünftägigen Arbeitswoche. Bei einer sechstägigen Arbeitswoche beträgt die Arbeitszeit ebenfalls 40 Stunden, wobei die gesetzliche Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag sieben Arbeitsstunden und am Samstag fünf Arbeitsstunden beträgt. Die Überstunden dürfen grundsätzlich nur in begrenztem Umfang geleistet werden. Wenn der Arbeitnehmer jedoch ohne eine entsprechende Anordnung freiwillig die gesetzliche Arbeitszeit überschreitet, gilt diese Zeit nicht als Überstunden. Die angeordneten Überstunden dürfen vier Stunden pro Tage und 16 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Die Mindesturlaubszeit beträgt in Russland 28 Kalendertage pro Jahr.
Arbeitsfrei sind außerdem folgende Feiertage: 1., 2., 3., 4. und 5. Januar (Neujahrsferien), 7. Januar (Weihnachten), 23. Februar, 8. März, 1. Mai, 9. Mai, 12. Juni, 4. November. Bei der Feiertagsregelung gibt es folgende Besonderheit. Wenn ein Feiertag mit einem Sonntag bzw. Samstag zusammenfällt, wird dieser auf den nächsten Arbeitstag übertragen. Für Arbeitsverhältnisse mit leitenden Mitarbeitern gelten Sonderregelungen. Die zusätzlichen Regelungen befinden sich außer im russischen Arbeitsgesetzbuch auch noch im russischen Aktiengesetz und in dem russischen GmbH-Gesetz. Eine gesonderte Regelung in den Gründungsunterlagen eines Unternehmens ist ebenfalls möglich.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen wird in Artikeln 77 ff. des Arbeitsgesetzbuches geregelt. Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen und unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist beenden. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen nicht beenden. Die Gründe, die einen Arbeitgeber zur Kündigung berechtigen, sind in Artikel 81 des Arbeitsgesetzbuches aufgeführt. Der Arbeitnehmer darf während seiner Urlaubszeit und während der Zeit, in der er nicht arbeitsfähig ist, nicht gekündigt werden.

Eine Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Russland ist möglich. Der Arbeitgeber benötigt jedoch eine gesonderte Genehmigung zur Heranziehung ausländischer Arbeitskräfte. Darüber hinaus muss jeder ausländische Arbeitnehmer eine persönliche Arbeitsgenehmigung haben. Eine solche Genehmigung gilt nur für den Arbeitgeber, der diese Genehmigung beantragt hat.

(Siehe auch den Artikel Arbeitsverhältnisse in Russland unter den analytischen Materialien zur Osteuropa)

Eigentumsrecht/Immobilienrecht in der Russischen Föderation

Eigentumsrecht in der Russischen Föderation entspricht in seiner Legaldefinition dem deutschen Eigentumsrecht und ist durch die Verfassung geschützt. Weiterhin ist das Eigentumsrecht in dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation und anderen zahlreichen Gesetzen geregelt.
Von besonderer Bedeutung ist das Gesetz über das Grundeigentum vom 25.10.2001, zuletzt geändert am 27.06.2006, sowie das Gesetz über das Wohneigentumsrecht vom 29.12.2004, zuletzt geändert am 31.12.2005.

Die Grundbestimmungen über das Eigentum sind im Abschnitt 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches der RF geregelt. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird zwischen dem Privateigentum, dem staatlichen Eigentum und dem munizipalen Eigentum unterschieden. Der Unterschied zwischen dem staatlichen und dem munizipalen Eigentum liegt in der juristischen Person des Eigentumsträgers - beim staatlichen Eigentum ist es der Staat selbst und beim munizipalen Eigentum sind es die Kommunen. Grundsätzlich darf jede juristische und natürliche Person Eigentum erwerben. Dies betrifft russische und auch ausländische Personen. Somit genießen ausländische und staatenlose Personen die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bürger der Russischen Föderation.

Erwähnenswert sind einige Besonderheiten bezüglich des Eigentumsrechts an Immobilien. Das Gesetz über das Grundeigentum (russisches Bodengesetzbuch) regelt erstmals seit der Oktoberrevolution von 1917 Privateigentum an Grund und Boden.

