Insolvenzrecht

Die letzten Jahre der wirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland werden durch eine Vielzahl von Insolvenzen natürlicher und juristischer Personen geprägt. Diese ungünstige Tendenz hat die Bedeutung des Insolvenzrechts gestärkt.
Unter Insolvenzrecht versteht man alle Rechtsnormen, die im Falle drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder einer Überschuldung das rechtliche Verfahren regeln, dessen Ziel eine möglichst gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger ist.
Als Kernstück des Insolvenzrechts stellt sich die Insolvenzordnung dar. Diese gilt für alle Insolvenzverfahren, welche nach dem 01.01.1999 beantragt worden sind.
Im Gegensatz zur vormaligen Rechtslage sind alle Gläubiger weitestgehend gleichgestellt. Des weiteren hoffte der Gesetzgeber, mit der Insolvenzordnung ein rechtliches Instrument geschaffen zu haben, welches im Insolvenzfall insbesondere für betroffene Unternehmen Sanierungsmöglichkeiten eröffnet. Wahrscheinlich hat sich diese Hoffnung des Gesetzgebers nicht umfassend erfüllt.

Die Insolvenzordnung regelt sowohl die Insolvenz von natürlichen als auch von juristischen Personen.
Für den Verbraucher ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, welches auch in der Insolvenzordnung geregelt ist, maßgeblich.


Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet finden Sie durch entsprechende Auswahl in der linken Menüleiste. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.

Ausgewählte Fragen und Antworten

Wann ist jemand insolvent ?

Wann und durch wen wird ein Insolvenzverfahren eröffnet ?

Wie erfolgt die Antragstellung auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens ?

Was veranlasst das Insolvenzgericht nach Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ?

Welche Entscheidungen trifft das Insolvenzgericht im Zusammenhang mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ?

Welche grundsätzlichen Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter ?

Werden gerichtliche Verfahren, die gegen den Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anhängig sind, weitergeführt ?

Darf der Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Insolvenzmasse weiter verfügen ?

Wie können Gläubiger ihre Rechte während des Insolvenzverfahrens geltend machen ?

Was ist, wenn der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung des Gläubigers nicht akzeptiert ?

Was gehört zur Insolvenzmasse ?

Was versteht man unter Aussonderung bzw. Absonderung ?

Was ist eine Insolvenzanfechtung ?

Stehen einem Insolvenzverwalter, der ein insolventes Unternehmen verwaltet, bei welchem Arbeitnehmer beschäftigt sind, in Bezug auf die Arbeitsverhältnisse besondere Berechtigungen zu ?

Was ist ein Prüfungstermin ?

Was ist ein Schlusstermin ?

Wann endet das Insolvenzverfahren ?

Was ist eine Restschuldbefreiung ?

Können nach Beendigung des Insolvenzverfahrens die nicht ausgeglichenen Forderungen gegen den Schuldner geltend gemacht werden ?

Was ist ein Verbraucherinsolvenzverfahren ?

Welche grundlegenden Besonderheiten sind bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren zu berücksichtigen ?

Gibt es weitere besondere Insolvenzverfahren ?