Grundstücksrecht

Bei der Vermögensgestaltung spielt immobilares Vermögen eine bedeutende Rolle.
Oftmals werden Grundstücksrechte erworben, um sodann das Grundstück neu zu bebauen oder aber eine bereits vorhandene Bebauung zu sanieren.
Nach den Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis treten hierbei eine Vielzahl von Problemen auf, die zunächst die Betroffenen, dann Rechtsanwälte und schließlich die Gerichte in beachtlichem Ausmaß beschäftigen.
Auf Grund der Mannigfaltigkeit der Probleme ist es unmöglich, diese zusammenfassend darzustellen.

Ein eigenständiges Rechtsgebiet, welches nur die Rechte an Grundstücken oder aber Grundstücksrechte regelt, existiert nicht.
Vielmehr finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Rechtsvorschriften Regelungen, die für Grundstücke und für Rechte an Grundstücken gelten.
Ein Grundstück wird juristisch als Sache beurteilt. Die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die Beziehungen einer Person zu einer Sache zum Inhalt haben, werden als Sachenrecht bezeichnet.

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet finden Sie durch entsprechende Auswahl in der linken Menüleiste. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.


Allgemeine Fragen und Antworten zum Grundstücksrecht

Was ist ein Grundstück ?

Was ist ein Grundbuch ?

Welche Besonderheiten gelten für einen Grundstückskaufvertrag ?

Was sind Auflassungsvormerkung und Auflassung ?

Wann entsteht Grundeigentum ? Was ist ein gutgläubiger Erwerb ?

Ist ein Grundstückskaufvertrag genehmigungspflichtig ?

Hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht und wird dieses Vorkaufsrecht oft ausgeübt ?

Was versteht man unter einem Erbbaurecht ?

Was ist eine Grunddienstbarkeit ?

Was versteht man unter einer Grundschuld ?

Was ist eine Hypothek ?

Was sind Nachbarrechte ?