Nach diesem Gesetz ist der Immobilienerwerb an Grundstücken durch In- und Ausländer erlaubt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung. Ausländische juristische und natürliche Personen sowie russische juristische Personen mit ausländischen Anteil am Stammkapital von mindestens 50 % können an solchen Grundstücken kein Eigentumsrecht erwerben. Es können lediglich Pachtrechte daran erworben werden. Weiterhin ist es den ausländischen Personen nicht erlaubt, Eigentumsrechte an Grenzgrundstücken in Grenz- sowie in anderen besonders festgelegten Regionen zu erwerben.

Nach der Art ihrer Nutzung werden die Grundstücke in sieben Kategorien eingeteilt. Grundstücke können nur entsprechend ihrem Widmungszweck genutzt werden. Eine Umwidmung ist möglich, ist jedoch an sehr enge Voraussetzungen gebunden.

Wie in der Bundesrepublik Deutschland müssen Immobilienrechte und Immobiliengeschäfte in den großeinheitlichen Staatsrechtsregistern eingetragen werden. Von dieser Eintragungspflicht sind Pachtrechte an Gebäuden und Anlagen, deren Dauer weniger als ein Jahr beträgt, ausgenommen. Außerdem sind auch Immobilienrechte, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (über die staatliche Registrierung der Immobilienrechte und Immobiliengeschäfte) entstanden sind.

Als Sicherungsmittel im Bereich der Immobilien ist die Bestellung von Hypotheken sehr verbreitet. Das Hypothekenrecht ist in dem einschlägigen Gesetz vom 01.01.2005 geregelt. Ein zwingendes Erfordernis der notariellen Beurkundung von Hypothekenverträgen ist bis auf einige Ausnahmen abgeschafft worden. Eine freiwillige Beurkundung bleibt jedoch möglich.

Auch wenn das russische Recht den Schutz des Erwerbers einer Immobilie erheblich verbessert hat, ist weiterhin eine sorgfältige Prüfung der Eigentumsverhältnisse ratsam, bevor entsprechende Vereinbarungen getroffen werden.

Infrastruktur

Eisenbahn
Die Eisenbahn ist das bedeutendste Transportmittel in der Russischen Föderation. Ca. 40 % des Frachttransports erfolgt über das Eisenbahnnetz. Der Großteil der gewonnenen Bodenschätze wird mit der Bahn transportiert. Das russische Eisenbahnnetz umfasst ca. 115.000 km, wobei nur ca. 1/3 davon elektrifiziert ist. Das Eisenbahnnetz wird in 17 regionale Einheiten aufgeteilt. Moskau ist der Hauptknoten, von dem 11 Hauptlinien ausgehen. In Sibirien existieren zwei West-Ost-Verbindungen, die Transsibirische Eisenbahn und die Baikal- Amur - Magistrale.

Straßenverkehr
Über das Straßenverkehrsnetz erfolgen in Russland etwa 17,2 % des Frachttransports. Damit bleibt die Straße als Gütertransportweg hinter der Schiene zurück. Das Straßennetz der Russischen Föderation umfasst ca. 900.000 km. Ein Teil davon weist keine feste Oberfläche auf und ist bei schlechter Witterung nicht befahrbar. Das Straßennetz ist in Zentralrussland ziemlich dicht und gut ausgebaut. Die Dichte des Straßennetzes nach Osten nimmt immer mehr ab. Im Winter werden in Sibirien zugefrorene Flüsse als Wege für Kraftfahrzeuge genutzt. Russland hat insgesamt noch eine geringe Pkw-Dichte, doch die Zahl der Pkw wächst rasant.

Schifffahrt
Die wichtigsten Seehäfen der Russischen Föderation sind St. Petersburg, Kaliningrad, Wladiwostok, Murmansk und Novosibirsk. Die Binnenschifffahrt basiert auf einem System von Flüssen und Kanälen, die eine Gesamtlänge von ca. 100.000 km aufweisen. Besonders im Osten des Landes, in Sibirien, ist das Schiff ein wichtiges Transportmittel. Die großen sibirischen Ströme stellen wichtige Versorgungslinien für den Norden dar, da sie die Seeschifffahrt im Eismeer und die Eisenbahn im Süden verbinden.

