Die nichteheleiche Lebensgemeinschaft

Was versteht man unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Möglichkeit rechtsverbindlicher Regelungen

Was versteht man unter einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?




Was versteht man unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Nichteheliche Lebensgemeinschaft ist das auf Dauer abgestellte Zusammenleben zweier Personen verschiedenen Geschlechts ohne förmliche Eheschließung.

Möglichkeit rechtsverbindlicher Regelungen

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Aus diesem Grunde könnte es sinnvoll sein, für eine mögliche Trennung oder Tod des Partners rechtsverbindliche Regelungen zu vereinbaren. Zu diesem Zweck schließen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft häufig einen Partnerschaftsvertrag. Auch bei Vereinbarung diesbezüglicher Regelungen steht Ihnen unser Büro zur Seite.

Was versteht man unter einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG) vom 16.2.2001 können zwei Personen gleichen Geschlechts durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten, einem Notar oder der sonst zuständigen Stelle eine Lebenspartnerschaft begründen. Eine solche gleichgeschlechtliche Gemeinschaft ist durch das LPartG der Ehe weitgehend gleichgestellt.