Analytische Materialien

Das ukrainische produzierende Gewerbe 2005 und 2006

Das Recht an geistigem Eigentum in der Ukraine (Kurzübersicht)




Das ukrainische produzierende Gewerbe 2005 und 2006

1. Der Maschinenbau

Mit Steigerungsraten in Produktion und Umsatz von jeweils über
10 % war der Apparate- und Maschinenbau seit 2000 überaus erfolgreich. In den Jahren 2003 und 2004 konnten Spitzenzuwachsraten von 35,8 % und 28,0 % erreicht werden.

Aufgrund der allgemein schlechteren Wirtschaftslage in 2005 mussten auch hier Wachstumseinbußen wie in allen anderen Märkten hingenommen werden. Das Wachstum betrug in 2005 lediglich noch 5 %. Dieser Umstand muss aber durch die schlechten Exportergebnisse erklärt werden. In diesem Bereich war
ein Rückgang von 12 % zu verzeichnen.
Dagegen bleibt aber festzustellen, dass im Bereich der Zulieferer der Stahl- und Eisenindustrie die Wachstumsraten immer noch zweistellig waren und auch in 2006 konstant bleiben werden.

Da der Maschinenbau auch den Fahrzeugbau einschließt ergibt sich ein sehr weiter Wirtschaftszweig, der vom Fahrrad bis hin zum Frachtschiff alle Arten erfasst. Dies in Ansatz gebracht, erklärt, dass ein solcher Rückgang unumgänglich war, da bereits der Transportmaschinenbau 40 % in den Produktions- und Umsatzzuwachs in 2004 einbrachte. Daran wiederum war die
PKWBranche zu 10 % beteiligt.

Für das Jahr 2006 erwarten Branchenkenner einen Zuwachs von preisbereinigten 14 % und damit ein dynamischeres Wachstum als in 2005. Dies liegt vor allem in der Tatsache begründet, dass das Wachstum der Automobilindustrie überdurchschnittlich positiv gesehen wird.
Ein ähnlich gutes Wachstum wird auch von der Sparte Energiemaschinenbau erwartet. Nach ministeriellen Angaben, können sich die Zulieferer der Walzwerks, Hütten- und Gießereitechnik, die Armaturenindustrie, der Chemiemaschinen- und Eisenbahnwaggonbau auf ein gutes Jahr hoffen. Aus dem
Brennstoff- und Energieministerium wurde mitgeteilt, dass im Volumen von 600 bis 700 Millionen US$ ausländische aber auch inländische Orders an Maschinenlieferanten gehen werden.

Zusammenfassend zeichnet sich ein moderateres Wachstum als in den vergangenen Jahren ab. Aber ein konstantes Wachstum schafft sicherlich mehr Freiräume für die Industrie, als ein unkontrollierbar hohes Wachstum, wo letztlich der Bedarf nicht gedeckt werden kann und in absehbarer Zeit eine Blase entsteht, die bei einem nur leichten Rückgang des Wachstums dazu führt, dass ein ganzer Industriezweig in Schwierigkeiten gerät.

2. Die elektrotechnische Industrie

Die Energiewirtschaft ist und bleibt der wichtigste Abnehmer elektrotechnischer Investitionsgüter. Im Jahr 2004 wurden durch neue internationale Lieferverträge und die Inbetriebnahme zweier Atommeiler in den AKWs Chmelnyzky bzw. Riwne das Exportaufkommen der Ukraine erheblich erhöht, so dass die Stromlieferungen ins Ausland um 80 % zunahmen. Dabei war fast die Hälfte des erzeugten Stroms Atomstrom.

Allerdings kam es wiederholt zu Strompreiserhöhungen in der Ukraine. Diese lag im Mittel bei 5 % bis 7 %. Problematisch daran ist, dass besonders die Lieferungen in den GUS Raum erhöht worden sind und dort der Binnenpreis etwas niedriger ist als in der Ukraine. Die Überlegung, die Stromlieferungen in den GUS Raum zugunsten von Lieferungen nach Westeuropa abzufangen, scheiterte daran, dass Kapazitäten der Fernleitungen einem derart hohen Traffic nicht standhalten würden.

Für 2006 wird erwartet, dass die Großhandelsstrompreise nochmals anziehen werden, während die Preise für Privatkunden sich erst ab Mai wieder verändern. In 2005 waren diese im Vergleich proportional schneller gestiegen als die Industrieabnehmerpreise.