Luftverkehr
Die führende Fluggesellschaft in Russland ist Aeroflot, die sich zu 51 % in Staatseigentum befindet. Neben Aeroflot gibt es über 300 weitere Fluggesellschaften, wobei 70 % des Personenluftverkehrs in den Händen der 20 größten Gesellschaften liegt. Innerhalb Russlands spielt der Luftverkehr eine wichtige Rolle. Dies hängt vor allem mit der Größe des Landes zusammen. Entfernte Regionen können nur per Flugzeug innerhalb eines kurzen Zeitraums erreicht werden.

Pipeline-Netz
Russland verfügt über ein ausgedehntes Pipeline-Netz für den Transport von Erdgas und Erdöl. Die Erdgas- und Erdölleitungen weisen eine Länge von ca. 150.000 bzw. 65.000 km auf. Betreiber des russischen Ölpipeline-Netzes ist das staatliche Unternehmen Transneft. Das Gaspipeline-Netz wird von Gasprom betrieben. Die größten Erdgaspipelines sind die Pipeline „Blauer Strom“ durch das Schwarze Meer und das baltische Pipeline-System.

Beziehungen zu Deutschland

Die deutsch-russischen Handelsbeziehungen wachsen stetig, wobei Deutschland aus Russland meist Energie und Rohstoffe importiert und nach Russland Konsumgüter und Investitionen liefert. Dabei ist Russland zu einem direkten Absatzmarkt für deutsche Exporte geworden.

Unter den Warengruppen der deutschen Ausfuhr nach Russland führen die elektronischen Erzeugnisse mit 16,3 %, dem folgen Fahrzeuge mit 12 % und chemische Erzeugnisse mit 10%. Es werden außerdem Nahrungsmittel, feinmechanische und optische Erzeugnisse geliefert.

Der Umfang der deutschen Investitionen in Russland wächst ständig. Dabei ist das zunehmende Engagement deutscher Mittelstandsunternehmen zu verzeichnen.

(Mehr zu diesem Thema finden Sie im aktuellen Artikel „Investitionsklima in Russland“ auf unserer Homepage)

Wirtschaft

Die Russische Föderation verfügt über zahlreiche Bodenschätze und eine entwickelte Schwerindustrie. Auch die Landwirtschaft spielt in der Wirtschaftsstruktur noch eine große Rolle. Auf Landwirtschaft und Bergbau entfallen jährlich ca. 6 % des Bruttoinlandprodukts, auf die Industrie ca. 36 % und auf den Dienstleistungssektor ca. 58,9 %.

Die wichtigsten Rohstoffe der RF sind:

- Getreide, Kartoffeln, Gemüse, Zuckerrüben, Holz;
- Erdgas, Erdöl, Kohle, Eisenerz, verschieden Buntmetalle;
- Uran, Diamanten.

Bruttoinlandprodukt (PPP): im Jahr 2006 – 1 723 Mrd. (US$).
Bruttoinlandprodukt je Einwohner (PPP): im Jahr 2006 – 12.100 (US$).

Der durchschnittliche Monatslohn lag 2005 bei 242,00 €. Die Arbeitslosenquote liegt bei 6,6 %, wobei die Arbeitslosenzahl stetig sinkt. Die Ursache dafür liegt in der starken Wachstumsdynamik der Binnenwirtschaft. Beschäftigungsmöglichkeiten bietet insbesondere der Dienstleistungssektor. In der Industrie sind vor allem qualifizierte Fachkräfte gefragt. Mit dem Rückgang der Bevölkerung verengt sich der Arbeitsmarkt weiter, mit der Folge ständiger Lohnsteigerungen.

Die russische Währung, der Rubel, ist an einen Währungskorb aus US-Dollar und Euro gebunden.
Wechselkurs: 1,00 € = ca. 35,00 Rubel / 1 US-Dollar = ca. 27 Rubel (Stand: 2007)

Die wichtigsten Handelspartner Russlands sind die Niederlande, Deutschland, Weißrussland, Ukraine, China, Italien und die Türkei.

Der Export betrug im Jahre 2006 317.6 Milliarden US-Dollar.
Der Import betrug im Jahre 2006 171,1 Milliarden US-Dollar.

Aussenpolitik

Auf Grund seiner geopolitischen Lage sieht sich Russland in einer Vermittlerrolle zwischen Europa und Asien. Die Beziehungen zur Europäischen Union sind ziemlich eng und gewinnen an Gewicht vor allem auf Grund der Energielieferungen aus Russland.

