Ehe / nichteheliche Lebensgemeinschaft

Was versteht man unter einer Ehe?

Was bedeutet Verlobung?




Was versteht man unter einer Ehe?

Die Ehe ist die rechtlich anerkannte, mit Eheschließungswillen eingegangene, grundsätzlich auf Lebensdauer bestimmte (§ 1353 I 1 BGB) Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau. Um eine Ehe einzugehen, bedarf es der Ehefähigkeit. Dies setzt die Ehemündigkeit und Geschäftsfähigkeit beider Ehepartner voraus.

Was bedeutet Verlobung?

Die Verlobung stellt ein gegenseitiges ernsthaftes Versprechen von Mann und Frau dar, miteinander die Ehe einzugehen. Die Verlobung bedarf keiner besonderen Form und kann weder eingeklagt oder vollstreckt noch erzwungen werden.