Arbeitsunfähigkeit / Arbeitsunfälle

Welche Rechte und Pflichten gibt es bei Krankheit und sonstiger Arbeitsunfähigkeit?

Was bedeutet Lohnfortzahlung?

Was versteht man unter einem Arbeitsunfall und welche Ansprüche bestehen?




Welche Rechte und Pflichten gibt es bei Krankheit und sonstiger Arbeitsunfähigkeit?

Kann der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft in Folge von Krankheit nicht zur Verfügung stellen, hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen und den Nachweis hierüber zu erbringen. Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Verzögern. Daraus folgt, dass die Anzeige grundsätzlich am ersten Tag der Erkrankung und zwar zu Beginn der Arbeitszeit beim Arbeitgeber anzuzeigen ist.

Der Nachweis der Erkrankung erfolgt durch die Beibringung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung). Diese ist spätestens am 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber vorzulegen, soweit die Erkrankung länger als 3 Tage dauert. Bei bis zu 3 Tagen dauernder Erkrankung besteht daher grundsätzlich keine Attestpflicht mehr. Bei einer Erkrankung im Ausland muss der Arbeitnehmer diese nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch seiner Krankenkasse unverzüglich anzeigen. Eine Nachweispflicht gegenüber der Krankenkasse besteht jedoch nicht. Etwas anderes gilt nur bei längerer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit.

Im Falle der bestehenden und nachgewiesenen sowie angezeigten Arbeitsveränderung durch Krankheit besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Lohnes.

Was bedeutet Lohnfortzahlung?

Lohn- bzw. Entgeltfortzahlung ist die Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen.

Voraussetzung für Lohnfortzahlung ist die bestehende Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit. Diese muss zudem unverschuldet eingetreten sein, wobei unter Verschulden ein grobes Verschulden gegen sich selbst durch unverständliches und leichtfertiges Verhalten verstanden wird. Verschuldet ist die Krankheit z.B. bei alkoholbedingten Unfällen, Nichtanlegen von Sicherheitsgurten, nicht jedoch Unfälle im Rahmen üblicher sportlicher Betätigung.

Was versteht man unter einem Arbeitsunfall und welche Ansprüche bestehen?

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Arbeitnehmern in Rahmen einer versicherten Tätigkeit. Erforderlich ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Unfall und der versicherten Tätigkeit. Klassisch ist der Unfall am Arbeitsplatz selbst. In Betracht kommen auch Wegeunfälle, d.h. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wie Fahrten im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit (z.B. Beförderung von Gegenständen).

Auch Arbeitsunfälle sind unverzüglich dem Arbeitgeber gegenüber anzuzeigen.

Wie bei allgemeiner Krankheit auch besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Darüber hinaus können weitere Ansprüche im Einzelfall gegeben sein, z.B. wenn der Unfall auf einer Verletzung einer dem Arbeitgeber obliegenden Pflicht beruht. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen des Schadensersatzrechts.