Russland strebt den Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO an, der voraussichtlich 2007 bzw. 2008 erfolgen kann. Derzeit hat Russland Beobachterstatus.

Russland ist führendes Mitglied der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und strebt mit Weißrussland und Kasachstan einen einheitlichen Wirtschaftsraum an.

Russland Mitglied in nachfolgend aufgeführten Organisationen:

APEC, Arctic Council, ARF, ASEAN (Partner), BIS, BSEC, CBSS, CE, CERN (Beobachter), CIS, EAEC, EAPC, EBRD, G- 8, GCTU, IAEA, IBRD, ICAO, ICC, ICCt (signatory), ICRM, IDA, IFC, IFRCS, IHO, ILO, IMF, IMO, Interpol, IOC, IOM (Beobachter), IPU, ISO, ITU, ITUC, LAIA (Beobachter), MIGA, MINURSO, MONUC, NAM (Gast), NSG, OAS (Beobachter), OIC (Beobachter), ONUB, OPCW, OSCE, Paris Club, PCA, PFP, SCO, UN, UN Sicherheitsrat, UNCTAD, UNESCO, UNHCR, UNIDO, UNITAR, UNMEE, UNMIL, UNMIS, UNMOVIC, UNOCI, UNOMIG, UNTSO, UNWTO, UPU, WCO, WFTU, WHO, WIPO, WMO, ZC

Innenpolitik

Staatsoberhaupt
Das Staatsoberhaupt ist seit seiner Wahl am 26.03.2000 Präsident Wladimir Wladimirovitsch Putin. Sein Status und die Befugnisse werden in der Russischen Verfassung geregelt. Danach bestimmt er die Richtlinien der Außen- und Innenpolitik, ist der oberste Befehlshaber der Armee und gewährleistet das Funktionieren und die Zusammenarbeit verschiedener Machtorgane.

Parlament
Das russische Parlament wird als „Föderale Versammlung“ bezeichnet und ist auf höchster Ebene in zwei Kammern aufgeteilt:
- den Föderationsrat und
- die Staatsduma.
Die Duma ist die oberste gesetzgebende Körperschaft. In bestimmten Bereichen bedarf es jedoch der Zustimmung des Föderationsrates. Daneben hat der Präsident das Recht, Dekrete zu erlassen, die allerdings durch Gesetze ungültig gemacht werden können.

Regierung
Der Ministerrat der Russischen Föderation ist oberstes Organ der Exekutive. Der Ministerpräsident ist Michail Fradkov, der Außenminister ist Sergej Lavrov, der Verteidigungsminister Sergej Ivanov, der Innenminister Oleg Safonow, der Justizminister Jury Caika.

Gerichtssystem
Das russische Gerichtssystem kennt je nach sachlicher Zuständigkeit zwei Gerichtszweige:
- die allgemeine Gerichtsbarkeit und
- die wirtschaftliche Gerichtsbarkeit.
Die allgemeine Gerichtsbarkeit ist nach dem Prinzip der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit aufgebaut. Der oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht der allgemeinen Rechtsprechung. Die Wirtschaftsgerichtsbarkeit üben so genannte Arbitragegerichte aus. Die höchste Instanz bei diesem Gerichtszweig ist das oberste Arbitragegericht.

Das Verfassungsgericht der Russischen Föderation ist die einzige Körperschaft der Verfassungsrechtsprechung. Es entscheidet – ähnlich wie in Deutschland – über die Vereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung und legt die Verfassung und die Gesetze aus.

In Russland existieren darüber hinaus Schiedsgerichte. Streitigkeiten zwischen russischen und ausländischen Unternehmen können vor internationalen Schiedsgerichten entschieden werden.

(Näheres hierzu:
aktueller Artikel „Schiedsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation“ auf unserer Homepage.)