3. Die Stahl- und Eisenindustrie

Aufgrund der weltweit gesunkenen Abnahmemengen und einem Rückgang der Preise aus diesen Wirtschaftszweig ist die Ausfuhr metallurgischer Produkte in 2005 nur noch um 27,2 % gestiegen, die Produktion jedoch um 5,5 % zurückgegangen. Der gesamte Output der Industrie ging im Vergleich zu 2004 um ca. 3 % zurück.

Diese Entwicklung lässt sich aber auf die Tatsache zurückführen,dass die einheimische Industrie ihren Ausstoß künstlich gedrosselt hat, um so das Absinken der Preise stoppen zu können.

Bei der Prognose für 2006 scheinen sich die Analysten in zwei verschiedene Lager zu teilen. Während der ein Teil davon ausgeht, das im Bereich der Stahlproduktion weiterhin ein Rückgang zu erwarten ist – gesprochen wird in diesem Fall um bis zu 12 % geht der andere Teil davon aus, dass der Rückgang eher im Bereiche des Jahres 2005, also bei 3 % bis 5 % liegen wird.

Unbestritten ist jedoch, dass die Ukraine auch weiterhin der weltweit größte Stahlexporteur bleiben wird. Dies wird vor allem an den günstigeren Kostenstrukturen im Gegensatz zu Brasilien, Russland oder China festgemacht.

Die durch die Wirtschaftspolitiker geförderte Entwicklung, dass der Inlandsverbrauch bei Stahl- und Eisenerzeugnissen permanent wächst, ging auch in 2005 weiter und wird in 2006 seine Fortsetzung finden. Der Binnenmarkt verzeichnete Zuwachsraten von über 50 % in den vergangenen zwei Jahren.

4. Die Kommunikations- und Informationstechnik

Die Analystenmeinung für diesen Bereich ist eindeutig. Auch für das Jahr 2006 wird ein erheblich expandierender Markt erwartet. So sind für die Umsätze allein bei Telekommunikationsdiensten Steigerung von 30 % angesetzt, die demnach ein Volumen von 5,8 Milliarden USD erreichen sollen. Dies bedeutet zwar ein leichtes Minus im Vergleich zum Vorjahr, in dem Wachstumsraten von 32 % erzielt werden konnten, kann aber dennoch als positiv gewertet werden. Dieses deutliche Plus erklärt sich vor allem durch
die Tatsache, dass im Bereich der Breitbandkommunikation keine Sättigung zu erwarten ist, da hier zunächst einmal lediglich der Beginn einer Entwicklung gesehen wird.

Die Zahl der Internetteilnehmer ist auch in 2005 stetig angewachsen. So nutzten Mitte 2005 ca. 6,5 Millionen Ukrainer das Internet. Begünstigt wird diese Entwicklung durch den wachsenden Markt von Voice – over – IP Diensten.

Ein ebenso gutes Wachstum wird auch für die Sparte Bürogerätetechnik und Informationstechnik erwartet. Besonders günstig wird sicher dieser Markt für Markenartikelhersteller gestalten, deren Anteil in 2005 am gesamten Marktvolumen lediglich 10 % ausgemacht hätten. Die Nachfrage nach
Markenprodukten ist aber durch die allgemein gute Finanzlage der
Privathaushalte stetig gestiegen.

Im Bereich von Desktop – PCs wird mit einer Verkaufszahl von jenseits der 1,1 Millionen bis 1,2 Millionen Stück – Marke ausgegangen. Stärker wachsen soll aber laut Analysten der Markt für Notebooks im Vergleich zu 2004 hatte sich dieser Markt 2005 fast verdoppelt und war auf eine Verkaufszahl von ca. 100.000 Stück gekommen. Für 2006 wird eine Steigerung auf 150.000
Stück erwartet.

Gleiches gilt für den Teilbereich der mobilen Kommunikation.
Während 2005 bereits spektakuläre 7 bis 7,5 Millionen Stück verkauft worden sind, soll dieser Trend auch 2006 anhalten und dann bei sogar 10 bis 12 Millionen Stück liegen. Die Marktdurchdringung der Mobiltelefonie stieg in 2005 auf 45 %. In 2005 waren mehr als 10 Millionen Kunden bei den beiden
Mobilfunkbetreibern registriert. Daraus folgt, dass diese mehr Kunden auf sich vereinen, als der Festnetzmonopolist UkrTelekom, der zurzeit 9,5 Millionen Anschlüsse betreibt.


