Testament

Was ist ein Testament?

Wer ist testierfähig?

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?

Was versteht man unter einem sogenannten Berliner Testament?

Wie regelt man die Erbfolge mit Hilfe eines Erbvertrages?

Kann man in Deutschland ein Testament errichten, wenn das Vermögen im Ausland liegt?




Was ist ein Testament?

Das Testament ist eine vom Erblasser getroffene einseitige Verfügung von Todes wegen. Dabei bindet das Testament den Erblasser in keiner Weise, er kann seine Verfügungen im Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen und ändern.

Wer ist testierfähig?

Testierfähig ist grundsätzlich jede natürliche Person, soweit die Testierfähigkeit nicht im Einzelfall eingeschränkt ist. Testierunfähig ist ein Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebensjahres sowie derjenige, der geistes- oder bewußtseinsgestört ist. Stumme und Taube sind generell nicht von der Testierfähigkeit ausgeschlossen; der Notar muss versuchen, den wahren Willen dieser Personen festzustellen.

Welche Arten von Testamenten gibt es?

Man unterscheidet das ordentliche und das außerordentliche Testament, das nur in besonderen Fällen errichtet werden kann.

Das ordentliche Testament kann in zwei Formen, nämlich als eigenhändiges Testament oder als öffentliches Testament errichtet werden. Beim eigenhändigen Testament muss die letztwillige Verfügung vom Erblasser zwingend eigenhändig in einer verständlichen Sprache und Schrift geschrieben und unterschrieben sein. Nachteilig ist, dass ein eigenhändiges Testament immer der Gefahr der Fälschung oder des Verlustes unterliegt. Um dies zu verhindern, empfiehlt es sich, das eigenhändige Testament beim zuständigen Amtsgericht in Verwahrung zu geben. Das öffentliche Testament wird zur Niederschrift eines Notars errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen mündlich erklärt oder ihm eine Schrift mit seiner letzten Willenserklärung übergibt.

Das außerordentliche Testament (Nottestament) ist für Fälle vorgesehen, in denen der Erblasser nicht in der Lage ist, ein öffentliches Testament vor einem Notar zu errichten.

Schließlich haben die Ehegatten die Möglichkeit, gemeinsam ein Testament zu erstellen. Dabei genügt es, wenn ein Ehegatte das gemeinschaftliche Testament handschriftlich verfasst und der Ehepartner lediglich unterschreibt.

Was ist bei der Errichtung eines Testaments zu beachten?

Die Errichtung eines Testaments ist an strenge gesetzliche Formvorschriften gebunden. Verstößt man bei der Abfassung des Testaments gegen diese Vorschrift, so ist das Testament ungültig.

Bei dem eigenhändigen Testament muss beachtet werden, dass es eigenhändig geschrieben und vor allem unterschrieben sein soll. Die Angabe von Ort und Datum der Testamentserrichtung ist nicht zwingend. In Fällen, in denen etwa zwei sich widersprechende Testamente vorliegen, dient die Angabe von Ort und Zeit der Klarheit darüber, welches Testament gültig ist. Die Unterschrift des Erblassers muss sich zwingend unter dem Text am Schluss des Testaments befinden. Ergänzungen des Testaments sind grundsätzlich möglich. Man soll jedoch darauf achten, dass deutlich wird, dass der gesamte Erklärungsinhalt als letzter Wille gelten soll. Die mit Schreibmaschine oder Computer geschriebenen Testamente sind unwirksam.

Bei der Testamentseröffnung mit Hilfe eines Notars stellt sich das Problem der Bewahrung der Form für den Erblasser nicht. Der Erblasser teilt dem Notar seinen letzten Willen mit. Dieser letzter Wille wird vom Notar geschrieben, nochmals gelesen und vom Erblasser genehmigt und unterschrieben. Den Notar treffen bei der Errichtung des Testaments umfangreiche Belehrungs- und Aufklärungspflichten. Bei fehlerhafter Beratung haftet der Notar auf Schadensersatz.

Was versteht man unter einem sogenannten Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Erben ein und bestimmen einen Dritten, meistens die Kinder als Erben des Überlebenden. Bei größerem Vermögen ist allerdings von einem Berliner Testament aus steuerlichen Gründen abzuraten. Der überlebende Ehegatte muss nämlich, nachdem die Kinder beim ersten Erbfall enterbt werden, den gesamten Nachlass versteuern. In diesem Fall helfen die Vermächtnisanordnungen zugunsten der Kinder, die Steuerlast zu reduzieren.

Wie regelt man die Erbfolge mit Hilfe eines Erbvertrages?

Die Erbfolge kann anstatt durch Testament auch mit Hilfe eines sogenannten Erbvertrages geregelt werden. Ein Erbvertrag wird zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien geschlossen. Der Erbvertrag begründet mit dessen Schließung eine die Testierfreiheit einschränkende Bindung, so dass er nicht wie ein Testament jederzeit widerrufen werden kann.

Kann man in Deutschland ein Testament errichten, wenn das Vermögen im Ausland liegt?

Ein Testament kann auch dann in Deutschland errichtet werden, wenn das Vermögen sich im Ausland befindet. Ein Testament braucht nämlich nicht in dem Land errichtet werden, in dem das Auslandsvermögen liegt. Die Formvorschriften dieses anderen Landes sollten jedoch ebenfalls berücksichtigt werden, damit das Testament auch im Ausland anerkannt wird.