Allgemeine Informationen

Amtssprache: Russisch und Sprachen der anderen Nationalitäten in den Teilrepubliken und Autonomen Kreisen
Hauptstadt: Moskau
Staatsform: semipräsidiale Republik
Staatsoberhaupt: Präsident Wladimir Putin
Regierungschef: Premierminister Michail Fradkow
Fläche: 17.075.400 km²
Einwohnerzahl: 142.400.000

Russland ist der flächengrößte Staat der Erde. Es bedeckt ca. 11,4 % der Landfläche der Erde und reicht von Moskau im Westen über den Ural und die Sibirische Steppe bis zum Pazifischen Ozean. Das Land grenzt an Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Weißrussland, die Ukraine, Georgien, Aserbaidschan, Kasachstan, die Mongolei, Nordkorea und China. Westlich des Ural erstrecken sich Ebenen und Hügel, östlich des Gebirgszuges überwiegen Steppen und Tundra. Ein großer Teil des asiatischen Gebietes ist von Waldgebieten bedeckt. Der Süden ist hauptsächlich von Gebirgen und Hochland geprägt. Der höchste Berg in Russland ist der Elbrus (5.642 m) im Kaukasus.

Das europäische Russland erstreckt sich vom Nordpolarmeer über Zentralrussland zum Schwarzen Meer, dem Kaukasus und dem Kaspischen Meer. Der größte Teil der Russischen Föderation liegt jedoch in Asien.

Die bedeutendsten Gebirge in Russland sind: Altai, Baikalgebirge, Chibinen, Kaukasus, Kolymagebirge, Putoranagebirge, Sajangebirge, Stanowojgebirge, Stanowojhochland, Tannu-ola-Gebirge, Tscherskigebirge, Ural, Werchojansker Gebirge.

Der wichtigste Fluss im europäischen Teil Russlands ist die Wolga. Sie ist der längste Fluss Europas und verläuft ausschließlich in Russland. Als Wasserweg erfährt die Wolga besondere Bedeutung, da sie Nordeuropa mit Zentralasien verbindet.

Große Teile des Landes sind vom Kontinentalklima mit heißen Sommern und sehr kalten Wintern geprägt. Die vier Klimastationen Moskau, Jekaterinburg, Nowosibirsk und Bomnak liegen alle etwa auf 55° nördlicher Breite von West nach Ost. Im Nordosten Sibiriens – beim Ort Oimjakon – liegt der Kältepol der Nordhalbkugel.

Die 10 größten Städte Russlands:

Moskau (10,10 Mio.) in Zentralrussland,
Sankt Petersburg (Leningrad) (4,58 Mio) in Nordwestrussland,
Nowosibirsk (1,42 Mio) in Sibirien,
Nischnij Nowgorod (Gorki) (1,35 Mio) an der Wolga,
Jekaterinburg (Swerdlowsk) (1,26 Mio) am Ural,
Samara (Kujbyschew) (1,16 Mio) an der Wolga,
Omsk (1,15 Mio)in Sibirien,
Kasan (1,11 Mio )an der Wolga,
Tscheljabinsk (1,07 Mio) am Ural,
Ufa (1,04 Mio) an der Wolga.

Russland ist administrativ in 21 Republiken, 49 Gebiete (Oblast) und 6 Bezirke (Krai) mit gewählten Gouverneuren aufgeteilt. Hinzu kommen noch 10 autonome nationale Kreise (Okrug), die dem jeweiligen regionalen Oblast oder Krai unterstehen. Dazu kommt noch die jüdisch autonome Region Birobidschan sowie die eigenständigen Städte Moskau und St. Petersburg.

Russland ist ein Vielvölkerstaat. Die Russen stellen mit 79,8 % die Mehrheit der Bevölkerung. Es leben aber auch fast 100 andere Völker auf dem Gebiet des Landes. Größere Minderheiten sind die Tataren (4,0 %), die Ukrainer (2,2 %), die Armenier (1,9 %), die Tschuwaschen (1,5 %), die Baschkiren (1,4 %), die Deutschen (0,8%) und andere.

In den letzten Jahren erlebt Russland einen deutlichen Bevölkerungsrückgang von etwa 670.000 Einwohnern pro Jahr. Dennoch ist Russland das zweitwichtigste Einwanderungsland der Welt. Über 80 % der Russen leben in den westlichen Gebieten des Landes sowie im Süden Russlands.

Nach dem Ende der Sowjetunion zeigt sich wieder eine starke Zunahme der russisch-orthodoxen Christen ( etwa 75 Millionen ), und der Katholiken. Im Übrigen existieren noch eine starke Minderheit sunnitischer Muslime sowie protestantische, jüdische und buddhistische Minderheiten.