© 2006 Rechtsanwälte Udo Blümel

Das Recht an geistigem Eigentum in der Ukraine (Kurzübersicht)

Das Recht an geistigem Eigentum wird in der Ukraine durch Verfassung, Zivil-, Wirtschafts-, Zoll- und Strafgesetzbuch reguliert. Außerdem ist die Ukraine Vertragsstaat verschiedener internationaler Abkommen des gewerblichen Rechtschutzes und grundsätzlich in das international bestehende System eingegliedert.

Daneben existieren mehrere Spezialgesetze, welche die allgemeinen Normen konkretisieren:
• Gesetz „Über das Urheberrecht und den damit verbundenen Rechten“ vom 23. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Urheberschutz an Erfindungen und nützlichen Modelle“ vom 15. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf industrielle Muster“ vom 15. Dezember 1993;

• „Gesetz „Über den Schutz der Rechte an Warenzeichen und Dienstleistungen“ vom 15. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf Pflanzenarten“ vom 21. April 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf den Hinweis der Warenherkunft“ vom 16. Juni 1999.

Die Hauptprinzipien der Gestaltung der Rechte auf geistiges Eigentum, ein Verzeichnis der Arten dieser Rechte und die Rechtschutzmöglichkeiten befinden sich im Zivilgesetzbuch.

Unter dem Begriff des „geistigen Eigentums“ wird das Recht einer Person auf das Ergebnis der intellektuellen, schöpferischen Tätigkeit verstanden.

Die wichtigsten Prinzipien des ukrainischen Rechts an geistigem Eigentum:
- Die Geltung einer Person als Erfinder;
- Die Verhinderung von Eingriffen auf ein bereits existentes Recht auf geistiges Eigentum (soweit der Eingriff geeignet ist, die Ehre und das Ansehen des Erfinders zu gefährden);
- Die exklusive Nutzung dieses Rechts;
- Die Gestaltung der exklusiven Nutzung dieses Rechts für andere;
- Die Untersagung der unrechtmäßigen Nutzung des Rechts.

Das Recht auf geistiges Eigentum beinhaltet:

Urheberrecht - dadurch werden sowohl die literarische, künstlerische und andere Werke als auch die Computerprogramme und Datenbanken geschützt. Dieser Rechtsschutz besteht 70 Jahre.

Mit den Urheberrechten verbundenen Rechte – dadurch werden die Darbietung literarischer, musikalischer und anderer Werke, die Ton- und Bildaufnahmen, die Sendungen und Programme geschützt. Der Rechtsschutz besteht 50 Jahre ab dem Tag der Veröffentlichung bzw. der Darbietung oder Sendung.

Die Rechte aus der Sphäre des industriellen Eigentums – dadurch werden die Erfindungen, nützliche Modelle, Gebrauchsmuster, Firmennamen, Warenzeichen, geographische Bezeichnungen, Produktionsgeheimnisse geschützt. Die Dauer des Rechtsschutzes beträgt für die Erfindungen - 20 Jahre ab Einreichung einer Anmeldung Patent, für das Gebrauchsmuster - 10 Jahre ab Antragsstellung Patent, für die Firmennamen - Gesamte Dauer der Existenz der Bezeichnung, für die Marken - 10 Jahre ab Antragsstellung, für die Geographische Bezeichnungen - ohne zeitliche Beschränkung, für die Produktionsgeheimnisse - während der gesamten Existenzdauer des Produktionsgeheimnisses.

Außerdem werden auch wissenschaftliche Entdeckungen und neue und genetisch veränderte Pflanzen- und Tierarten geschützt. In der ukrainischen Gesetzgebung ist keine Verlängerung der Dauer des Schutzes vorgesehen. Es gibt lediglich eine Ausnahme für Warenzeichen, deren Schutz alle 10 Jahre erneuert werden kann.

Die Staatliche Abteilung für geistiges Eigentums und das Staatliche Patentamt der Ukraine sind für die Fragen des geistigen Eigentums (Erteilung von Bescheinigungen und Patente usw.) zuständig.


Die Registrierung des Rechts an geistigem Eigentum

In der Ukraine sind zwei Arten der Registrierung anerkannt, nämlich eine nationale und eine internationale Registrierung.

