Recht

Urheberrecht: Das Recht an geistigem Eigentum in der Ukraine (Eine Kurzübersicht)




Urheberrecht: Das Recht an geistigem Eigentum in der Ukraine (Eine Kurzübersicht)

Das Recht an geistigem Eigentum wird in der Ukraine durch Verfassung, Zivil-, Wirtschafts-, Zoll- und Strafgesetzbuch reguliert. Außerdem ist die Ukraine Vertragsstaat verschiedener internationaler Abkommen des gewerblichen Rechtschutzes und grundsätzlich in das international bestehende System eingegliedert.

Daneben existieren mehrere Spezialgesetze, welche die allgemeinen Normen konkretisieren:
• Gesetz „Über das Urheberrecht und den damit verbundenen Rechten“ vom 23. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Urheberschutz an Erfindungen und nützlichen Modelle“ vom 15. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf industrielle Muster“ vom 15. Dezember 1993;

• „Gesetz „Über den Schutz der Rechte an Warenzeichen und Dienstleistungen“ vom 15. Dezember 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf Pflanzenarten“ vom 21. April 1993;
• Gesetz „Über den Schutz der Rechte auf den Hinweis der Warenherkunft“ vom 16. Juni 1999.

Die Hauptprinzipien der Gestaltung der Rechte auf geistiges Eigentum, ein Verzeichnis der Arten dieser Rechte und die Rechtschutzmöglichkeiten befinden sich im Zivilgesetzbuch.

Unter dem Begriff des „geistigen Eigentums“ wird das Recht einer Person auf das Ergebnis der intellektuellen, schöpferischen Tätigkeit verstanden.

Die wichtigsten Prinzipien des ukrainischen Rechts an geistigem Eigentum:
- Die Geltung einer Person als Erfinder;
- Die Verhinderung von Eingriffen auf ein bereits existentes Recht auf geistiges Eigentum (soweit der Eingriff geeignet ist, die Ehre und das Ansehen des Erfinders zu gefährden);
- Die exklusive Nutzung dieses Rechts;
- Die Gestaltung der exklusiven Nutzung dieses Rechts für andere;
- Die Untersagung der unrechtmäßigen Nutzung des Rechts.

Das Recht auf geistiges Eigentum beinhaltet:

Urheberrecht - dadurch werden sowohl die literarische, künstlerische und andere Werke als auch die Computerprogramme und Datenbanken geschützt. Dieser Rechtsschutz besteht 70 Jahre.

Mit den Urheberrechten verbundenen Rechte – dadurch werden die Darbietung literarischer, musikalischer und anderer Werke, die Ton- und Bildaufnahmen, die Sendungen und Programme geschützt. Der Rechtsschutz besteht 50 Jahre ab dem Tag der Veröffentlichung bzw. der Darbietung oder Sendung.

Die Rechte aus der Sphäre des industriellen Eigentums – dadurch werden die Erfindungen, nützliche Modelle, Gebrauchsmuster, Firmennamen, Warenzeichen, geographische Bezeichnungen, Produktionsgeheimnisse geschützt. Die Dauer des Rechtsschutzes beträgt für die Erfindungen - 20 Jahre ab Einreichung einer Anmeldung Patent, für das Gebrauchsmuster - 10 Jahre ab Antragsstellung Patent, für die Firmennamen - Gesamte Dauer der Existenz der Bezeichnung, für die Marken - 10 Jahre ab Antragsstellung, für die Geographische Bezeichnungen - ohne zeitliche Beschränkung, für die Produktionsgeheimnisse - während der gesamten Existenzdauer des Produktionsgeheimnisses.

Außerdem werden auch wissenschaftliche Entdeckungen und neue und genetisch veränderte Pflanzen- und Tierarten geschützt. In der ukrainischen Gesetzgebung ist keine Verlängerung der Dauer des Schutzes vorgesehen. Es gibt lediglich eine Ausnahme für Warenzeichen, deren Schutz alle 10 Jahre erneuert werden kann.

Die Staatliche Abteilung für geistiges Eigentums und das Staatliche Patentamt der Ukraine sind für die Fragen des geistigen Eigentums (Erteilung von Bescheinigungen und Patente usw.) zuständig.


Die Registrierung des Rechts an geistigem Eigentum

In der Ukraine sind zwei Arten der Registrierung anerkannt, nämlich eine nationale und eine internationale Registrierung.

