Verkehrsrecht

Der allgemein bekannteste und bedeutsamste Bereich des Verkehrsrecht ist das Straßenverkehrsrecht.
Das Verkehrsaufkommen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Damit gestiegen sind auch die Anzahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte. Zudem ergibt sich durch ständige Änderung der verkehrsrechtlichen Bestimmungen immer häufiger die Notwendigkeit einer kompetenten rechtlichen Beratung. Dies gilt für Bundesbürger mit inländischer und ausländischer Fahrerlaubnis, ausländische Fahrzeugführer mit ausländischer Fahrerlaubnis, ausländischer Fahrzeugführer mit ausländischer Fahrerlaubnis und Wohnsitz im Bundesgebiet gleichermaßen.

Die damit verbundenen Problemgestaltungen sind sehr vielfältig und bedürfen daher in der Regel einer Einzelfallbetrachtung, die eine persönliche anwaltliche Beratung erfordert.

Im Bereich des Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie zu Fragen bei Verkehrsunfällen, bei der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen, in Bußgeldsachen und ggf. in Strafverfahren (z.B. bei Strafbefehlen), Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol bzw. Betäubungsmitteln, Führerscheinentzug, der Wiedererlangung des Führerscheins etc.

Immer wieder wird festgestellt, dass die Schadensregulierung gegenüber den Versicherungen eine Vielzahl von Schwierigkeiten mit sich bringt, die für einen Laien kaum noch überschaubar sind. Gründe – gerade auch bei Kleinschäden – sind oft Unklarheiten zum Schadensverursacher, Mithaftungsfragen, ein nicht eindeutiger Unfallhergang oder gar der Vorwurf der Unfallflucht.

Eine rechtzeitige anwaltliche Vertretung ist häufig sinnvoll, da die Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung der Gerichte oftmals bereits zu einer außergerichtlichen Lösung führen können. Zudem kann der Rechtsanwalt zeitnah auf den Lauf des Verfahrens Einfluss nehmen.
Letzteres kann gerade bei Bußgeldverfahren oder bei Strafbefehlen bedeutsam sein, da häufig unklar ist, welchen Kenntnisstand die ermittelnden Behörden haben. Hier haben wir die Möglichkeit über eine Akteneinsicht die notwendigen Informationen zu erhalten.

Eine Übersicht über häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Rechtsgebiet finden Sie durch entsprechende Auswahl in der linken Menüleiste. Bitte konsultieren Sie bei einem konkreten Problem unser Büro – die Ausführungen an dieser Stelle dienen lediglich der allgemeinen Information und müssen ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgen.


Straßenverkehrsrecht

Was versteht man unter der Grundregel im Straßenverkehr (§ 1 StVO) ?

Was sind Ordnungswidrigkeiten ?

Ich bin zu schnell gefahren und „geblitzt“ worden - was erwartet mich ?

Was erwartet einen bei anderen Verstößen, z.B. telefonieren während der Fahrt ?

Welche Strafen sind bei Fahren unter Alkoholeinfluss oder Betäubungsmitteleinfluss zu erwarten ?

Wie verhalte ich mich bei einem Bußgeldbescheid oder bei einem Straf- befehl ?

Was ist die Verkehrssünderdatei ?

Was erwartet mich bei welchem Punktestand ?

Was heißt Fahrverbot und was ist der Unterschied zur Führerscheinent- ziehung ?

Wann muss bei Führerscheinentzug der Führerschein abgegeben werden und wie erhält man ihn wieder ?


Fragen und Probleme bei Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis

Gilt meine ausländische Fahrerlaubnis auch in Deutschland und was ist zu beachten ?

Gibt es Beschränkungen, wenn ein dauerhafter Wohnsitz in Deutschland besteht oder begründet werden soll ?

Welche Unterschiede gibt es zwischen EU-Führerscheinen und Nicht-EU-Führerscheinen ?

Ich habe einen ausländischen Führerschein – was gilt bei Erteilung eines Fahrverbotes ?

Kann mein ausländischer Führerschein eingezogen werden ?


Fragen bei Verkehrsunfällen

Welche Ansprüche kann man als Unfallsbeteiligter geltend machen ?

Sind die Kosten für einen Mietwagen ersetzbar und gibt es Ersatz, wenn man keinen Mietwagen nimmt ?

Wer ist für den Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall verantwort- lich ?

Wann kann man als Unfallbeteiligter (Verursacher,Geschädigter, Zeuge) den Unfallort verlassen ?

Wer trägt die Kosten, wenn die Versicherung oder der Unfallgegner nicht zahlt und ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss ?

Wann verliere ich meinen (Haftpflicht-) Versicherungsschutz ?