Bei einer nationalen Registrierung erstreckt sich der Rechtsschutz nur auf das Gebiet der Ukraine. Das Staatliche Patentamt der Ukraine führt die nationale Registrierung von Warenzeichen durch. Für die Registrierung muss bei dem Patentamt ein Musterformular ausgefüllt und die staatliche Registrierungsgebühr entrichtet werden. Drei Kategorien nach der internationalen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen können von dem Antragssteller nach der Entrichtung der Gebühr gewählt werden.
Die staatliche Bearbeitung des Antrags dauert ca. 2 Jahre. Während dieser Expertise können Anfragen gestellt, Präzisierungen hinzugefügt, Materialien geändert oder ergänzt werden. Soweit die Registrierung nicht versagt wurde registriert das Patentamt nach der Expertise das Warenzeichen und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Gegen die Entscheidung des Patentamtes kann ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die internationale Registrierung erfolgt nach den Bestimmungen des Madrider Übereinkommens und des Madrider Protokolls. Die Registrierungsbescheinigung gilt nicht nur in der Ukraine, sondern auch in den teilnehmenden Ländern, die durch den Antragsteller angegeben werden. Eine Registrierung nach dem Madrider Protokoll ist auch für Marken möglich, deren Registrierung in der Ukraine noch anläuft oder bereits abgeschlossen ist. Die internationale Registrierung dauert zwischen 12 und 18 Monaten.

Die Dauer des Rechtsschutzes sowohl für nationale, als auch für internationale Marke ist auf 10 Jahre beschränkt. In beiden Fällen kann der Rechtsschutz um weitere 10 Jahre im Rahmen eines Antragsverfahrens verlängert werden.

Rechtsschutz des Rechts an geistigem Eigentum und die Haftung bei der Verletzung

Der Rechtsschutz

Um etwas als geistiges Eigentum anerkannt zu bekommen und somit auch den entsprechenden Rechtsschutz beanspruchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Erfindung ist nach § 459 Zivilgesetzbuch rechtschutzfähig, wenn sie einen neuen Charakter hat, ein erfinderisches Niveau aufweist und für industrielle Zwecke verwendbar ist. Als Erfindung kann jedes Produkt und jedes technologische Produktionsverfahren angemeldet werden.

Ein Gebrauchsmuster ist nach Art. 461 Zivilgesetzbuch rechtsschutzfähig, wenn es einen neuen Charakter aufweisen kann (darunter fallen insbesondere Form- und Farbmuster oder deren Kombination). Ob eine Bescheinigung oder ein Patent erteilt wird, hängt davon ab, was der konkrete Bezugspunkt ist - in ihrer Rechtswirkung und vom Rechtsschutz her sind beide gleichwertig.

Nach § 492 Zivilgesetzbuch sind Warenzeichen jegliche Bezeichnungen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen von verschiedenen Anbietern voneinander abzugrenzen (z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Darstellungselemente, Farbkombinationen, Wort-Bild-Kombinationen).
Die Offizielle Staatenbezeichnungen, die Akte der Staatsgewalt, die Staatliche Symbole der Ukraine, der Geldzeichen, die Staatliche Auszeichnungen sind als geistiges Eigentum nicht rechtsschutzfähig.
Antragsberechtigt ist jede Person, um den Rechtsschutz ihres geistigen Eigentums durchzusetzen.

Die Haftung bei der Verletzung des geistigen Eigentums

Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Ansatzpunkten vorgesehen, auf die sich westliche Firmen berufen können:
- Schadensersatz für die Verletzung der Urheberrechte und der damit verbundenen Rechte;
- Verbot des Importes oder Exportes von Waren, die unter Verstoß gegen geistiges Eigentum hergestellt wurden;
- Ersatz des Gewinns, den der Schädiger infolge der Rechtsverletzung erwirtschaftet hat; Auszahlung einer einmaligen Kompensation, deren Höhe vom Gericht geschätzt wird, anstelle des Schadensersatzanspruches;
- Ersatz des immateriellen Schadens;
- Einziehung von Waren, die unter Verstoß gegen geistiges Eigentum hergestellt wurden.

Außerdem kann der Schädiger zur Verantwortung nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz oder dem Strafgesetzbuch gezogen werden. Nach §176 Strafgesetzbuch der Ukraine liegt ein Verstoß gegen Urheberrechte oder die damit verbundenen Rechte vor, wenn der Verstoß zu einem großen Schaden geführt hat. Nach §177 Strafgesetzbuch der Ukraine liegt ein Verstoß gegen die Rechte des Erfinders, Gebrauchsmuster, Pflanzenarten, Optimierungsvorschläge vor, wenn dadurch ein Schaden im großen Umfang verursacht wurde.

© 2007 Udo Blümel Rechtsanwälte