Bei einer nationalen Registrierung erstreckt sich der Rechtsschutz nur auf das Gebiet der Ukraine. Das Staatliche Patentamt der Ukraine führt die nationale Registrierung von Warenzeichen durch. Für die Registrierung muss bei dem Patentamt ein Musterformular ausgefüllt und die staatliche Registrierungsgebühr entrichtet werden. Drei Kategorien nach der internationalen Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen können von dem Antragssteller nach der Entrichtung der Gebühr gewählt werden.
Die staatliche Bearbeitung des Antrags dauert ca. 2 Jahre. Während dieser Expertise können Anfragen gestellt, Präzisierungen hinzugefügt, Materialien geändert oder ergänzt werden. Soweit die Registrierung nicht versagt wurde registriert das Patentamt nach der Expertise das Warenzeichen und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Gegen die Entscheidung des Patentamtes kann ein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die internationale Registrierung erfolgt nach den Bestimmungen des Madrider Übereinkommens und des Madrider Protokolls. Die Registrierungsbescheinigung gilt nicht nur in der Ukraine, sondern auch in den teilnehmenden Ländern, die durch den Antragsteller angegeben werden. Eine Registrierung nach dem Madrider Protokoll ist auch für Marken möglich, deren Registrierung in der Ukraine noch anläuft oder bereits abgeschlossen ist. Die internationale Registrierung dauert zwischen 12 und 18 Monaten.

Die Dauer des Rechtsschutzes sowohl für nationale, als auch für internationale Marke ist auf 10 Jahre beschränkt. In beiden Fällen kann der Rechtsschutz um weitere 10 Jahre im Rahmen eines Antragsverfahrens verlängert werden.

Rechtsschutz des Rechts an geistigem Eigentum und die Haftung bei der Verletzung

Der Rechtsschutz

Um etwas als geistiges Eigentum anerkannt zu bekommen und somit auch den entsprechenden Rechtsschutz beanspruchen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Eine Erfindung ist nach § 459 Zivilgesetzbuch rechtschutzfähig, wenn sie einen neuen Charakter hat, ein erfinderisches Niveau aufweist und für industrielle Zwecke verwendbar ist. Als Erfindung kann jedes Produkt und jedes technologische Produktionsverfahren angemeldet werden.

Ein Gebrauchsmuster ist nach Art. 461 Zivilgesetzbuch rechtsschutzfähig, wenn es einen neuen Charakter aufweisen kann (darunter fallen insbesondere Form- und Farbmuster oder deren Kombination). Ob eine Bescheinigung oder ein Patent erteilt wird, hängt davon ab, was der konkrete Bezugspunkt ist - in ihrer Rechtswirkung und vom Rechtsschutz her sind beide gleichwertig.

Nach § 492 Zivilgesetzbuch sind Warenzeichen jegliche Bezeichnungen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen von verschiedenen Anbietern voneinander abzugrenzen (z.B. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Darstellungselemente, Farbkombinationen, Wort-Bild-Kombinationen).
Die Offizielle Staatenbezeichnungen, die Akte der Staatsgewalt, die Staatliche Symbole der Ukraine, der Geldzeichen, die Staatliche Auszeichnungen sind als geistiges Eigentum nicht rechtsschutzfähig.
Antragsberechtigt ist jede Person, um den Rechtsschutz ihres geistigen Eigentums durchzusetzen.

Die Haftung bei der Verletzung des geistigen Eigentums

Der Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Ansatzpunkten vorgesehen, auf die sich westliche Firmen berufen können:
- Schadensersatz für die Verletzung der Urheberrechte und der damit verbundenen Rechte;
- Verbot des Importes oder Exportes von Waren, die unter Verstoß gegen geistiges Eigentum hergestellt wurden;
- Ersatz des Gewinns, den der Schädiger infolge der Rechtsverletzung erwirtschaftet hat; Auszahlung einer einmaligen Kompensation, deren Höhe vom Gericht geschätzt wird, anstelle des Schadensersatzanspruches;
- Ersatz des immateriellen Schadens;
- Einziehung von Waren, die unter Verstoß gegen geistiges Eigentum hergestellt wurden.

Außerdem kann der Schädiger zur Verantwortung nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz oder dem Strafgesetzbuch gezogen werden. Nach §176 Strafgesetzbuch der Ukraine liegt ein Verstoß gegen Urheberrechte oder die damit verbundenen Rechte vor, wenn der Verstoß zu einem großen Schaden geführt hat. Nach §177 Strafgesetzbuch der Ukraine liegt ein Verstoß gegen die Rechte des Erfinders, Gebrauchsmuster, Pflanzenarten, Optimierungsvorschläge vor, wenn dadurch ein Schaden im großen Umfang verursacht wurde.

© 2007 Udo Blümel Rechtsanwälte